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Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten, die von den Gerichten und Direktionen zur Verfügung gestellt werden, nach Themen und in alphabetischer Reihenfolge geordnet.

Zugang

Ja, das Gerichtsgebäude ist ein öffentlicher Ort, der für alle zugänglich ist. Es ist notwendig, vorher die Sicherheitskontrolle zu passieren.

Die verschiedenen Gerichte der Judikative sind auf etwa fünfzehn Gebäude verteilt. Alle Standorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Um Ihren Besuch zu planen, konsultieren Sie bitte die Seite des betreffenden Gerichts oder der betreffenden Dienststelle.

Nein, es ist nicht möglich, vor dem Gerichtsgebäude zu parkieren. Sie müssen die öffentlichen Parkplätze oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Zugang auf einen Entscheid, der eine dritte Person betrifft

Einige der vom erstinstanzlichen Gericht getroffenen Entscheide werden auf der Website der Judikative veröffentlicht. Die meisten zweitinstanzlichen Entscheide werden auf der Website des Gerichts veröffentlicht.

Die veröffentlichte Rechtsprechung ist Grossteils geschwärzt, um die Privatsphäre der Betroffenen zu respektieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Online-Jurisprudenz.

Die nicht veröffentlichte Rechtsprechung kann unter bestimmten Bedingungen zur Einsichtnahme beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Nein, die Rechtsprechung der Judikative ist in der Bibliothek nicht verfügbar. Sie müssen sich direkt an den Schalter des betreffenden Gerichts wenden. Ein Teil der Rechtsprechung wird auch auf der Website der Judikative veröffentlicht.

Adoption

Die Adoption kann nicht ausgesprochen werden, bevor nicht eine Untersuchung aller wesentlichen Umstände, gegebenenfalls unter Beizug von Sachverständigen, erfolgt ist.

Diese Untersuchung hat vor allem die Persönlichkeit und die Gesundheit der adoptionswilligen Person/en und des Kindes, ihre gegenseitige Beziehungdie erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage, die Beweggründe und die Familienverhältnisse der adoptionswilligen Person/en sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses abzuklären.

Die Adoption eines minderjährigen Kindes bedarf der Zustimmung der Mutter und des Vaters des Kindes.

Diese Zustimmung wird schriftlich oder mündlich gegenüber der Kindesschutzbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes der Eltern oder des Kindes erklärt. Sie ist im Protokoll vorzumerken.

Von der Zustimmung eines Elternteils kann abgesehen werden, wenn er unbekannt, mit unbekanntem Aufenthalt länger abwesend oder dauerhaft urteilsunfähig ist.

Ja, Sie können Ihrem minderjährigen Kind einen neuen Vornamen geben, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Ihr Kind wird zuvor durch die zuständige Behörde oder eine beauftragte Drittperson persönlich angehört, sofern sein Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen.

Ist das Kind mindestens 12 Jahre alt, bedarf die Änderung seiner Zustimmung.

In bestimmten Fällen und wenn achtenswerte Gründe vorliegen, kann die zuständige Behörde einer zu adoptierenden volljährigen Person die Weiterführung ihres bisherigen Namens gestatten.

Das zu adoptierende Kind wird von der für das Adoptionsverfahren zuständigen kantonalen Behörde oder von einer beauftragten Drittperson persönlich angehört, sofern sein Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen.

Informationen zur Adoption erhalten Sie beim Service d'autorisation et de surveillance des lieux de placement (SASLP) der kantonalen Zentralstelle für Adoption.

Siehe auch den thematischen Leitfaden Adoption

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Zivilrechtliches und verwaltungsrechtliches Verfahren

Alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie Ihrem Gesuch beifügen müssen, sowie zum gesamten Verfahren finden Sie im thematischen Leitfaden "Unentgeltliche Rechtspflege".

Ja, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Eltern.

Sie können einen Entscheid, mit welchem die unentgeltliche Rechtspflege verweigert, entzogen oder nur teilweise bewilligt wird, innerhalb der im Entscheid genannten Frist (10 Tage oder 30 Tage, je nach betroffenem Rechtsgebiet) schriftlich bei der Präsidentschaft der Cour de justice anfechten.

Grundsätzlich ja: Die vollständige oder teilweise unentgeltliche Rechtspflege ist ein Vorschuss und je nach Sachlage in monatlichen Raten ab Verfahrensbeginn zurückzuzahlen.

Nach Abschluss des Verfahrens, für das die unentgeltliche Rechtspflege genehmigt wurde, und abhängig von Ihrer finanziellen Lage müssen Sie dem Genfer Staat alle oder einen Teil der vorgeschossenen Gerichtsgebühren und der Ihrem Rechtsbeistand direkt gezahlten Beträge nach Abzug von allfälligen bereits geleisteten Monatsraten zurückzahlen.

Haben Sie bereits monatliche Raten gezahlt und ist ihre persönliche und finanzielle Lage unverändert, ist Ihre Rückzahlungspflicht auf höchstens 60 Monatsraten (5 Jahre) begrenzt unabhängig davon, ob das Verfahren dann abgeschlossen ist oder nicht.

Die Rückzahlungsforderung verjährt innert 10 Jahren nach Abschluss des Gesuchverfahrens oder des Verfahrens, für das die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde. Für die Einziehung der fälligen Beträge sind die Finanzdienste der Genfer Gerichte zuständig.

Grundsätzlich wird unentgeltliche Rechtspflege nicht rückwirkend gewährt.  Ausnahmen vorbehalten werden nur Ihre nach Einreichen des Gesuchs anfallenden Unkosten vom Staat übernommen.

Ja; wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, wird von Amtes wegen eine anwaltliche Vertretung ernannt.

Grundsätzlich ja, vorausgesetzt, dass das Verfahren vor den Genfer Gerichten stattfindet.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege

 

Im Prinzip nein. Ein Wechsel einer von Amtes wegen bestellten Anwältin oder eines Anwalts wird nur ausnahmsweise erlaubt, aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel bei Vertrauensbruch, der auf objektiven Elementen gründen muss. Die Tatsache, dass die von der unentgeltlichen Rechtshilfe begünstigte Person ihre Anwältin oder ihren Anwalt nicht schätzt, oder an dessen Fähigkeiten zweifelt, reicht nicht aus.

Strafverfahren

Im Strafverfahren kann zugunsten der beschuldigten Person eine amtliche Verteidigung ernannt werden. Die Verfahrensleitung wird Ihnen diesbezügliche Informationen erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Privatklägerschaft unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden.

Sie müssen das Formular Demande de désignation d'un défenseur d'office (für die beschuldigte Person) oder Demande d'assistance judiciaire pour la partie plaignante ou un·e autre participant·e (für die Privatklägerschaft oder andere Verfahrensbeteiligte) ausfüllen, unterzeichnen und mit den Nachweisen über Ihre persönliche Situation per Post oder EFax an die Staatsanwaltschaft senden.

Der Entscheid der Staatsanwaltschaft über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Anhörungen

Gemäss Art. 67 Abs. 3 der Strafprozessordnung sind öffentliche Verhandlungen für jedermann zugänglich; Personen unter 16 Jahren benötigen jedoch die Erlaubnis der Verfahrensleitung.

Aus organisatorischen Gründen im Zusammenhang mit der Kapazität der Gerichtssäle und der Frage des (teilweisen) Ausschlusses der Öffentlichkeit, sind die Anträge per E-Mail an die Kanzlei des Tribunal pénal zu richten.

Sie sind auf der Suche nach Informationen über:

  • die Nummer eines Verfahrens
  • den Raum einer Anhörung
  • die genaue Zeit und das Datum der Anhörung
  • die betreffende Gerichtsbarkeit

Konsultieren Sie die Tagesordnung der Anhörung

 

In der Regel können sich die Parteien durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in 2 Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.

Bei den Schlichtungsverhandlungen können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.

Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen minderjährigen Kinder (auch von Babys) der Parteien bei der Verhandlung, ist nicht zugelassen.

Wenn die Parteien eine Vorladung erhalten haben, sind sie verpflichtet, dieser Folge zu leisten und somit persönlich zu erscheinen. Wenn sie verhindert sind, müssen sie die Behörde unverzüglich unter Angabe der Gründe für ihr Fernbleiben informieren, andernfalls können sie von der Polizei vor die zuständige Behörde gebracht werden.

Die Verfahrensleitung kann die beschuldigte Person auf deren Antrag vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn sie wichtige Gründe vorbringt und ihre Anwesenheit nicht unerlässlich ist. Ausserdem kann die Verfahrensleitung auf Antrag der Privatklägerschaft diese vom persönlichen Erscheinen zur Verhandlung entbinden, wenn ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist.

Vorgeladene Zeuginnen und Zeugen, die von der Aussagepflicht befreit sind (z. B. aufgrund von Familienbindungen), sind dennoch verpflichtet zu erscheinen. Bei manchen Anhörungen kann die Abwesenheit einer Person zu einem Verfahren in Abwesenheit führen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus zu informieren. Denn bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt unentschuldigtes Fernbleiben als Rücknahme des Einspruchs, und bei einer Schlichtung gilt die Klage als zurückgezogen, wenn die Klägerin oder der Kläger nicht erscheint.

Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Staatsanwaltschaft

Die Anhörungen der Staatsanwaltschaft sind nicht öffentlich (Art. 69 Abs. 3 Bst. d StPO). Nur die vorgeladene Person und ihr Rechtsbeistand sind zugelassen.

Opfer, die direkt durch eine Straftat in ihrer körperlichen, seelischen oder sexuellen Integrität verletzt worden sind, können von einer Vertrauensperson begleitet werden (Art. 116 und 117 Abs. 1 Bst. b StPOBundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG – SR 312.5)).

Nein. Aber jede vorgeladene Person kann telephonisch bei der Staatsanwaltschaft eine offizielle Dolmetscherin oder einen offiziellen Dolmetscher beantragen (Art. 68 StPO), und zwar mindestens 24 Stunden vor dem Termin der Anhörung.

Sie sind verpflichtet zu erscheinen.

Sind Sie aus einem triftigen Grund verhindert, müssen Sie umgehend die Staatsanwaltschaft informieren und die entsprechenden Nachweise vorlegen (ärztliches Attest, Flugtickets usw.). Eine gegenteilige Mitteilung der Staatsanwaltschaft vorbehalten wird die Anhörung beibehalten, und Ihre Anwesenheit ist obligatorisch.

