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Kindesschutz

Das Kindesschutzrecht greift ein, wenn die Elternrechte und -pflichten geregelt werden müssen oder die harmonische Entwicklung des Kindes gefährdet ist.

Kindesschutz

Das Kindesschutzrecht zielt darauf ab, das übergeordnete Kindeswohl zu wahren und die Beteiligung beider Elternteile an dieser Aufgabe zu fördern.

Wenn die dem Kind nahestehenden Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht in der Lage sind, das Kindeswohl zu gewährleisten, oder wenn das Kind gefährdet ist, greift das Gericht ein, indem es die Eltern unterstützende Hilfen organisiert oder Schutzmassnahmen anordnet.

Unterstützung in Ihrer Rolle als Eltern

Begleitung durch nahestehende Personen oder spezialisierte Einrichtungen 

Wenn Sie in Ihrer Rolle als Eltern auf Schwierigkeiten stossen (Schulabbruch, Konflikte, Gewalt, Suchtprobleme usw.), können Sie verschiedene Erziehungshilfen in Anspruch nehmen.

Zögern Sie nicht, zunächst die Ihnen nahestehenden Personen um Hilfe zu bitten und sich an öffentliche oder private Einrichtungen zu wenden, die auf  Unterstützung von Eltern allgemein, auf Unterstützung im Rahmen einer Trennung oder auf therapeutische Begleitung spezialisiert sind.

 

Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten: Mediation

Das Wohl Ihres Kindes muss im Mittelpunkt Ihrer Überlegungen und der Entscheidungen stehen, die Sie mit dem anderen Elternteil treffen. Dies kann kompliziert sein, wenn die Kommunikation schwierig ist oder Sie sich nicht einigen können.

Die Mediationsstrukturen sollen das Gespräch zwischen den Eltern erleichtern und Ihnen helfen, im Interesse Ihres Kindes einvernehmliche Lösungen zu finden.

Durch so erzielte Vereinbarungen lässt sich in der Regel ein Eingreifen des Gerichts vermeiden und wird gleichzeitig die autonome Entscheidungsfindung gefördert.

Können Sie keine Einigung erzielen oder gibt es Anzeichen dafür, dass die harmonische Entwicklung, das Wohlergehen oder die Sicherheit Ihres Kindes gefährdet sind oder bleiben, greifen die Kindesschutzbehörden (Service de protection des mineurs SPMi, Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation SEASP usw.) oder sogar das Gericht ein.

Elterliche Rechte und Pflichten

Elternteil zu sein bedeutet, Rechte und Pflichten gegenüber seinem Kind zu haben. Zu den Pflichten gehören die Gewährleistung des Wohlergehens, der Sicherheit und der harmonischen Entwicklung des Kindes. Dies gilt für alle Eltern, unabhängig davon, ob sie allein oder zusammen leben, verheiratet oder getrennt sind.

Die elterlichen Rechte erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, die Sie im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil gestalten können, darunter

  • die elterliche Sorge (gemeinsame oder alleinige Sorge),
  • die Obhut (alternierende oder alleinige Obhut),
  • der persönliche Verkehr (Besuchsrecht),
  • die Unterhaltsbeiträge (Alimente).

Beschreibung der elterlichen Rechte und Pflichten

  • Elterliche Sorge

Unter elterlicher Sorge versteht man die Verantwortung und das Recht der Eltern, wichtige Entscheidungen für ihr minderjähriges Kind zu treffen (Aufenthaltsort, Erziehung, Gesundheit, Religion, Verwaltung seines Vermögens usw.) und es gegenüber Dritten zu vertreten.

Nach Auffassung des Gesetzgebers dient die gemeinsame elterliche Sorge am besten dem Kindeswohl.  Deshalb ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall, es sei denn, nur die alleinige elterliche Sorge könne das Kindeswohl wahren.

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie von Gesetzes wegen die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil inne.

Sind Sie hingegen nicht verheiratet, steht die elterliche Sorge allein der Kindesmutter zu. Will der Vater die gemeinsame elterliche Sorge, muss er bestimmte Massnahmen ergreifen, die hier erklärt werden.

