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Öffnungszeiten
10.00-13.00
Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant
Greffe des successions (Friedensrichter)
Hinterlegung von Gegenständen im Todesfall
Die Hinterlegung von Gegenständen (z.B. Wohnungsschlüssel des oder der Verstorbenen) ist nur während der Öffnungszeiten des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts erlaubt; es ist nicht möglich, sie beim Greffe universel zu hinterlegen.
Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant
Case postale 3950
1211 Genève 3
Greffe des successions (Justice de paix)
Case postale 3950
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
-
Herr Pierre-Alain CHATELAN
Präsident
-
Frau Séverine MULLER
Direktorin
Sachliche Zuständigkeit
Das Gericht ist zuständig in Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie in Erbangelegenheiten. Es verfolgt ständig die familiäre Situation der betroffenen Person(en), ernennt gegebenenfalls einen Beauftragten und greift ein, wenn die gerichtliche Massnahme den konkreten Bedürfnissen angepasst werden muss. Es ist auch für die Ausstellung bestimmter Urkunden zuständig.
Kindesschutz
Aufgabe des Gerichts ist es, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit und die harmonische Entwicklung von Kindern (0-18 Jahre) zu kümmern, indem es:
- die Elternrechte und -pflichten (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt) regelt;
- wenn nötig Schutzmassnahmen (Weisungen, ergänzende Erziehungshilfe usw.) anordnet;
- die Aufsicht über Beiständinnen oder Beistände und Vormundinnen oder Vormunde ausübt.
Es ist auch für die Ausstellung von Sorgerechtsbestätigungen zuständig.
Erwachsenenschutz
Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit schutzbedürftiger Erwachsener und um die ordnungsgemässe Verwaltung ihrer administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu kümmern, indem es:
- Massnahmen der persönlichen Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) validiert;
- über die gesetzliche Vertretungsbefugnis eines Verwandten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner, im gleichen Haushalt lebende Person, Nachkommen, Vater und Mutter, Geschwister) entscheidet;
- erforderlichenfalls Schutzmassnahmen (Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung) anordnet;
- Beiständinnen und Beistände überwacht.
Es ist auch für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig.
Erbangelegenheiten
Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, für die Teilung des Erbes gemäss dem Willen der verstorbenen Person, wie er in ihrem Testament zum Ausdruck kommt, oder gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen, indem es:
- die Erklärungen, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, entgegennimmt;
- die Aufnahme eines Inventars veranlasst, um den Wert des Erbes festzustellen;
- die Tätigkeit der Willensvollstreckerin oder des Willensvollstreckers sowie anderer Bevollmächtigter überwacht.
Es ist auch für die Erteilung von Auskünften über die Identität der Erbinnen und Erben einer bestimmten Erbschaft zuständig.
Urkunden
Das Gericht ist für die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen in folgenden Bereichen zuständig:
- Handlungsfähigkeit;
- elterliche Sorge;
- Identität von Erbinnen und Erben;
- Befugnisse der gesetzlichen Vertretung eines Erwachsenen;
- Rechtskraft und Vollstreckbarkeit eines Entscheides, beglaubigte Abschriften;
- Zugang zu einer archivierten Akte.
Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant leistet keine Rechtsberatung.
Organisation
Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht
Das Gericht ist mit 9 ordentlichen Richterinnen oder Richtern und einer gleichen Anzahl von Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern besetzt.
In Angelegenheiten des Erwachsenen- und Kindesschutzes wird das Gericht von Beisitzern wie Psychiatern, Psychologen, Spezialisten im sozialen und medizinischen Bereich unterstützt, die ihm fachlichen Rat erteilen. Grundsätzlich tagt das Gericht mit 3 Richterinnen und Richtern, nämlich eine ordentliche Richterin oder ein ordentlicher Richter und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer aus verschiedenen Berufsgruppen.
In Erbschaftssachen tagt die ordentliche Richterin oder der ordentliche Richter als Einzelrichterin oder Einzelrichter.
Ferner gehören dem Gericht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, die mit der administrativen und rechtlichen Bearbeitung der Anträge betraut sind (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Juristinnen und Juristen, Kontrolleurinnen und Kontrolleure, Revisorinnen und Revisoren, Mitarbeiter zur Unterstützung der Beauftragten und Beistände). Sie arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern zusammen.
Die Tätigkeit des Gerichts wird in einem jährlichen Bericht (Rapport d'activité du Pouvoir judiciaire) dargestellt.
Thematische Leitfäden
Formulare
Nachstehend finden Sie die Formulare und Informationen, die Sie für ein Gesuch bei Gericht benötigen.
Kindesschutz
Erwachsenenschutz
Vereinbarungsvorlagen
Konsultieren Sie zuerst die Tabelle mit den verachiedenen Vereinbarungsvorlagen.
Erbrecht
Andere Urkunden
Online-Service: Beantragung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses
Nützliche Links
- Code civil suisse (CC – RS 210)
- Loi d'application du code civil suisse et d'autres lois fédérales en matière civile (LaCC - E 1 05)
- Loi sur l’organisation judiciaire (LOJ - E 2 05)
- Commission de surveillance des professions de la santé et du droit des patients
- Confédération: la révision du droit de la tutelle sur le site de l'Office fédéral de la justice
- COPMA: Révision du droit de la tutelle sur le site de la Conférence des cantons en matière de protection des mineurs et des adultes
- HUG - directives anticipées
- Service de protection de l'adulte
- Service de protection des mineurs
- Service des prestations complémentaires (SPC)