Wenn die Parteien eine Vorladung erhalten haben, sind sie verpflichtet, dieser Folge zu leisten und somit persönlich zu erscheinen. Wenn sie verhindert sind, müssen sie die Behörde unverzüglich unter Angabe der Gründe für ihr Fernbleiben informieren, andernfalls können sie von der Polizei vor die zuständige Behörde gebracht werden.

Die Verfahrensleitung kann die beschuldigte Person auf deren Antrag vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn sie wichtige Gründe vorbringt und ihre Anwesenheit nicht unerlässlich ist. Ausserdem kann die Verfahrensleitung auf Antrag der Privatklägerschaft diese vom persönlichen Erscheinen zur Verhandlung entbinden, wenn ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist.

Vorgeladene Zeuginnen und Zeugen, die von der Aussagepflicht befreit sind (z. B. aufgrund von Familienbindungen), sind dennoch verpflichtet zu erscheinen. Bei manchen Anhörungen kann die Abwesenheit einer Person zu einem Verfahren in Abwesenheit führen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus zu informieren. Denn bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt unentschuldigtes Fernbleiben als Rücknahme des Einspruchs, und bei einer Schlichtung gilt die Klage als zurückgezogen, wenn die Klägerin oder der Kläger nicht erscheint.

Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Nein, aber in gewissen Fällen ernennt das Gericht eine Beiständin oder einem Beistand, der Ihr Kind während des Verfahrens vertritt und unterstützt. Falls Sie Ihr Kind zum Gericht begleitet haben, müssen Sie während der Anhörung im Warteraum bleiben.

Sie können an der Anhörung nur teilnehmen, wenn Sie gleichzeitig selbst vorgeladen sind.

Tribunal civil

Ja, in folgenden Fällen:

  • im Schlichtungsverfahren,
  • in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.

In der Regel sind Sie verpflichtet, persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen, insbesondere in Familienrechtssachen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat, sowie bei Schlichtungsanhörungen.

Wenn sie anwaltlich vertreten werden, informiert Sie die Vertretung darüber, ob Ihre Anwesenheit bei der Verhandlung erforderlich ist oder nicht.

Achtung: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen Minderjährigen (selbst von Säuglingen ) bei der Verhandlung ist nicht erlaubt (eine Ausnahmegenehmigung des Gerichts vorbehalten).

Die Verhandlungen sind öffentlich ausser

  • in Familienrechtssachen (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, Unterhaltsverfahren, Elternrechte, Feststellung/Anfechtung der Elternschaft usw.),
  • in Schlichtungsanhörungen,
  • wenn das Gericht wegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses den Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet hat.

Das Kind wird nicht direkt vorgeladen.

In familienrechtlichen Angelegenheiten (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, elterliche Rechte usw.) kann die Richterin oder der Richter jedoch beschliessen, das Kind in Abwesenheit der Eltern entweder persönlich oder durch Delegation an einen Dritten (im Allgemeinen Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) anzuhören.

Tribunal pénal

Sie sollten sich erneut an das Tribunal pénal wenden, um eine neue Vorladung zu erhalten.

Sie müssen sich schriftlich an das Tribunal pénal wenden; danach entscheidet die Verfahrensleitung.

Sie sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, der Ausschluss der Öffentlichkeit wird ausdrücklich angeordnet. Personen unter 16 Jahren dürfen jedoch nur mit Genehmigung der Richterin oder des Richters an einer Verhandlung teilnehmen.

Tribunal des prud'hommes

Ja, Anhörungen sind öffentlich, es sei denn, das Gericht ordnet an, dass sie wegen eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Anhörungen im Schlichtungsverfahren sind jedoch nie öffentlich.

In bestimmten Fällen (z. B. Krankheit, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland) kann sich eine Partei bei der Anhörung gegen Vorlage von Belegen durch eine nahestehende Person, eine Anwältin, einen Anwalt, oder einen anderen beruflich qualifizierten Bevollmächtigten vertreten lassen.

Für Unternehmen ist es möglich, sich durch eine Person vertreten zu lassen, die aus rechtlicher Sicht befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten.

In beiden Fällen ist es unerlässlich, einen entsprechenden Antrag vor der Anhörung bei der Kanzlei zu stellen, und die Gegenpartei davon zu informieren.

Tribunal des mineurs

Nein, das gesamte Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, von der Eröffnung bis zum Ende der Vollstreckungsphase, um den Schutz und die Erziehung der minderjährigen Person zu wahren, vorbehaltlich der Möglichkeit der urteilenden Behörde, eine öffentliche Verhandlung anzuordnen, wenn:

  • Die oder der urteilsfähige minderjährige Beschuldigte bzw. die Eltern es verlangen oder
  • Das öffentliche Interesse es gebietet

In diesen beiden Fällen darf das Vorgehen den Interessen der minderjährigen Beschuldigten Person nicht schaden.

Tribunal administratif de première instance

Sie können sich durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine bevollmächtigte Vertreterin oder Vertreter im Verfahren vertreten lassen, es sei denn, Ihre Anhörung ist von der Richterin oder dem Richter angeordnet worden.

In diesem Fall sind Sie gehalten, persönlich zu erscheinen; juristische Personen benennen für eine Verhandlung eine vertretungsberechtigte natürliche Person, die persönlich Kenntnis von den Tatsachen hat, welche dem Rechtsstreit zugrunde liegen oder mit ihm im Zusammenhang stehen.

Ja, ausser wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gericht angeordnet wird.

Cour civile de la Cour de justice

In Zivilsachen können sich die Parteien im Allgemeinen durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in zwei Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.

In der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.

Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von minderjährigen, nicht vorgeladenen Kindern (auch von Babys), ist nur mit Zustimmung der Richterin oder des Richters zulässig.

- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren öffentlich bis auf 3 Ausnahmen: die  familienrechtlichen Anhörungen sind nicht öffentlich; das Gericht kann eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit anordnen wenn es das private oder öffentliche Interesse verlangt; die Anhörungen in Schlichtungsverfahren sind nie öffentlich.

- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen der Chambre pénale d'appel et de révision im Prinzip öffentlich, während jene der Chambre pénale de recours nicht öffentlich sind.

In Zivilsachen, ja, denn das minderjährige Kind muss von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Ausnahmsweise kann das Kind ohne Unterstützung seines gesetzlichen Vertreters handeln, wenn es ein rein persönliches Recht ausübt.

Ja, in folgenden Fällen:

  • im Schlichtungsverfahren,
  • in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.

Cour pénale de la Cour de justice

Ja, es besteht eine Verpflichtung zu erscheinen, unter Androhung einer Ordnungsbusse oder einer Vorführung bei der zuständigen Behörde durch die Polizei.

Wenn die beschuldigte Person Berufung eingelegt hat und ohne gültige Entschuldigung nicht zur Verhandlung erscheint, wird davon ausgegangen, dass sie darauf verzichtet hat, Berufung einzulegen.

Die beschuldigte Person kann auf Antrag die Genehmigung erhalten, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Die Privatklägerschaft kann auf Antrag autorisiert werden, nicht zur Verhandlung zu erscheinen.

Wenn die Privatklägerschaft Berufung eingelegt hat und nicht zur Verhandlung erscheint, wird davon ausgegangen, dass sie darauf verzichtet hat, Berufung einzulegen.

Der Privatklägerschaft kann auf Antrag gestattet werden, sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Ja, indem Sie der Behörde unverzüglich die Gründe für die Verhinderung (Auslandsreise, Krankheit, Krankenhausaufenthalt usw.) mitteilen und etwaige Nachweise (Kopie des Flugtickets, der Hotelbuchung, des ärztlichen Attests usw.) vorlegen.

Opfer im Sinne des Gesetzes können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen, selbst wenn die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Im Falle einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, können die beschuldigte Person und die Privatklägerschaft von höchstens 3 Vertrauenspersonen begleitet werden.

Das gleiche gilt für Zeuginnen und Zeugen, Klägerinnen oder Kläger oder beschuldigte Personen, denen Schutzmassnahmen gewährt sind.

Die Vertrauensperson darf nicht im selben Verfahren als Zeugin oder Zeuge angehört werden.

Das minderjährige beschuldigte Kind und seine gesetzlichen Vertreter sind gehalten, persönlich zu den Hauptverhandlungen zu erscheinen, sofern sie davon nicht befreit worden sind.

Das als Opfer geladene Kind muss von mindestens einem seiner Elternteile oder einer Beiständin oder einem Beistand begleitet oder vertreten werden.

Das minderjährige Kind als Zeuge muss von mindestens einem seiner Elternteile begleitet werden.

- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren öffentlich bis auf 3 Ausnahmen: die  familienrechtlichen Anhörungen sind nicht öffentlich; das Gericht kann eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit anordnen wenn es das private oder öffentliche Interesse verlangt; die Anhörungen in Schlichtungsverfahren sind nie öffentlich.

- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen der Chambre pénale d'appel et de révision im Prinzip öffentlich, während jene der Chambre pénale de recours nicht öffentlich sind.

Amtliche Verteidigerin/amtlicher Verteidiger

Ja; wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, wird von Amtes wegen eine anwaltliche Vertretung ernannt.

Auf der Seite Permanences et conseils juridiques finden Sie eine Auswahl der einschlägigen Adressen.

Sie müssen das Formular Demande de désignation d'un défenseur d'office (für die beschuldigte Person) oder Demande d'assistance judiciaire pour la partie plaignante ou un·e autre participant·e (für die Privatklägerschaft oder andere Verfahrensbeteiligte) ausfüllen, unterzeichnen und mit den Nachweisen über Ihre persönliche Situation per Post oder EFax an die Staatsanwaltschaft senden.

Der Entscheid der Staatsanwaltschaft über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Anwältinnen und Anwälte, die auf der Liste der Pflichtverteidigerinnen und -verteidiger der Staatsanwaltschaft stehen möchten, können das Formulaire pour les nominations d'office au Ministère public ausfüllen, das auf der Seite der Anwaltskammer des Kantons Genf  (Ordre des avocats du canton de Genève) zur Verfügung steht, und es per E-Mail einschicken.

Anwältinnen und Anwälte, die nicht mehr auf der Liste Pflichtverteidigerinnen und -verteidiger bei der Staatsanwaltschaft stehen möchten, werden gebeten, sich per Post an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Pacht und Mieten

Sie können sie bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) käuflich erwerben.

Sie können dies mit Hilfe der Standardanträge tun, die Sie sich beim Sekretariat der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) beschaffen oder direkt auf ihrer Website unter Formulaires de la Commission abrufen können.

Die Anfechtung kann auch mit einfachem, unterschriebenem Brief erfolgen, der die Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitgegenstand bezeichnet. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 30 Tage).

