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Ständige Kommissionen

Nach Massgabe verschiedener Gesetze und Reglemente sind Richter/innen und ehemalige Richter/innen Mitglieder in ständigen Kommissionen, deren jeweiliger Zuständigkeitsbereich Berufe oder Themen im Zusammenhang mit der Rechtspflege umfasst.

Entweder ernennt die Verwaltungskommission der Genfer Justiz (Commission de gestion du Pouvoir judiciaire) selbst die Richter/innen und ehemalige Richter/innen zu Mitgliedern dieser Kommissionen oder sie schlägt sie der ernennenden Behörde vor.   

Die Sekretariate der ständigen Kommissionen werden von der kantonalen Verwaltung gestellt. Detaillierte Informationen zu den Kommissionen, zu ihrer Zusammensetzung und Tätigkeit sind auf der Website des Kantons zugänglich.