 

  • Obhut

Die Obhut umfasst das Recht, mit Ihrem Kind in häuslicher Gemeinschaft zu leben, sowie die Pflicht, für eine Umgebung und einen Lebensraum zu sorgen, die seiner harmonischen Entwicklung förderlich sind. Obhut setzt notwendigerweise elterliche Sorge voraus.

Haben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam inne, müssen sie sich über die Festlegung der Obhutsanteile einigen (Zuteilung  der Obhut an einen Elternteil oder geteilte Obhut mit alternierender Betreuung). Ihre diesbezügliche Vereinbarung muss dem Gericht nicht vorgelegt werden.

Was Sie tun müssen, um die Obhutsanteile festzulegen oder zu ändern, erfahren Sie hier.

 

  • Persönlicher Verkehr

Ist nur ein Elternteil obhutsberechtigt, steht dem anderen das Recht und entsprechend die Pflicht auf regelmässige persönliche Kontakte mit seinem Kind zu, um die Entwicklung seiner Identität und Persönlichkeit zu fördern (Besuche, Nachrichten, Anrufe, Videochats, gemeinsame Ferien usw.). Die Eltern müssen sich über die Modalitäten dieser persönlichen Beziehungen einigen.

Ausnahmsweise kann auch Dritten (Grosseltern, Paten usw.) ein Recht auf persönlichen Verkehr eingeräumt werden.

Was Sie tun müssen, um in Ihrer konkreten Lage den persönlichen Verkehr zu regeln oder zu ändern, wird hier erklärt.

 

  • Unterhalt

Unterhalt ist die Pflicht der Eltern, für die finanziellen Bedürfnisse des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer Ausbildung zu sorgen. Er deckt alles ab, was für die physische, psychische und soziale Entwicklung des Kindes notwendig ist (Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Ausbildung, Freizeitaktivitäten, Taschengeld usw.).

Jeder Elternteil ist verpflichtetzum Unterhalt seines Kindes beizutragen, unabhängig davon, ob er sorge- oder obhutsberechtigt ist oder persönlichen Verkehr zu seinem Kind hat.

Die konkreten Unterhaltsbeiträge müssen den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und der Leistungsfähigkeit jedes Elternteils angepasst sein.

Was Sie tun müssen, um in Ihrer  konkreten Lage den Unterhaltsbeitrag festzulegen oder zu ändern, wird hier erklärt.

Festlegung oder Änderung der Elternrechte und -pflichten

Die elterlichen Rechte und Pflichten können entweder einvernehmlich von den Eltern selbst oder durch einen Entscheid des Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant oder des Tribunal de première instance geregelt oder abgeändert werden.

Die Genfer Gerichte sind örtlich zuständig, wenn das Kind seinen Wohnsitz im Kanton Genf hat oder sich längere Zeit dort aufhält. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden an seinem Wohnsitzes oder Hauptaufenthaltsort wenden.

 

Welches Gericht ist sachlich zuständig?

Um diese Frage zu beantworten, muss unterschieden werden:

  • Wenn Sie verheiratet sind, aber vom anderen Elternteil getrennt leben oder sich im Trennungsprozess befinden und die elterlichen Rechte erstmalig festgelegt werden müssen, ist das Tribunal de première instance zuständig, das alle Elternrechte und -pflichten im Rahmen eines Begehrens auf Scheidung, Trennung oder Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft regelt.
     
  • Sind Sie geschieden oder gerichtlich getrennt (Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft oder Trennung) und möchten Sie die Regelung der Elternrechte und -pflichten abändern , ist grundsätzlich das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant zuständig. Sind Sie sich allerdings mit dem anderen Elternteil über die elterliche Sorge, die Obhut oder den Unterhaltsbeitrag uneinig, müssen Sie das Tribunal de première instance anrufen.
     
  • Wenn Sie nie verheiratet waren, liegt die Zuständigkeit zur Regelung der Elternrechte und -pflichte grundsätzlich beim Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, es sei denn, Sie sind sich über den Unterhaltsbeitrag uneinig; in diesem Fall müssen Sie das Tribunal de première instance anrufen. Üben Sie die elterliche Sorge gemeinsam aus und sind sich über alle Elternechte und -pflichten einig, brauchen Sie Ihre Entscheidungen dem Gericht nicht vorzulegen.

