Kontakte
Adresse
Kontaktieren Sie uns
Telefonschalter
Öffnungszeiten
10h-13h
Erwachsenen- und Kindesschutzgericht
Kanzlei der Nachlasse (Friedensrichter)
Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant
Case postale 3950
1211 Genève 3
Greffe des successions (Justice de paix)
Case postale 3950
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
-
Herr Pierre-Alain CHATELAN
Präsident
-
Frau Séverine MULLER
Direktorin
Zuständigkeiten
Das Gericht ist zuständig für Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie für Fragen der Erbschaftsverwaltung. Es überwacht die Entwicklung der Situation der betroffenen Person(en), ernennt erforderlichenfalls eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten und greift ein, um das gerichtliche Vorgehen an deren Bedürfnisse anzupassen. Es ist auch für den Erlass bestimmter Verwaltungsakte zuständig.
Kindesschutz
Aufgabe des Gerichts ist es, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit und die richtige Entwicklung von Kindern (0-18 Jahre) zu kümmern:
- Regelung der elterlichen Rechte (elterliche Gewalt, Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt)
- Erforderlichenfalls Anordnung von Schutzmassnahmen (elterliche Belehrung, Erziehungshilfe usw.)
- Ausübung der Aufsicht von Beiständinnen oder Beiständen und Vormundinnen oder Vormunden
Es ist auch für die Ausstellung von Bescheinigungen über die elterliche Sorge zuständig.
Erwachsenenschutz
Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit und die ordnungsgemässe Verwaltung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten schutzbedürftiger Erwachsener zu kümmern:
- Validierung vorweggenommener persönlicher Massnahmen (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung)
- Entscheidung über die gesetzliche Vertretungsbefugnis eines Verwandten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner, im gleichen Haushalt lebende Person, Nachkommen, Vater und Mutter, Geschwister)
- Erforderlichenfalls Anordnung von Schutzmassnahmen (Vormundschaft, fürsorgerische Unterbringung)
- Überwachung der Beiständinnen und Beistände
Es ist auch für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig.
Verwaltung von Erbschaften
Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Verteilung der Erbschaft gemäss dem Willen der verstorbenen Person, wie er in seinem Testament zum Ausdruck kommt, oder gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt:
- Eintragung von Erklärungen über die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften
- Veranlassung der Erstellung eines Inventars, um den Wert der Erbschaft anzusetzen
- Beaufsichtigung der Willensvollstreckerin oder des Willensvollstreckers und der anderen Bevollmächtigten der Erbschaft
Es ist auch für die Erteilung von Auskünften über die Identität der Erbinnen und Erben einer bestimmten Erbschaft zuständig.
Verwaltungsakte
Das Gericht ist für die Ausstellung der folgenden Verwaltungsakte zuständig:
- Handlungsfähigkeitszeugnisse
- Bescheinigungen der elterlichen Sorge
- Informationen über die Identität der Erbinnen und Erben
- Bescheinigungen über die Befugnisse der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters einer erwachsenen Person
- Ausstellung von Dokumenten wie etwa beglaubigte Abschriften, Rechtskraftbescheinigungen oder Vollstreckbarkeits- und endgültige Zeugnisse
- Anträge auf Zugang zu einer archivierten Akte
Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant leistet keine Rechtsberatung.
Organisation
Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht
Das Gericht setzt sich aus 9 amtlichen Richterinnen oder Richtern und einer gleichen Anzahl von Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern zusammen.
In Angelegenheiten des Erwachsenen- und Kindesschutzes werden die Richterin oder der Richter von Beisitzern wie Psychiatern, Psychologen, Sozial- oder Gesundheitsspezialisten unterstützt, die den ordentlichen Richterinnen und Richtern oder Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern fachlichen Rat erteilen. Im Prinzip setzt sich das Gericht aus 3 Richterinnen und Richtern zusammen: die amtliche Richterin oder der amtliche Richter und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer aus verschiedenen Berufsgruppen.
In Erbschaftssachen tagt die amtliche Richterin oder der amtliche Richter als Einzelrichterin oder Einzelrichter.
Das Gericht setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Juristinnen und Juristen, Kontrolleurinnen und Kontrolleuren, Revisorinnen und Revisoren, Unterstützungsbeamtinnen und Unterstützungsbeamten), die für die administrative und rechtliche Bearbeitung der Anträge sorgen. Sie arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern zusammen.
Die Tätigkeit des Gerichts wird jedes Jahr im Tätigkeitsbericht der Judikative beschrieben.
Thematische Leitfäden
Formulare
Nachstehend finden Sie die Formulare und Informationen, die Sie für einen Antrag bei Gericht benötigen.
Kindesschutz
Vereinbarungsvorlagen
Konsultieren Sie zuerst die Tabelle, mit den zur Auswahl stehenden Vereinbarungsvorlagen.
Gestion des successions
Andere Verwaltungsakte
Online-Service: Beantragung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses
Nützliche Links
- Code civil suisse (Autorité parentale)
- Code civil suisse (Protection de l'adulte, droit des personnes et droit de la filiation)
- Loi d'application du code civil suisse et d'autres lois fédérales en matière civile (LaCC - E 1 05)
- Loi sur l’organisation judiciaire (LOJ - E 2 05)
- Commission de surveillance des professions de la santé et du droit des patients
- Confédération: la révision du droit de la tutelle sur le site de l'Office fédéral de la justice
- COPMA: Révision du droit de la tutelle sur le site de la Conférence des cantons en matière de protection des mineurs et des adultes
- HUG - directives anticipées
- Service de protection de l'adulte
- Service de protection des mineurs
- Service des prestations complémentaires (SPC)