Nach Kündigung des Mietverhältnisses müssen Sie einen Räumungsantrag gegen die Mieterin/Untermieterin oder den Mieter/Untermieter einreichen, normalerweise bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde).

Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Räumung ohne einen Entscheid der Behörde selbst durchzuführen.

Alle Informationen zu dieser Frage finden Sie im thematischen Leitfaden Hinterlegung des Mietzinses.

Candidature

Die Auswahl der Bewerbungen wird von dem Gericht vorgenommen, das eine Praktikumsstelle veröffentlicht hat. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, können Sie sich direkt an dieses Gericht wenden.

Die Bewerbungen werden elektronisch bearbeitet, und die Bewerber erhalten nach Abschluss des Einstellungsverfahrens eine Antwort per Email.

Alle unsere Praktikumsplätze sind im Stellenausschreibungsblatt des Staates Genf aufgeführt.
Bitte besuchen Sie die Website regelmässig, um sich über unsere freien Stellen zu informieren.

Um die Übersicht zu erleichtern, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen so weit wie möglich in
4 Teile aufteilen (Lebenslauf, Anschreiben, Kopien von Arbeitgeberbescheinigungen und Kopien von Abschlusszeugnissen). Es werden nur online Bewerbungen berücksichtigt.

Alle unsere Praktikumsangebote werden online im Stellenanzeiger des Staates Genf veröffentlicht. Bitte besuchen Sie diese Website regelmässig, um unsere Ankündigungen zu lesen.

Alle unsere Stellenangebote werden online im Stellenanzeiger des Staates Genf veröffentlicht.
Bitte besuchen Sie die Website regelmässig, um sich über unsere freien Stellen zu informieren.

Die Bewerbungen werden elektronisch bearbeitet, es sei denn, das Gericht gibt ausdrücklich an, wie die Bewerbungsunterlagen zu versenden sind.

Um die Übersicht zu erleichtern, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst in 4 Teile unterteilen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Kopien von Zeugnissen von Arbeitgebern und Kopien von Abschlusszeugnissen). Am Ende des Einstellungsverfahrens wird bei den ausgewählten Bewerbern systematisch ein Auszug aus dem Strafregister angefordert.

Arbeitsrechtskonflikte

Das Tribunal des prud'hommes wird nur bei privatrechtlichen Streitigkeiten tätig.

Streitigkeiten zwischen dem Personal der öffentlichen Verwaltung und ebendieser Verwaltung werden nicht vor dem Tribunal des prud'hommes, sondern vor der Chambre administrative de la Cour de justice entschieden.

Das Tribunal des prud'hommes ist auch nicht zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen oder eidgenössischen Sozialversicherungen. Für diese Streitigkeiten ist in der Regel die Chambre des assurances sociales de la Cour de justice zuständig.

Alle Informationen über das Verfahren finden Sie in dem thematischen Leitfaden Arbeitsrechtliche Konflikte.

Ja, um die Akte zu einem Verfahren einzusehen, füllen Sie das Formular Akteneinsicht aus.

Um eine Kopie eines Urteils zu erhalten, füllen Sie das Formular Anforderung von Dokumenten (Zertifikat, Bescheinigung, Kopie, Erwähnung) aus.

Zur Beendigung eines Schlichtungsverfahrens füllen Sie bitte das Formular Rückzug des Schlichtungsverfahrens aus.

Um das Verfahren vor Gericht zu beenden, füllen Sie das Formular Rückzug eines Antrags bei Gericht aus.

Sowohl die Entscheide der Schlichtungsbehörde als auch die des Gerichts können in der Ihnen mitgeteilten Weise angefochten werden.

Dies ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, insbesondere wenn Ihr Fall komplex ist.

Die Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind unabhängig von der Höhe des Streitwerts kostenlos. Übersteigt der Streitwert vor Gericht Fr. 75‘000.-, werden Sie je nach Höhe des Streitwerts zur Zahlung eines Kostenvorschusses aufgefordert, dessen Höhe nach Art. 69 der Verordnung über die Tarife der Gerichtskanzleien in Zivilsachen (RTFMC - E 1 05.10geregelt ist, ausgenommen die GlG-Fälle, die kostenlos sind.

Streitwert von Fr. 75'001.- bis 100'000.- / Kosten von Fr. 200.- bis 2'000.-

Streitwert von Fr. 100'001.- bis 300'000.- / Kosten von Fr. 1'000.- bis 3'000.-

Streitwert von Fr. 300'001.- bis 1'000'000.- / Kosten von Fr. 2'000.- bis 8'000.-

Streitwert ab Fr. 1'000'001.- / Kosten von Fr. 10'000.-

Rechtsberatung

Aufgabe der Judikative ist es, unparteiisch Recht zu sprechen und dafür zu sorgen, dass die Gesetze gleich und fair auf alle Rechtssuchenden angewendet werden.

Sie erteilt daher keine Rechtsberatung. Sie können sich aber an eine Rechtsberatungsstelle, an eine Gewerkschaft oder an Rechtsexperten (z.B. Anwältin oder Anwalt) wenden, um Rechtsauskunft zu bekommen.

Zugang zu der Liste

Auf der Seite Permanences et conseils juridiques finden Sie eine Auswahl der einschlägigen Adressen.

Die Staatsanwaltschaft selbst erteilt keine Rechtsauskünfte. Einschlägige Adressen finden Sie auf der Seite Permanences et conseils juridiques

 

 

Nein, die Bibliothek bietet keine Rechtsberatung an. Sie müssen sich an eine juristische Fachkraft (z.B. eine Anwältin oder einen Anwalt) oder an eine Rechtsberatungsstelle wenden.

Siehe die Seite juristischer Bereitschaftsdienst und Rechtsberatung

 

Kontakt

Nein. Um die Judikative zu kontaktieren werden Sie gebeten, auf die Seite Kontakt zu gehen.

Ja, einige Gerichtsbarkeiten haben dafür eine E-Mail Adresse. Das Generalsekretariat und die Unterstützungsabteilungen können per E-Mail kontaktiert werden.

Um sie per Telefon, Post oder E-Mail zu kontaktieren, gehen Sie bitte auf die Seite Kontakte.

Die Staatsanwaltschaft kann auf unterschiedliche Weisen kontaktiert werden:

Sie können keine individuelle Unterredung mit einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt beantragen. Die Staatsanwaltschaft empfängt nur Personen, die sie selbst vorgeladen habt.

Ausstellung von Dokumenten

Tribunal civil

Das Dokument muss vom Tribunal civil ausgestellt, von den kantonalen Steuerbehörden registriert und von Ihnen vollständig bezahlt worden sein (Sie erhalten einen entsprechenden Einzahlungsschein), bevor es Ihnen ausgehändigt werden kann.

Die für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Dokuments erforderliche Zeit ist je nach dem auszustellenden Dokument sehr unterschiedlich (einige Wochen oder Monate).

Administrative Schritte

Wenden Sie sich an das 'Office cantonal de la population et des migrations (OCPM).

Wenden Sie sich an das Bundesamt für Justiz in Bern.

Verhaftete Person

Sie müssen das Formular Antrag auf Besuchserlaubnis ausfüllen, unterschreiben und unter Beilage einer Kopie Ihres Identitätsnachweises an die Staatsanwaltschaft senden.

Frühestens 2 Tage später können Sie beim Gefängniss von Champ-Dollon nachfragen, ob die Staatsanwaltschaft das Gesuch genehmigt hat. Wenn ja, können Sie mit dem Gefängnis einen Besuchstermin ausmachen.

Arbeitsrichterin und Arbeitsrichter

Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter sind nicht Berufsrichterinnen oder Berufsrichter: sie üben ihre Funktion neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit aus; sie sind Laienrichterinnen oder Laienrichter.

Sie entscheiden über arbeitsrechtliche Streitfälle, wobei diese Verfahren grundsätzlich von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entschieden werden, die in einem Gebiet tätig sind, das den Parteien nahesteht.

Das Tribunal des prud'hommes setzt sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen, aus denen dann die Richterinnen und Richter gewählt werden:

  • Gruppe 1: Industrie, Uhrenindustrie, Bauwesen
  • Gruppe 2: Hotellerie, Gastgewerbe und Lebensmittelhandel
  • Gruppe 3: Nicht-Lebensmittelhandel, Handelsgewerbe, Pflegeberufe, Tourismus und Transportwesen
  • Gruppe 4: Banken, Versicherungen, Sicherheit
  • Gruppe 5: Ärztliche und juristische Berufe, Informatik, Privatunterricht, Journalismus, Hausangestellte und verschiedene Berufsgruppen, die in den anderen Gruppen nicht enthalten sind

Das bedeutet, zum Beispiel dass Sie, wenn Sie im Friseurberuf oder in der Schönheitspflege tätig sind, der Gruppe 3 zugeordnet werden, und Fälle aus diesem Bereich zu behandeln haben.

Das Tribunal des prud'hommes ist paritätisch organisiert: es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und 2 Richterinnen oder Richtern, von denen eine oder einer die Arbeitgeberpartei und die oder der andere die Arbeitnehmerpartei vertritt.

Dank Ihrer Berufserfahrung und Ihrer Kenntnisse, assistieren Sie der Präsidentin oder dem Präsidenten bei den Anhörungen zusammen mit einer anderen Richterin oder einem anderen Richter.

Vor der Anhörung erläutert die Präsidentin oder der Präsident die Akte.

Während der eigentlichen Anhörung, nehmen Sie an der Untersuchung teil, indem Sie die Einvernahme der Parteien und der Zeuginnen und Zeugen vornehmen.

Am Ende der Untersuchungsphase, teilen Sie bei der Beratung Ihre Ansicht mit und tauschen sich aus über den Fall und entscheiden dann, nach Einigung mit den anderen Mitgliedern des Gerichtes, ob der Antrag begründet ist oder nicht und welche Beträge eventuell gewährt werden sollen.

Die Anhörungen finden abends statt. Sie beginnen zwischen 17h30 und 18h30 in einer der Räumlichkeiten der Judikative. Die durchschnittliche Dauer einer Anhörung beträgt ungefähr 2 Stunden. Manche sind jedoch kürzer, andere wiederum sehr viel länger.

Die Präsidentin oder der Präsident hat die Funktion der sogenannten ''Sitzungspolizei'' (police de l'audience) inne. Sie oder er steuert die Verhandlungen. Gleichwohl können Sie aufgefordert oder dazu eingeladen werden, Fragen zu stellen.

Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden speziellen Berufsgruppen zugewiesen, je nach ihrer Erfahrung und ihrer hauptberuflichen Tätigkeit (siehe Seite Tribunal des prud'hommes).

Sie werden demnach der Berufsgruppe zugeteilt, die Ihrer Tätigkeit entspricht und Sie werden diejenigen Akten erhalten, die in Ihren Kompetenzbereich fallen.

Sie werden durchschnittlich ein bis zwei Abende pro Monat tagen. Die Anhörungen werden mehrere Wochen im Voraus festgelegt, wobei Ihren Verfügbarkeiten Rechnung getragen wird.

Die Funktion der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist eine Nebentätigkeit zu Ihrer beruflichen Haupttätigkeit.

Nein, denn es sind Ihre Berufskenntnisse und Ihre professionelle Erfahrung gefragt.

Die Judikative und die Sozialpartner organisieren jedoch für Sie, im Verlauf der Legislaturperiode, einen Ausbildungskurs in Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht sowie Gerichtsorganisation; diesen Kurs können Sie entweder ganz oder nur teilweise besuchen.

Die Kurse finden entweder abends oder über Mittag statt und sind kostenlos.

Diese Fortbildung ist zwar nicht obligatorisch, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.

Ja, eine Entschädigung ist vorgesehen laut Artikel 4 des Reglements über die Vergütung der verschiedenen Richterinnen und Richtern der Judikative, der Mitglieder des Tribunal arbitral und der Mitglieder der Conseil supérieur de la magistrature (RIPJ - E 2 40.03).

Für die Anhörungen:

  1. Für die erste Stunde: Fr. 190.-
  2. Für jede volle zusätzliche Stunde: Fr. 30.-

Es ist empfehlenswert, mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber darüber vorher zu sprechen.

Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden alle 6 Jahre vom Grossen Rat gewählt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt werden dem Grossen Rat von den Sozialpartnern vorgeschlagen: das heisst der Union der Genfer Arbeitgeberverbände (UAPG) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitgeberseite vertreten, und der Genfer Vereinigung für gewerkschaftliche Aktionen (CGAS) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitnehmerseite vertreten.

Wenn Sie Arbeitsrichterin oder Arbeitsrichter werden möchten, so wenden Sie sich bitte an die UAPG, oder die CGAS.

Die Bedingungen sind in Artikel 121 des Gesetzes über die Ausübung politischer Rechte festgelegt (LEDP - A 5 05).

Sie müssen unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein amtliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung vorlegen, dass kein Verlustschein vorliegt.

Es ist nicht notwendig, im Kanton Genf wohnhaft zu sein.

Wenn Sie Schweizer Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie wenigstens ein Jahr im Kanton Genf eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie wählbar, müssen aber zuletzt Ihre berufliche Tätigkeit wenigstens ein Jahr im Kanton Genf ausgeübt haben.

Wenn Sie ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie während 8 Jahren eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt haben, davon zumindest das letzte Jahr im Kanton Genf.

Die Altersgrenze für die Ausübung des Amtes der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist auf
72 Jahre festgelegt.

Wenn Sie vorzugsweise nach dem 1. Januar 1958 geboren sind und darüber hinaus die Bedingungen von Artikel 121 LEDP erfüllen, sind Sie für das Amt der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters wählbar.

Sie können Ihr Interesse jederzeit bei den Sozialpartnern anmelden.

Die nächsten Wahlen der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter erfolgen im Herbst 2023, für einen Amtsantritt im Januar 2024.

Die Eröffnung der Einreichung von Kandidaturen und die Festlegung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt in der Regel 6 Monate vor dem Wahltermin.

Bevollmächtigte/Beiständinnen oder Beistände

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Wenden Sie sich schriftlich oder per E-Mail an das Bureau de soutien aux mandataires. Bevor Ihre Bewerbung bearbeitet werden kann, werden Sie, je nach Ihren Qualifikationen, aufgefordert, ein vollständiges Dossier einzureichen (beruflicher Werdegang und Ausbildungsgänge mit Bezug auf die anvisierte Stelle; Betreibungsregister- und  Strafregisterauszug neueren Datums usw.).

Ja, als Beistand müssen Sie dem Gericht regelmässig über Ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen.

Wird jedoch die Ehegattin oder der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, ein Elternteil, ein Nachkomme, eine Schwester oder ein Bruder oder der Konkubinatspartner der betroffenen Person als Beistand eingesetzt, kann das Gericht diesen von seiner Rechenschaftspflicht entbinden, wenn die Umstände dies rechtfertigen.

Aber selbst wenn Sie von der Rechenschaftspflicht befreit sind, kann das Gericht Sie jederzeit zu Ihrem Auftrag befragen.

Sie müssen bei Gericht einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses stellen, in dem Sie die Gründe für Ihren Antrag darlegen. Ihr Antrag wird dann geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt.

Wenn Sie Auskünfte ohne vorherige Zustimmung des Gerichts weitergeben, können Sie zivil- und strafrechtlich haftbar werden.

Der Vertreter im Verbeiständungsverfahren ist eine in der Untersuchungsphase vom Gericht bestellte Anwältin oder ein Anwalt mit der Aufgabe, die schutzbedürftige Person während des gesamten Gerichtsverfahrens zu unterstützen, die Einhaltung ihrer Rechte zu garantieren und sie bei den Verhandlungen zu vertreten, wenn sie wegen ihres Gesundheitszustands nicht anwesend sein kann.

Am Ende der Untersuchung kann das Gericht, wenn notwendig, eine Schutzmassnahme beschliessen und einen Schutzbeistand ernennen, der die betroffene Person unterstützen und ihre Interessen in den Bereichen, in denen sie hilfs- und schutzbedürftig ist, wahren soll..

Die Vergütung von Beiständinnen oder Beiständen und Vormundinnen oder Vormunden unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Die Vergütungen aller anderen Beauftragten ist dagegen mehrwertsteuerpflichtig und wird im Honorarbescheid des Gerichts berücksichtigt.

Die Themenseite Beiständinnen, Beistände und Schutzbevollmächtigte wird einen Teil Ihrer Fragen beantworten. Darüber hinaus können Sie sich an das Bureau de soutien aux mandataires (BSM) wenden.

Ein Leitfaden mit für die Auftragsausführung nützlichen Informationen und Muster von Berichten steht Ihnen hier zur Verfügung.

Ein Leitfäden steht Ihnen zur Verfügung mit Informationen und nützlichen Berichtsvorlagen für die Erfüllung Ihres Mandats.

Mediation

Die Wahl der Mediatorin oder des Mediators erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien.

In Genf bedarf die Ausübung des Berufs der vereidigten Mediatorin oder des vereidigten Mediators der Genehmigung durch den Staatsrat, der die Liste der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren in Zivil- und Strafsachen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

Die Parteien beteiligen sich aktiv und freiwillig an der Suche nach einer Lösung für den Konflikt. Ihr Engagement und ihre Zusammenarbeit ist entscheidend für den Erfolg einer Mediation.

Eine Mediation erfolgt prinzipiell in Gegenwart aller Parteien.

Es ist jedoch möglich, dass sich einzelne Personen auf Antrag der Parteien oder der Mediatorin oder des Mediators für kurze Zeit mit der Mediatorin oder dem Mediator absondern.

Eine grosse Anzahl von Mediatorinnen und Mediatoren bietet die Möglichkeit, eine Mediation auf Distanz einzurichten, entweder für den gesamten Prozess oder nur für einen bestimmten Zeitraum.

Die Mediatorin oder der Mediator bemüht sich darum, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Anders als bei einem gerichtlichen Verfahren, gibt es also keine "Gewinner" oder "Verlierer".

Den Protagonisten steht es frei, die mit Hilfe der Mediatorin oder des Mediators gefundene Lösung zu akzeptieren oder nicht. Sie haben das Recht, die Mediation jederzeit zu beenden.

Es ist nie zu spät, solange die Parteien den Willen haben, mit Hilfe der Mediatorin oder des Mediators eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen.

Eine Mediation kann in allen Phasen des Gerichtsverfahrens oder sogar ausserhalb eines Verfahrens vor den Gerichten eingeleitet werden.

Wird die Mediation vor der Einreichung einer Klage eingeleitet, kann sie dazu beitragen, die Belastungen und Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Wenn bereits ein Gerichtsverfahren hängig ist, kann es ausgesetzt werden, damit die Parteien in die Mediation eintreten können.

Dies ist bei einem getrennten Gespräch während der Mediation möglich.

Zahlungsbedingungen

Wenden Sie sich an den Service des contraventions.

Sie können sich schriftlich, unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Beschlusses, an die Gerichtskasse (Direction des finances du Pouvoir judiciairewenden.

Sie müssen Ihre Bank- oder PostFinanceverbindung angeben und eine Kopie Ihres Identitätsnachweises beifügen.

Sie müssen warten, bis das Amt für Übertretungen Ihnen einen Einzahlungsschein zustellt.

Um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen (Fristverlängerung, Ratenzahlung), können Sie mit dem Einzahlungsschein, Ihrem letzten Steuerbescheid, Ihrer letzten Lohnabrechnung und allen Belegen für Ihre Ausgaben zum Schalter des Amts für Übertretungen gehen.

Service des contraventions
Chemin de la Gravière 5, 1227 Les Acacias
T. +41 22 427 51 70
https://www.ge.ch/contraventions

Dazu werden Sie einen diesbezüglichen Einzahlungsschein erhalten um die Kosten zu zahlen.

Sie können um ein Zahlungsarrangement bei der Finanzabteilung ansuchen und zwar per Post oder per Email.

Der Schalter der Finanzabteilung ist montags bis freitags von 9h bis 12h Uhr geöffnet.

Für dringliche Fälle wie (super)provisorische Massnahmen, Sicherheiten und Arrest ist der Schalter auch von 14h bis 17h Uhr geöffnet.

Bestimmte Zahlungen können an den Schaltern des Tribunal de première instance und der Staatsanwaltschaft getätigt werden.

Strafbefehl

Sobald der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist, erhalten Sie von Amts wegen einen Einzahlungsschein vom Service des contraventions.

Bei allfälligen Fragen bezüglich der Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an den Service des contraventions

Um eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung zu erwirken, müssen Sie persönlich beim Service des contraventions vorsprechen und den Einzahlungsschein, Ihre letzte Steuerveranlagung, Ihre letzte Lohnabrechnung und alle Belege Ihrer Einkünfte und Aufwendungen vorlegen.

Jeder Strafbefehl enthält eine Rechtsmittelbelehrung: Sie müssen innert 10 Tagen den Strafbefehl schriftlich anfechten.

