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Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant obliegt der Schutz der natürlichen Personen während ihres gesamten Lebens, von der Kindheit über das Erwachsenenalter bis hin zum Erbfall. Es greift ein, wenn innerhalb der Familie, bei nahestehenden Personen oder spezialisierten Institutionen keine zufriedenstellende Lösung für die hilfs- und schutzbedürftige Person gefunden werden kann.

Kontakte

Adresse

Adresse

Rue des Glacis-de-Rive 6
1207 Genève

Kontaktieren Sie uns

Öffnungszeiten zum Jahresende vom 24. Dezember 2024 bis einschliesslich 1. Januar 2025

Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant ist am 24. 26. und 30. Dezember 2024 von 10.00 bis 13.00 geöffnet.

--> Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Januar 2025.

Telefonschalter

Öffnungszeiten
10.00-13.00

Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Greffe des successions (Friedensrichter)

Hinterlegung von Gegenständen im Todesfall

Die Hinterlegung von Gegenständen (z.B. Wohnungsschlüssel des oder der Verstorbenen) ist nur während der Öffnungszeiten des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts erlaubt; es ist nicht möglich, sie beim Greffe universel zu hinterlegen.

Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant

Case postale 3950
1211 Genève 3

Greffe des successions (Justice de paix)

Case postale 3950
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

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    Herr Pierre-Alain CHATELAN

    Präsident

  • Herr Jean-Sébastien IP

    Direktor ad interim

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Das Gericht ist zuständig in Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie in Erbangelegenheiten. Es verfolgt ständig die familiäre Situation der betroffenen Person(en), ernennt gegebenenfalls einen Beauftragten und greift ein, wenn die gerichtliche Massnahme den konkreten Bedürfnissen angepasst werden muss. Es ist auch für die Ausstellung bestimmter Urkunden zuständig.

 

Kindesschutz

Aufgabe des Gerichts ist es, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit und die harmonische Entwicklung von Kindern (0-18 Jahre) zu kümmern, indem es:

  • die Elternrechte und -pflichten (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt) regelt;
  • wenn nötig Schutzmassnahmen (Weisungen, ergänzende Erziehungshilfe usw.) anordnet;
  • die Aufsicht über Beiständinnen oder Beistände und Vormundinnen oder Vormunde ausübt.

Es ist auch für die Ausstellung von Sorgerechtsbestätigungen zuständig.

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Erwachsenenschutz

Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, sich um die Interessen, das Wohlergehen, die Sicherheit schutzbedürftiger Erwachsener und um die ordnungsgemässe Verwaltung ihrer administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu kümmern, indem es:

  • Massnahmen der persönlichen Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) validiert;
  • über die gesetzliche Vertretungsbefugnis eines Verwandten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner, im gleichen Haushalt lebende Person, Nachkommen, Vater und Mutter, Geschwister) entscheidet;
  • erforderlichenfalls Schutzmassnahmen (Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung) anordnet;
  • Beiständinnen und Beistände überwacht.

Es ist auch für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig.

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Erbangelegenheiten

Die Aufgabe des Gerichts besteht darin, für die Teilung des Erbes gemäss dem Willen der verstorbenen Person, wie er in ihrem Testament zum Ausdruck kommt, oder gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen, indem es:

  • die Erklärungen, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, entgegennimmt;
  • die Aufnahme eines Inventars veranlasst, um den Wert des Erbes festzustellen;
  • die Tätigkeit der Willensvollstreckerin oder des Willensvollstreckers sowie anderer Bevollmächtigter überwacht.

Es ist auch für die Erteilung von Auskünften über die Identität der Erbinnen und Erben einer bestimmten Erbschaft zuständig.

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Urkunden

Das Gericht ist für die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen in folgenden Bereichen zuständig:

 

Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant leistet keine Rechtsberatung.

Organisation

Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht

Das Gericht ist mit 9 ordentlichen Richterinnen oder Richtern und einer gleichen Anzahl von Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern besetzt.

In Angelegenheiten des Erwachsenen- und Kindesschutzes wird das Gericht von Beisitzern wie Psychiatern, Psychologen, Spezialisten im sozialen und medizinischen Bereich unterstützt, die ihm fachlichen Rat erteilen. Grundsätzlich tagt das Gericht mit 3 Richterinnen und Richtern, nämlich eine ordentliche Richterin oder ein ordentlicher Richter und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer aus verschiedenen Berufsgruppen.

In Erbschaftssachen tagt die ordentliche Richterin oder der ordentliche Richter als Einzelrichterin oder Einzelrichter.

Ferner gehören dem Gericht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, die mit der administrativen und rechtlichen Bearbeitung der Anträge betraut sind (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Juristinnen und Juristen, Kontrolleurinnen und Kontrolleure, Revisorinnen und Revisoren, Mitarbeiter zur Unterstützung der Beauftragten und Beistände). Sie arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern zusammen.

Die Tätigkeit des Gerichts wird in einem jährlichen Bericht (Rapport d'activité du Pouvoir judiciaire) dargestellt.

Thematische Leitfäden

Adoption

Sie möchten ein Kind adoptieren und suchen nach Informationen über die notwendigen Schritte?

Beistände und Beauftragte

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zur Ernennung eines Beauftragten, zu seinen Aufgaben, zur Vergütung usw. sowie zur Beendigung des Auftrags. 

Erwachsenenschutz

Das Erwachsenenschutzrecht greift ein, wenn die Interessen oder das Wohlergehen eines Erwachsenen gefährdet sind.

Kindesschutz

Das Kindesschutzrecht greift ein, wenn die Elternrechte und -pflichten geregelt werden müssen oder die harmonische Entwicklung des Kindes gefährdet ist.

Erbrecht

Sie wollen den Erbfall vorbereiten oder wissen, was nach dem Tod einer nahestehenden Person zu tun ist.

Siehe auch

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.