 

Welches Formular muss ich konkret verwenden?

  • Sind sich beide Elternteile einig , gibt es verschiedene Modelle je nach Ihrer Situation und den elterlichen Rechten und Pflichten, die geregelt oder geändert werden sollen. Eine Tabelle zeigt Ihnen das richtige Formular an.
     
  • Sind Sie mit dem anderen Elternteil uneinig und konnte auch auf anderem Weg (z.B. Schlichtung) keine Einigung erzielt werden, richten Sie ein Schreiben (einseitiger Antrag) an das Gericht, in dem Sie die Situation so genau wie möglich schildern (aufgetretene Schwierigkeiten, betroffene Elternrechte und -pflichten, umstrittene Fragen usw.).

Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge

Sind Sie nicht verheiratet und wünschen sowohl Sie als auch der andere Elternteil die gemeinsame elterliche Sorge, reichen Sie eine gemeinsame Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge ein entweder

  • gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsregister oder
  • beim Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.

Zugriff auf das Antragsformular für die gemeinsame elterliche Sorge (Erklärung)


Bei Uneinigkeit kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, bei Gericht ein schriftliches Begehren auf Zusprechung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen.

 

Verfahrenskosten im Zusammenhang mit den Elternrechten und -pflichten

Verfahren zur Festlegung oder Änderung der Elternrechte und -pflichten sind gebührenpflichtig (Gebührenordnung).

Wenn Sie nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, können Sie noch vor Einreichung Ihres Begehrens bei Gericht die unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Das Gericht entscheidet, ob Ihnen eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Verfahrenskosten gewährt werden kann.

Eingreifen des Gerichts

Sind Sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage, das Wohlergehen und die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten, obwohl Sie allein oder mit Hilfe nahestehender Personen oder spezialisierter Einrichtungen versucht haben, Abhilfe zu schaffen (verschiedene Unterstützungsmassnahmen), schreitet das Gericht ein, um die Schutzbedürftigkeit des Kindes zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Massnahmen einzuleiten.

Jeder (Verwandte, Nachbarn, Lehrerpersonal, Sozialarbeiterschaft, medizinisches Personal usw.) kann dem Gericht Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint (persönlich, familiär, schulisch usw.). Das Gericht kann auch von Amts wegen tätig werden, wenn es eine Situation feststellt, die sein Eingreifen erfordert. Ebenso kann das schutzbedürftige Kind selbst die Hilfe des Gerichts beantragen.

Dem Berufsgeheimnis unterstehende Personen (Psychologen, Medizinpersonal, Anwälte usw.) müssen vor jeder Meldung entweder von der betroffenen Person oder von der zuständigen kantonalen Behörde von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden werden.

Grundsätzlich kann nur die Gefährdung eines Kindes, das seinen Wohnsitz oder Hauptaufenthaltsort in Genf hat, dem Gericht gemeldet werden. Hat das Kind seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in einem anderen Schweizer Kanton, ist die Meldung an die Kindesschutzbehörde des Wohnsitzes oder Hauptaufenthaltsortes (KOKES/COPMAzu richten. Im Zweifelsfall kann die Meldung auch dem Gericht erstattet werden, das sie gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiterleitet.

Meldung einer Kindesgefährdung

Die meldende Person muss

  • eine in französischer Sprache verfasste und unterschriebene Meldung mit Ihren vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon, E-Mail) an das Gericht schicken oder sie direkt am Schalter des Gerichts oder beim Greffe universel abgeben;
    .
  • wenn möglich, die vollständigen Kontaktdaten des gefährdeten Kindes sowie die seiner Eltern (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon, E-Mail usw.) angeben;
     
  • so genau wie möglich die Lage schildern (persönliche Schwierigkeiten, Suchtprobleme, familiärer Kontext, Schulprobleme usw.);
     
  • dem Schreiben alle nützlichen Dokumente beifügen, über die sie verfügt (Name der Schule, Korrespondenz mit der Schule, Kontaktdaten der Kinderärztin oder des Kinderarztes, ärztliches Attest und/oder Therapiebescheinigung, Bescheinigungen von Facheinrichtungen usw.).