Ihre Einsprache muss spätestens am letzten Tag der Frist bei der Strafbehörde abgegeben oder zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder, im Falle von inhaftierten Personen, der Anstaltsleitung übergeben werden (Art. 91 StPO).

Fotos, Videos des Gerichtsgebäudes

Anfragen der Medienvertretern, Fotos oder Aufnahmen zu machen, müssen bei der Direction de la communication der Judikative eingereicht werden.

Fotografien oder Videos müssen bestimmten Regeln entsprechen.

Personen im Hintergrund dürfen nicht identifizierbar sein, es sei denn, sie geben ihr Einverständnis. Das Gleiche gilt für Dokumente, die auch nach einer Vergrösserung des Bildes nicht lesbar sein dürfen.

Fotografien, Videos oder Aufnahmen während der Anhörung sind verboten; kommerzielle Zwecke sind nicht erlaubt.

Für weitere Informationen siehe:

Plainte

Sie können zur Polizei gehen, die ein Protokoll erstellt.

Sie können auch direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben oder Ihr Schreiben dort abgeben. Ihr Strafantrag muss unterschrieben sein und die Fakten klar und vollständig mit allen wesentlichen Angaben darstellen (insbesondere Datum und Ort des Sachverhalts, den Zusammenhang, Namen der beteiligten Personen und eventueller Zeugen, ärztliche Atteste usw.). EIne rechtliche Qualifizierung des Sachverhalts ist nicht erforderlich, kann jedoch erwähnt werden.

Ihr Strafantrag muss innert 3 Monaten eingereicht werden.

Aus Gründen der Vertraulichkeit werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Sie müssen eine schriftliche Anfrage an die Staatsanwaltschaft richten.

 

Jede Person, die durch eine Straftat geschädigt wurde, kann Strafanzeige erstatten. Dazu muss man lediglich eine Polizeistation aufsuchen, wo die Anzeige aufgenommen wird. Es ist auch möglich, eine Anzeige per Post an die Staatsanwaltschaft zu schicken oder sie am Schalter der Staatsanwaltschaft abzugeben.

Wenn sich die Anzeige gegen eine minderjährige Person richtet, kann sie auch direkt per Post an das Tribunal des mineurs gerichtet oder am Schalter dieses Gerichts abgegeben werden.

Die Anzeige muss von der Person geschrieben und unterzeichnet werden, die durch den Gegenstand der Anzeige direkt geschädigt wurde. Sie sollte den Sachverhalt klar und vollständig beschreiben und alle wichtigen Elemente enthalten (vor allem Datum und Ort des Geschehens, Kontext, Namen der beteiligten Personen, eventuelle Zeuginnen und Zeugen usw.). Die rechtliche Einordnung des Sachverhalts ist nicht erforderlich, kann aber erwähnt werden.

Bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, verjährt die Frist für die Einreichung der entsprechenden Anzeige nach 3 Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem die geschädigte Person die Täterin oder den Täter erkannt hat.

Verfahren

Staatsanwaltschaft

Aus Gründen der Vertraulichkeit wird diesbezüglich keinerlei Auskunft von der Staatsanwaltschaft erteilt.

Sie müssen das Formular Demande de Photocopies ausfüllen und es unterschrieben an die Staatsanwaltschaft schicken. Danach müssenSie den diesbezüglichen Entscheid der Staatsanwaltschaft abwarten.

Die Kosten für die Kopien werden gemäss Directive C5 berechnet.

Füllen Sie das Formular «Demande de consultation» aus und senden Sie es unterschrieben an die Staatsanwaltschaft. Danach müssen Sie den Entscheid der Staatsanwaltschaft abwarten.

Tribunal civil

Ja, wenn Ihr Verfahren noch läuft. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich bei der für Ihren Fall zuständigen Richterin oder dem zuständigen Richter stellen.

Ist Ihr Verfahren schon abgeschlossen, können Sie Akteneinsicht oder Kopien verlangen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen.

Tribunal de première instance

Sie können sich an das Genfer Tribunal de première instance wenden, wenn Sie und/oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte in Genf wohnhaft sind.

Tribunal pénal

Ja, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich an die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter richten.

Tribunal administratif de première instance

Bei der Eröffnung des Verfahrens vor dem Gericht ist ein Vorschuss zu leisten. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Beschwerde eine Vorauszahlung zu leisten. Der Betrag liegt in der Regel zwischen Fr. 500.- und Fr. 900.-.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Aufforderung zur Vorschusszahlung per Einschreiben zugesandt wird.

Wird der Vorschuss nicht fristgerecht gezahlt, wird die Beschwerde für unzulässig erklärt.

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens, auch über die Verwendung des Kostenvorschusses. In der Praxis verzichtet das Gericht auf die Bezahlung eines Kostenvorschusses in folgenden Bereichen: Zwangsmassnahmen, Entfernungsmassnahmen (häusliche Gewalt), Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung und Enteignung.

Sie können persönlich vor Gericht auftreten, ausser in Sachen Zwangsmassnahmen. Sie können sich auch von einer Anwältin, einem Anwalt oder von einer anderen beruflich qualifizierten Vertreterin oder einem Vertreter vertreten lassen, oder sogar von Ihrer Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner, Ihrer eingetragenen Partnerin oder ihrem eingetragenen Partner, oder einem volljährigen Vorfahren oder Nachkommen.

Wenn Ihr Fall komplex ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich von einer Fachperson unterstützen lassen.

Wenn Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um Ihre Interessen vor Gericht zu verteidigen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Diese finanzielle Unterstützung, die unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, besteht hauptsächlich aus der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Prozesskosten, einschliesslich Kostenvorschüssen, und/oder Honoraren für Anwältinnen, Anwälte oder bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter. Die unentgeltliche Rechtspflege ist nicht kostenlos: Sie müssen sie zurückzahlen, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Sie können Ihre Akte jederzeit einsehen. Wenden Sie sich dazu einfach an den Schalter des Gerichts (siehe Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Gerichts), damit Ihre Akte zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn eine Beschwerde beim Gericht eingereicht wird, so wird sie sofort einem der Richterinnen und Richter des Gerichts zugeordnet, dessen Kammernummer bei jedem Schriftverkehr angegeben ist.  

Die Richterin oder der Richter setzt der Behörde, die den Entscheid getroffen hat, eine Frist zur Übermittlung ihrer Akte und zur Erwiderung auf die von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachten Argumente.

Weitere Schriftwechsel können stattfinden.

Das Gericht führt das Verfahren durch, um alle Elemente zu sammeln, die für den Entscheid des Rechtsstreits notwendig sind (insbesondere Anhörung der Parteien/Zeugen, Transport zum Ort des Rechtsstreits, schriftliche Informationen, Gutachten).

Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass es alle notwendigen Elemente besitzt, um den Streitfall beizulegen, wird die Angelegenheit als spruchreif angesehen. Das Gericht fällt sodann sein Urteil, das den Parteien zugestellt wird. Nach erfolgtem Urteil äussert sich das Gericht über die Verfahrensgebühren, die zumeist jener Partei auferlegt werden, die den Prozess verliert.

Die Dauer eines Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab (Komplexität des Falls, Notwendigkeit und Dauer der Untersuchung). Es ist daher nicht möglich, Ihnen eine allgemeine Angabe darüber zu machen, wie lange es dauert, bis ein Urteil ergehen wird.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig, ausgenommen im Bereich der Verwaltungshaft, der Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung und der Enteignung. Wenn das Gericht am Ende des Verfahrens seine Entscheidung fällt, äussert es sich über die Kosten des Verfahrens, die in der Regel von der Partei getragen werden, die den Prozess verliert. Wenn der Beschwerdeführer den Fall gewinnt, wird ihm der vorausgezahlte Vorschuss normalerweise zurückerstattet.

Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Gebühr (die für das Tätigwerden des Gerichts erhobene Gebühr) und die Auslagen (Honorare für die sachverständige Person, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, Reise- und Sitzungsgelder und sonstige für das Verfahren erforderlichen Auslagen).

Das Gericht setzt die Gerichtsgebühr entsprechend der Komplexität des Falls und der erfolgten Untersuchungs- und Verfahrenshandlungen fest.

Das Gericht kann ganz oder teilweise der obsiegenden Partei eine Entschädigung für die unumgänglichen Kosten der Beschwerde gewähren. Die Entschädigung wird nicht von Amtes wegen gewährt. Sie müssen sie ausdrücklich beantragen. Diese Entschädigung geht grundsätzlich zu Lasten der Partei, die den Prozess verliert.

Cour pénale de la Cour de justice

Die Verfahrenskosten tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Prozessverlust). Als Unterliegende Partei gilt auch die Partei, auf deren Beschwerde nicht eingetreten wird oder die ihre Beschwerde zurückzieht.

Erwachsenenschutz

Informieren Sie das Gericht schriftlich über alle Veränderungen, die seit der Ernennung der Beiständin oder des Beistands eingetreten sind (Gesundheitszustand, finanzielle oder familiäre Situation usw.), sowie über die Gründe, aus denen Sie einen Wechsel der Beistandsperson wünschen.

Sie können gleichzeitig eine andere Person als Beistand vorschlagen.

Informieren Sie das Gericht schriftlich über die Veränderungen, die seit der Anordnung der Massnahme eingetreten sind (Gesundheitszustand, finanzielle Lage, familiäre Situation usw.), und erläutern Sie, warum die Massnahme nicht mehr geeignet ist.

Auch Ihre Beiständin oder Ihr Beistand, Ihre Angehörigen oder Dritte (z. B. behandelnde Ärztin, behandelnder Arzt, Vermögensberater/in, Sozialarbeiter/in) können sich schriftlich an das Gericht wenden.

Die Beiständin oder der Beistand wird Sie nach Möglichkeit in die Erstellung der Berichte einbeziehen und Ihnen auf Wunsch eine Kopie aushändigen.

Ja, dieses Gutachten ist notwendig, um diejenige Massnahme anzuordnen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Sie müssen zu den vom Sachverständigen anberaumten Terminen erscheinen und seine Fragen beantworten.

Wenn Sie nicht freiwillig zu den Terminen erscheinen, kann das Gericht Sie dazu zwingen, insbesondere durch Einschaltung der Polizei.

In dringenden Fällen kann das Gericht zu Beginn oder während des Verfahrens einen vorläufigen Entscheid fällen (superprovisorische oder vorläufige Massnahme), der sofort rechtskräftig wird (sofort vollstreckbar). Gleichzeitig setzt das Gericht das laufende Verfahren fort, um eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene längerfristige Lösung zu finden.

Besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem Beistand und, wenn die Meinungsverschiedenheiten fortbestehen, informieren Sie das Gericht schriftlich und erläutern Sie, was Sie ihrem Beistand vorwerfen.

Das Gericht wird dann Ihren Beistand befragen und entscheiden, ob Ihrem Antrag entsprochen werden soll oder nicht.

Sie müssen den Fall der Polizei und dem Gericht melden.

Die Polizei wird gegen die möglicherweise böswillige Person Untersuchungen einleiten, während das Gericht prüft, ob eine Schutzmassnahme für die schutzbedürftige Person erforderlich ist.

Der Vorsorgeauftrag kann in jeder beliebigen Sprache abgefasst werden. Wenn er jedoch bei Gericht eingereicht wird, kann dieses eine französische Übersetzung auf Kosten des Verfassers verlangen.

Wenn Sie glauben, dass eine Person in Gefahr ist oder ihre Situation ein sofortiges Eingreifen erfordert, wenden Sie sich umgehend an die Polizei unter der Nummer 117. Diese wird die ersten Schritte einleiten, um die fragliche Person in Sicherheit zu bringen und Verbindung mit den Erwachsenenschutzdiensten aufnehmen.

Kindesschutz

Bei fehlender Einigung können Ihnen Fachpersonen und -institutionen (Schlichtungsbehörden, Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP, Anwältinnen und Anwälte, Rechtsberatungsstellen usw.) helfen, eine Lösung zu finden.

Kommt auch dann keine Einigung zustande, müssen Sie beim zuständigen Gericht ein einseitiges Begehren einreichen (siehe Regelung und Abänderung der elterlichen Rechte und Pflichten).

Nein, kein Elternteil darf auf die elterliche Sorge verzichten oder sie auf einen Dritten übertragen, selbst wenn es sich um ein Familienmitglied handelt.

Kann ein Elternteil das Sorgerecht nicht ausüben (etwa weil er unter umfassender  Beistandschaft steht), wird entweder eine Vormundschaft errichtet oder die elterliche Sorge gänzlich auf den anderen Elternteil übertragen (alleinige elterliche Sorge).

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss der andere Elternteil einwilligen, da ein Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge oder des persönlichen Verkehrs durch den anderen Elternteil hat.

Die Eltern müssen versuchen, gemeinsam eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.

Gelingt ihnen dies nicht, können sie sich an Fachpersonen und -institutionen wenden (Schlichtungsbehörden, Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) Anwältinnen oder Anwälte, Rechtsberatungsstellen usw.).

Kommt auch dann keine Einigung zustande, muss ein einseitiges Begehren bei Gericht gestellt werden, und zwar so frühzeitig, dass das Gericht eine Untersuchung durchführen und rechtzeitig einen endgültigen Entscheid fällen kann.

Sind Sie allein sorgeberechtigt, müssen Sie den anderen Elternteil von Ihrer Absicht umzuziehen informieren.

Ist bereits ein Verfahren hängig, müssen Sie das Gericht über ihre Umzugspläne informieren.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge geht der Sorgerechtsanteil des Verstorbenen automatisch auf den Überlebenden über.

War der verstorbene Elternteil allein sorgeberechtigt, überträgt das Gericht das Sorgerecht an den überlebenden Elternteil oder errichtet eine Vormundschaft, um das Wohl des Kindes bestmöglich zu gewährleisten und seine Interessen zu wahren.

Der überlebende Elternteil wird vom Gericht aufgefordert, ein Inventar des Kindesvermögens zu erstellen.

Ziel der Erziehungsgutschriften ist es, bei der Berechnung der Altersrente denjenigen Einkommensverlust auszugleichen, den ein Elternteil durch die Kinderbetreuung erlitten hat. Grundsätzlich ist eine hälftige Teilung der Gutschriften gerechtfertigt, wenn beide Eltern sich zu ungefähr gleichen Teilen um die Kindererziehung kümmern. Andernfalls werden die Beträge dem Elternteil gutgeschrieben, der den grössten Teil der Kinderbetreuung übernimmt. Es steht den Eltern jedoch frei, diese Regelung jederzeit durch gemeinsamen Antrag an das kantonale Sozialversicherungsamt (Ofice cantonal des assurances sociales OCAS / AHV-IV)  zu ändern. Der Antrag braucht nicht dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt werden.

Für weitere Informationen zu den Erziehungsgutschriften können sich Eltern an das kantonale Sozialversicherungsamt (OCAS) wenden. Das Gericht erteilt keine Auskünfte.

Wenn das Wohl Ihres Kindes gefährdet ist, sollten finanzielle Fragen Sie nicht davon abhalten zu handeln.

Zu Beginn des Verfahrens oder besser noch vorher können Sie einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege (Verfahrenskosten) und unentgeltlichen Rechtsbeistand stellen.

In besonders heiklen Situationen (ausgeprägter Konflikt zwischen den Eltern, Entwicklungsprobleme des Kindes, Entfremdung) ordnet das Gericht ein Familiengutachten an, auch familienpsychologisches Gutachten genannt, das von einer Fachperson der Kindespsychiatrie erstellt wird. Wenn nötig, wird diese durch eine Fachperson der Erwachsenenpsychiatrie unterstützt.

Bei einem Familiengutachten im Kindesschutzverfahren werden alle Familienmitglieder (Eltern und Kinder) befragt. Familiendynamik und Beziehungen jedes Elternteils zum Kind werden beobachtet und analysiert, um sowohl die bestehenden Schwierigkeiten als auch die Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse können Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, um die harmonische Entwicklung des Kindes zu fördern. Das Familiengutachten wird allen Beteiligten vorgelegt, die sich zu den Ergebnissen äussern und der Fachperson weitere Fragen stellen können.

Nein, aber in gewissen Fällen ernennt das Gericht eine Beiständin oder einem Beistand, der Ihr Kind während des Verfahrens vertritt und unterstützt. Falls Sie Ihr Kind zum Gericht begleitet haben, müssen Sie während der Anhörung im Warteraum bleiben.

Sie können an der Anhörung nur teilnehmen, wenn Sie gleichzeitig selbst vorgeladen sind.

Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, alle für ihr Kind wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Alternierende Obhut bedeutet, dass das Kind abwechselnd bei jedem Elternteil wohnt, z.B. eine Woche bei diesem und die andere Woche bei dem anderen Elternteil. Auch eine andere situationsgerechte Regelung der Obhutsanteile ist möglich.

Die alternierende Obhut ist kein Automatismus, sondern setzt  eine diesbezügliche Einigung der beiden sorgeberechtigten Eltern voraus. Mangels Einigung kann ein Elternteil durch einseitigen Antrag die alternierende Obhut bei Gericht beantragen, das dem Antrag stattgeben kann oder nicht.

Das Kind wird allein oder im Beisein einer Beiständin oder eines Beistands, die/der es vor Gericht vertritt und unterstützt, angehört. Das Gericht stellt ihm alle zur Abklärung der konkreten Lage nötigen Fragen. Diese sind dem Alter des Kindes angepasst.

Die Eltern erhalten später eine Kopie des Anhörungsprotokolls.

Sie können Ihr Kind auch nach Erreichen der Volljährigkeit anerkennen, indem Sie die erforderlichen Schritte beim Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes einleiten.

Wird der zwischen den Eltern vereinbarte oder vom Gericht festgesetzte Unterhaltsbeitrag von einem Elternteil nicht bezahlt, kann sich der andere Elternteil an den Service cantonal d'avance et de recouvrement des pensions alimentaires (SCARPA) wenden.

Wenn Sie eine bestehende Unterhaltsvereinbarung ändern möchten, können Sie je nach den konkreten Umständen gerichtliche Schritte einleiten.

Wenn Sie meinen, ein Kind sei ernstlich in Gefahr oder seine Lage erfordere ein dringliches Eingreifen, kontaktieren Sie umgehend die Polizei, die die notwendigen Massnahmen einleitet, um das Kind in Sicherheit zu bringen und die Verbindung zu den Kindesschutzbehörden (Service de protection des mineurs SPMi und Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) herzustellen.

Die örtliche Zuständigkeit der schweizerischen oder französischen Gerichte richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, d. h. nach dem Ort, zu dem es die engsten Bindungen hat (Ort der Ausbildung, der medizinischen Versorgung, der Freizeitgestaltung, der Bekannten usw.).

Sie müssen daher einen Antrag beim sachlich zuständigen Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes stellen und alle Informationen einreichen, die Sie für die Entscheidungsfindung als nützlich ansehen. Bestreitet der andere Elternteil die örtliche Zuständigkeit, entscheidet das Gericht selbst über seine Zuständigkeit.

 

Jede Mediatorin, jeder Mediator oder jede Schlichtungsbehörde kann ihre/seine eigenen Tarife festlegen. Sie werden häufig nach dem Einkommen jedes Elternteils berechnet.
Die Gesamtkosten der Schlichtung hängen dann von der Anzahl der Sitzungen und der Höhe des Tarifs ab.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Mediation. Wenn Sie nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen, um eine finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Schlichtungskosten zu erhalten.

Wurde die Schlichtung vom Gericht angeordnet mit dem Ziel, das laufende Verfahren zu einem Ende zu bringen, werden die Kosten für die ersten 3 Sitzungen vom Gericht übernommen..

Um in diesem neuen Verfahren einen Entscheid zu fällen, müssen dem Gericht unbedingt alle früheren Entscheide vorliegen. Sie können beglaubigte Kopien dieser Dokumente bei den schweizerischen oder ausländischen Behörden erhalten, die sie seinerzeit ausgestellt haben.

Ist das Kindesverhältnis zu jedem der beiden eingetragenen Partner entstanden, sind sie verheirateten Eltern gleichgestellt (siehe Schritte für verheiratete Eltern).

Beschwerde

Damit Ihre Beschwerde nicht als unzulässig gilt (vgl. Art. 65 LPA), muss sie zwingend folgendes enthalten:

  • Den angefochtenen Entscheid
  • Die Begründung (Argumente) zur Stützung Ihrer Beschwerde
  • Ihre Rechtsbegehren (was Sie verlangen)

Sie ist in französischer Sprache verfasst, datiert und von Ihnen, Ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter unterschrieben.

Tribunal administratif de première instance

Sie können Ihre Beschwerde gültig an das Gericht adressieren:

Eine Beschwerde per Email an das Tribunal administratif de première instance wird nicht angenommen.

Die Beschwerde und ihre Unterlagen sind in so vielen Exemplaren an das Gericht zu richten bzw. bei diesem einzureichen, wie Verfahrensbeteiligte vorhanden sind, zusätzlich ein Exemplar für das Gericht.

Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde ist gesetzlich festgelegt. In den meisten Fällen beträgt die Frist für die Einlegung einer Beschwerde 30 Tage. Um zu bestimmen, innerhalb welcher Frist Sie handeln müssen, sollten Sie sich auf den Entscheid beziehen, den Sie beabsichtigen anzufechten. Dieser enthält normalerweise die Beschwerdefrist und die Bezeichnung des zuständigen Gerichts.

Die Frist läuft ab dem Tag nach der Zustellung des Entscheids.

Wird die Beschwerde nicht innerhalb der Beschwerdefrist bei einem Schweizer Postamt oder beim Gericht eingereicht, wird sie für unzulässig erklärt.

Cour pénale de la Cour de justice

Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten, andernfalls ist sie unzulässig: die Bezeichnung des angefochtenen Entscheids, die Punkte des Entscheids, die angefochten werden, die Gründe für einen anderen Entscheid (Argumente) und die etwaigen Beweismittel dafür.

Die Begründung der Beschwerde muss vollständig in der Akte selbst enthalten sein und darf nicht nachträglich ergänzt oder berichtigt werden.

Nein, die Beschwerde muss in französischer Sprache verfasst sein.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die unterlegene Partei (die den Fall verloren hat). Die Partei, deren Beschwerde unzulässig ist oder welche die Beschwerde zurücknimmt, gilt ebenfalls als unterlegene Partei.

Die Chambre pénale de recours kann von der Privatklägerschaft die Leistung von Sicherheiten (Bürgschaften) zur Deckung der Kosten und Entschädigungen für das Beschwerdeverfahren verlangen.

Werden die geforderten Sicherheiten nicht fristgerecht geleistet, wird die Beschwerde nicht behandelt.

Zurücknahme von Gegenständen/Werten

Sie müssen das Formular Demande de restitution de pièces saisies ausfüllen, unterschreiben und an die Staatsanwaltschaft schicken. Danach warten Sie deren Bescheid ab.

Ordnet der Strafbefehl die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände an, können Sie diese, sobald er rechtskräftig geworden ist, nach vorheriger Terminvereinbarung beim  Greffe des pièces à conviction abholen.

Ordnet der Strafbefehl die Rückgabe der beschlagnahmten Werte an und ist er rechtskräftig, können Sie ihre Rückgabe bei den Services financiers du Pouvoir judiciaire beantragen. Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Strafbefehls, Ihre Bank- oder Postverbindung sowie eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Für alle weiteren Fragen zu den Einzelheiten der Rückgabe wenden Sie sich bitte an die Services financiers du Pouvoir judiciaire.

Sie müssen sich schriftlich an die Finanzabteilung der Judikative wenden und eine Kopie des  Entscheids über die Rückgabe des Geldes, eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Bank- oder Postanschrift beifügen.

Antrag

Tribunal civil

Grundsätzlich sollten Sie die Klageschrift und die Beweisstücke in zweifacher Ausfertigung einreichen (ein Satz für das Gericht und einer für die Gegenpartei). Bei mehreren Gegenparteien sind zusätzlich zu der Ausfertigung für das Gericht so viele weitere wie nötig für jede einzelne Gegenpartei einzureichen.

Betrifft der Rechtsstreit beispielsweise zwei weitere Personen, müssen Sie drei Ausfertigungen einreichen (eine für das Gericht und eine für jede gegnerische Partei), und so weiter.

Ist ein minderjähriges Kind impliziert (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft), sollte eine zusätzliche Kopie für den Service de l'évaluation et d'accompagnement de la séparation parentale (SEASP) eingereicht werden.

Sie können Ihren Antrag zurückziehen, indem Sie sich auf dem Postweg, unter Angabe der Verfahrensnummer (falls bekannt), an die betreffende Behörde (Tribunal de première instance, Tribunal des baux et loyers, Commission de conciliation en matière de baux et loyers) wenden oder ein entsprechendes Schreiben bei der Kanzlei des Tribunal civil oder dem Greffe universel abgeben.

Achtung: Es können Gebühren erhoben werden, und die Gegenpartei kann sich dem Rückzug widersetzen, wenn sie bereits Prozesshandlungen vornehmen musste.

Ja, Sie finden diese auf der Seite Formulare.

Soziale Netzwerke

Die Judikative ist in sozialen Netzwerken präsent. Sie können die Regeln für die Nutzung sozialer Medien konsultieren, welche die diesbezügliche Politik definieren.

Sicherheit

Als Besucherin oder Besucher, egal ob Sie zu einer Anhörung vorgeladen sind oder nicht, benötigen Sie keine Dokumente.

Das Personal von Unternehmen und Dienstleistern der Judikative muss hingegen eine vorherige Genehmigung einholen und einen Ausweis vorlegen (siehe Zugangsbedingungen für Unternehmen und Dienstleister).

Ja, gefährliche, verbotene Gegenstände wie Schweizer Messer oder erlaubte Verteidigungsmittel (Pfefferspray usw.) werden vom Sicherheitspersonal am Eingang einbehalten und am Ausgang zurückgegeben. Illegale oder verbotene Gegenstände werden beschlagnahmt und die Polizei wird sofort verständigt.

Ja, es gibt Schliessfächer für bestimmte verbotene, nicht gefährliche Gegenstände wie Helme oder Thermoskannen. Diese Schliessfächer stehen den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung (je nach Verfügbarkeit).

Bitte beachten Sie: Taschen oder Gepäck sind in den Schliessfächern nicht erlaubt und müssen mitgeführt werden. Leichte Fortbewegungsmittel (Skateboards, Rollerblades, Trottinett, Fahrräder usw.) dürfen weder in den Schliessfächern noch an den Eingängen zu den Gebäuden der Judikative abgestellt werden.

Wenn Sie eine Beschwerde oder einen Kommentar haben, kontaktieren Sie uns bitte per Email.

Sie können Ihr ärztliches Attest mitbringen oder es einfach dem Sicherheitspersonal mitteilen.

Trennung und Scheidung

Nein, das müssen Sie nicht. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, insbesondere wenn Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner uneinig sind und der Fall komplex ist.

Sie können auf die Liste der Anwältinnen oder der Anwälte und juristischen Bereitschaftsdienste in Genf zugreifen.

Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob die Kinder persönlich angehört werden.

Am Ende der abschliessenden Anhörung kann das Gericht Sie auffordern, zwischen 2 Urteilsarten zu wählen:

  • Urteil ohne Begründung: Der Entscheid enthält nur den Urteilstenor, d. h. die Lösung des Rechtsstreits;
  • begründetes Urteil: Im Urteil werden die Gründe dargelegt, auf die das Gericht seinem Entscheid stützt.

Die Gebühren für ein begründetes Urteil sind höher als für ein nicht begründetes.

Informationen über die Schritte, die beim Tribunal de première instance vorzunehmen sind, finden Sie im Leitfäden Trennung und Scheidung.

Unterstützung für Opfer von Gewalt

Sie können sich an das Centre LAVI (Hilfe für Opfer von Straftaten in Genf) wenden.

Erbschaften

Im Gegensatz zu der gerichtlich bestellten Nachlassverwaltung wird die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker durch Testament ernannt, somit nicht vom Gericht beauftragt.

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass anstelle der Erbengemeinschaft und bereitet die Nachlassteilung vor. Sie oder er kann jede zur Erfüllung des Auftrags erforderliche Entscheidung allein treffen. Sie oder er hat dafür zu sorgen, dass der letzte Willen der verstorbenen Person respektiert werden.

Die Vergütung der Willensvollstreckung wird durch Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft oder, falls keine Einigung zustande kommt, durch das Tribunal de première instance bestimmt und aus dem Nachlass gezahlt.

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker ist gegenüber der Erbengemeinschaft, nicht aber gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig. Das Gericht überwacht die Tätigkeit der Willensvollstreckung nur auf Antrag.

Die Willensvollstreckung endet automatisch, sobald die Nachlassteilung abgeschlossen ist. Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker kann sich jederzeit an das Gericht wenden, um das Amt niederzulegen.

Die Willensvollstreckung haftet für jeden in Ausübung des Amtes verursachten Schaden. Die Erbengemeinschaft kann sich direkt an die Willensvollstreckerin oder den Willensvollstrecker wenden oder gerichtlich vorgehen.

Das Gericht setzt sich mit dem überlebenden Elternteil in Verbindung und bittet um Informationen über das Vermögen des Kindes, die Höhe des Anteils des Kindes an der Erbschaft und die Art und Weise, wie diese verwaltet werden soll, um sicherzustellen, dass die Interessen des Kindes im Rahmen der Erbschaft gewahrt werden. Das Gericht bestellt eine Beiständin oder einen Beistand, wenn es der Ansicht ist, dass der überlebende Elternteil das Vermögen des Kindes gefährden könnte.

Hat das Kind keine gesetzliche Vertreterin oder keinen gesetzlichen Vertreter nach dem Tod des Elternteils, der die elterliche Sorge allein innehatte, so wird eine Vormundin oder ein Vormund für das Kind vorläufig bestellt für die Zeit, die das Gericht benötigt, um zu prüfen, ob die elterliche Sorge auf den anderen Elternteil übertragen werden kann oder ob ein naher Verwandter die Vormundschaft übernehmen kann.

Die Vormundin oder der Vormund überwacht den Unterhalt und die Erziehung des Kindes und übt zu diesem Zweck die gleichen Rechte wie die Eltern aus; sie oder er untersteht der Aufsicht des Gerichts, dem sie oder er rechenschaftspflichtig ist.

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker verwaltet die Erbschaft anstelle der Erbinnen oder der Erben und bereitet die Verteilung auf die Erbinnen oder Erben vor. In diesem Sinne kann sie oder er allein jede Entscheidung treffen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, der darin besteht, dafür zu sorgen, dass der letzte Wille der verstorbenen Person respektiert wird.

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker, die oder den die verstorbene Person in ihrem oder seinem Testament bestimmt hat, kann eine nahe Verwandte oder ein naher Verwandter sein.

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker kann jederzeit auf den Auftrag verzichten, indem sie oder er bei Gericht den Rücktritt einreicht.

Nein, jede Erbin oder jeder Erbe kann ein öffentliches Inventar individuell beantragen. Die anderen Erbinnen oder Erben werden über die Entscheidung, ein solches individuelles Inventar vorzunehmen, informiert. Sie werden von der Notarin oder vom Notar zur Unterschrift vorgeladen.
Es wird nur ein Inventar erstellt.

