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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal correctionnel
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Zuständigkeit
Das Tribunal correctionnel ist zuständig bei Straftaten, für die die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren, aber unter 10 Jahren zu beantragen beabsichtigt.
Dies ist z. B. der Fall bei schweren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, gewerbsmässigem Diebstahl und bestimmten Eigentumsdelikten.
Organisation
Als erstinstanzliche Behörde entscheidet das Tribunal correctionnel in der Zusammensetzung von 3 Richterinnen oder Richtern.