Wenn Sie letztwillige Verfügungen entdecken oder in Wahrung haben, müssen Sie diese unbedingt und zugleich dem Gericht übergeben, auch wenn sie als ungültig oder als widerrufen erscheinen.

Das Gericht (oder die Notarin oder der Notar im Falle eines bei ihr oder ihm hinterlegten Testaments) teilt dann offiziell den im Testament genannten Personen die sie betreffenden testamentarischen Bestimmungen mit.

Nach dem Tod werden die Erbinnen oder die Erben gemeinsam Inhaber des Mietvertrags und Schuldnerinnen und Schuldner des Mietzinses, es sei denn, sie verzichten auf die Erbschaft (Ausschlagung).

Nach dem Gesetz gilt die Erbin oder der Erbe, die oder der die Miete zahlt oder den Mietvertrag kündigt, als Erbin oder Erbe, die oder der die Erbschaft, einschliesslich seiner möglichen Schulden, angenommen hat. Sie oder er ist daher nicht mehr berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen.

Als Erbin oder Erbe ist es Ihre Aufgabe, die Hausverwaltung und die anderen Gläubigerinnen und Gläubiger der verstorbenen Person zu benachrichtigen. Es obliegt Ihnen auch, ausstehende Rechnungen zu begleichen, es sei denn, Sie beabsichtigen, die Erbschaft auszuschlagen. Haben alle Erbinnen oder Erben die Erbschaft ausgeschlagen, übernimmt das kantonale Konkursamt die Regelung der offenen Rechnungen.

Es gibt 2 Haupttypen von Testamenten, nämlich die eigenhändige Verfügung (vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben) und die öffentliche Verfügung (vor einer Notarin oder einem Notar verfasst), die beide den gleichen Wert haben.

Die mündliche Verfügung (die vor 2 Zeugen erklärt wird, wenn man sich in unmittelbarer Todesgefahr befindet oder wenn es nicht möglich ist, ein Testament zu verfassen, und welche dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden muss), hat zwar den gleichen Wert wie die anderen beiden, hat aber Ausnahmecharakter.

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Testament errichten wollen, müssen sie dies über eine Notarin oder einen Notar in Form eines Erbvertrags tun.

Das Gericht kann keine Rechtsberatung leisten. Es liegt an Ihnen, sich an eine Notarin, einen Notar, eine Anwältin, einen Anwalt oder an einen juristischen Bereitschaftsdienst zu wenden, wenn Sie eine Begleitung bei der Vorbereitung Ihrer Erbschaft wünschen.

Solange die Erbin oder der Erbe nicht auf die Erbschaft verzichtet hat (Ausschlagung), tritt sie oder er an die Stelle der verstorbenen Person und übernimmt damit auch deren Schulden. Sie oder er kann daher Objekt von einem öffentlichen Rechnungsruf oder von Beitreibungen werden.

Bei Bedarf können Sie sich von einer Notarin, von einem Notar, einer Anwältin, einem Anwalt oder von einem juristischen Bereitschaftsdienst beraten lassen.

Wenn eine Person kurz vor ihrem Tod ihren letzten Willen äussert und nicht in der Lage ist, ein Testament zu verfassen, muss sie dies gegenüber 2 neutralen Personen tun, die als Zeuginnen oder Zeugen fungieren. Dies wird als mündliches Testament bezeichnet.

Sie müssen also von einer zweiten Person begleitet werden, damit die letzten Willensäusserungen als mündliches Testament angesehen werden können.

Die letzten Willensäusserungen müssen dann sofort niedergeschrieben und von den 2 Zeuginnen oder Zeugen unterzeichnet werden, wobei das vollständige Datum und der Ort, an dem die Person ihren letzten Willen diktiert hat, anzugeben sind. Dieses Dokument muss dem Gericht unverzüglich vorgelegt werden.

Die Gültigkeit dieses mündlichen Testaments ist zeitlich begrenzt: Wenn die Person nicht stirbt und wieder die Fähigkeit erlangt, ein Testament zu verfassen, muss sie Schritte ergreifen, um ihren letzten Willen durchzusetzen.

Der erste Schritt, um die Liste der Erbinnen oder die Erben herauszufinden, besteht darin, einen Erbschein bei einer Notarin oder einem Notar in Genf zu beantragen.

Wenn es wahrscheinlich ist, dass es andere Erbinnen oder Erben gibt, diese aber nicht leicht aufzufinden sind, kann das Gericht auf Begehren einer Erbin, eines Erben, einer Gläubigerin, eines Gläubigers, der Notarin, des Notars oder von Amts wegen eine amtliche Erbschaftsverwalterin oder einen amtlichen Erbschaftsverwalter bestellen, deren oder dessen erste Aufgaben darin bestehen, eine vollständige Liste der Erbinnen oder der Erben zu erwirken.

Wenn die verstorbene Person Sie in ihrem Testament erwähnt hat, erhalten Sie ein Schreiben von einer Notarin, einem Notar oder dem Gericht, in dem Ihnen mitgeteilt wird, was die verstorbene Person Ihnen hinterlassen wollte und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Wenn Sie kürzlich umgezogen sind oder nicht in der Schweiz leben, können Sie sich schriftlich an das Gericht wenden, um es über Ihre Situation zu informieren und zu fragen, ob Sie zu den Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person gehören.

Für Informationen zur Erbschaftssteuer wenden Sie sich bitte an die kantonale Steuerverwaltung (AFC).

Wenn Sie die Erbschaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen, wird davon ausgegangen, dass Sie sie bedingungslos angenommen haben. Sie sollten sich an eine Notarin, einen Notar, eine Anwältin, einen Anwalt oder einen juristischen Bereitschaftsdienst wenden, um herauszufinden, was in Ihrer Situation zu tun ist.

In bestimmten Ausnahmefällen kann das Gericht eine neue Frist gewähren. Zwecks dessen müssen Sie ein schriftliches Begehren stellen, in dem Sie die aussergewöhnlichen Gründe angeben, die Sie daran gehindert haben, innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen (Antrag auf Wiederherstellung der Frist).

Ja, wenn eine Erbin oder ein Erbe die Erbschaft während der amtlichen Liquidation bedingungslos annehmen will, wird die Liquidation sofort unterbrochen.

Sie müssen sich so schnell wie möglich mit dem Gericht in Verbindung setzen, um es über Ihre Entscheidung zur Annahme der Erbschaft zu informieren. Sie werden dann sofort Eigentümer des Erbschaftsvermögens und Schuldner der Erbschaftsverbindlichkeiten.

Vor Ablauf der Dreimonatsfrist nach dem Tod oder der Kenntnis Ihrer Erbenstellung müssen Sie einen schriftlichen Antrag an das Gericht richten, in dem Sie die Situation ausführlich erläutern.

Das Gericht kann Ihnen eine Fristverlängerung gewähren (Antrag auf Fristverlängerung). Während dieser Zeit sind Sie jedoch weiterhin Schuldner der Erbschaftsschulden.

Siehe auch diese Frage

 

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit gegen Vorlage eines Ausweises am Schalter des Gerichts zurückziehen.

Wenn Sie Kenntnis von einer Person haben, die ohne Familie oder Testament verstorben ist, sollten Sie das Gericht unverzüglich informieren und dabei den bekannten Stand der Vermögenswerte und Schulden angeben, damit die Erbschaft unter Erbschaftsverwaltung gestellt wird.

Es ist dann Aufgabe der Verwalterin oder des Verwalters, alle ausstehenden Rechnungen zu bezahlen, den Inhalt der Wohnung zu liquidieren oder einzulagern und die Gläubigerinnen und Gläubiger zu benachrichtigen. Übersteigen die Schulden die Vermögenswerte, wird die Erbschaft durch das kantonale Konkursamt liquidiert.

Um einen Erbschein zu erhalten und bei allen Fragen zu diesem Dokument, wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar in Genf. Das Gericht ist für die Ausstellung von Erbscheinen nicht zuständig.

Zeuginnen und Zeugen

Dies hängt vom Terminkalender des Richters und der Anzahl der Fragen ab, die der Zeugin oder dem Zeugen gestellt werden sollen.

Jede von einem Gericht als Zeugin oder Zeuge vorgeladene Person ist gesetzlich verpflichtet, zu erscheinen. Die einzige Ausnahme dieser Regel ist ein triftiger Grund (wie zum Beispiel Krankheit), der es ermöglicht eine Ausnahme von dem Erscheinen zu erwirken oder aber die Verschiebung der Anhörung zu einem späteren Datum.

Übersetzung und Dolmetschen

Sie können sich direkt an das Gericht wenden, das für das Verfahren zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kontakte und Zugang

 

Sie können Ihren Anmeldeantrag an die Greffe des traductions et interprétations richten.

Sie können die Greffe des traductions et interprétations telefonisch unter +41 22 327 62 45 oder per Email kontaktieren.

Sie sollten unverzüglich eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden, in der Sie Ihre Verhinderung angeben und die Sprache, das Datum, die Uhrzeit, das Gericht und die Verfahrens- bzw. Vorgangsnummer nennen.

Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.

Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.

Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.

Die folgenden Unterlagen sind dem Anmeldeantrag beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Kopien von Diplomen, ggf. mit einer Anerkennung, die von einer zuständigen Einrichtung in der Schweiz ausgestellt wurden, Bescheinigungen, Arbeitszeugnisse usw.
  • Kopien eines Ausweises und, bei Wohnsitz in der Schweiz, der Aufenthaltsbewilligung
  • Auszug aus dem Strafregister (Original weniger als 3 Monate alt)
  • Bescheinigung des Betreibungsamtes (weniger als 3 Monate alt)
  • Bescheinigung des Konkursamtes (weniger als 3 Monate alt)
  • Ordnungsgemäss ausgefüllter Fragebogen, gegebenenfalls zusammen mit einer Versicherungsbescheinigung oder dem Formular A1 für Selbstständige mit Wohnsitz im Ausland

Sie können sich von einer zuständigen Institution (z.B. swissuniversities) eine Anerkennung erhalten.

Nein, Reisen werden nicht vergütet. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie mehr als 100 km vom Kanton entfernt wohnen.

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Anhörung mehr als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird.

Wenn die Anhörung weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalvergütung von Fr. 80-.

Der Pauschalbetrag erhöht sich auf Fr. 150.-, wenn die abgesagte Verhandlung für einen halben Tag oder mehr angesetzt war, und auf Fr. 300.-, wenn die abgesagte Verhandlung für mehr als einen Tag angesetzt war.