In Notfällen, wenn Sie glauben, dass ein Kind sich in unmittelbarer Gefahr befindet, kontaktieren Sie sofort die Polizei (117), welche die ersten Massnahmen einleitet, um das Kind in Sicherheit zu bringen und die Verbindung zu den Kindesschutzbehörden (Service de protection des mineurs SPMi und Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) herzustellen.

Festlegung oder Änderung der Elternrechte und -pflichten

Es müssen konkrete Schritte unternommen werden, um die elterliche Sorge, die Obhut, den persönlichen Verkehr (Besuchsrecht) und/oder den Unterhaltsbeitrag (Alimente) zu regeln oder abzuändern.

Die verschiedenen Kindesschutzmassnahmen

Abhängig von der Schwere der Gefährdung kann das Gericht verschiedene Massnahmen anordnen, die auch kombiniert werden können:

  • Ermahnungen und Weisungen an die Eltern (Anordnung einer Mediation, therapeutische Betreuung des Kindes oder der Familie usw.) und Erinnerung der Eltern an ihre Pflichten gegenüber ihrem Kind;
  • Recht auf Überwachung und Information (es wird eine Aufsichtsperson ernannt, die in regelmässigen Abständen mit den an der Betreuung des Kindes beteiligten Fachkräften Kontakt aufnimmt um sicherzustellen, dass das Kind sich harmonisch entwickelt, und die das Gericht informiert);
  • Beistandschaft (eine Beiständin oder ein Beistand wird bestellt, um Sie bei der Erziehung des Kindes zu unterstützen, den persönlichen Verkehr zu überwachen, die Vertretung Ihres Kindes in bestimmten Belangen sicherzustellen usw.);
  • Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Bestimmung des Aufenthaltsortes, der Schule, der therapeutischen Betreuung usw.);
  • Einschränkung/Aussetzung des Rechts auf persönlichen Verkehr (Einschränkung oder Verbot von Kontakten, Kontakt an neutralen Orten wie etwa am Point rencontre usw.);
  • Entzug der Obhut (Unterbringung bei Dritten);
  • Vormundschaft (beiden Eltern wird die elterlichen Sorge entzogen).

Der Ablauf eines Kindesschutzverfahrens

Schritt 1: Die Meldung

Jede Person, die meint, ein in Genf lebendes Kind sei schutzbedürftig, kann sich an das Gericht wenden.

Die meldende Person muss 

  • eine in französischer Sprache verfasste und unterschriebene Meldung mit ihren vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon, E-Mail) an das Gericht schicken oder sie direkt am Schalter des Gerichts oder beim Greffe universel abgeben;
     
  • wenn möglich, die vollständigen Kontaktdaten des gefährdeten Kindes (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon, E-Mail usw.) angeben;
     
  • so genau wie möglich die Lage schildern (persönliche Schwierigkeiten, Suchtprobleme, familiärer Kontext, Schulprobleme usw.);
     
  • dem Schreiben alle nützlichen Dokumente beifügen, über die sie verfügt (Name der Schule, Schriftverkehr mit der Schule, Kontaktdaten des Kinderarztes, ärztliches Attest und/oder Therapiebescheinigung, Bescheinigungen von Facheinrichtungen usw.).

 

Schritt 2: Die Untersuchung

Bevor das Gericht eine Entscheidung trifft, holt es alle erforderlichen Informationen ein.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu äussern und Lösungen vorzuschlagen.

Auch das Kind muss angehört werden (entweder durch das Gericht oder durch eine beauftragte Fachperson), sofern nicht sein Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Wenn nötig, kann das Gericht von Amts wegen eine erfahrene Person als Beistand bestellen, um das Kind im Verfahren zu vertreten.

Das Gericht kann ausserdem ein Sozialgutachten bei den Minderjährigensschutzbehörden (Service de protection des mineurs SPMi und Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) anfordern und/oder ein Familiengutachten anordnen.

Wenn das Interesse des Kindes es erfordert, kann das Gericht in dieser Phase vorsorgliche Schutzmassnahmen (superprovisorische Massnahmen und/oder vorsorgliche Massnahmen) anordnen.

 

Schritt 3: Entscheid

Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet das Gericht, ob eine Massnahme angeordnet wird oder nicht.

Wird eine Beistandschaft errichtet, ernennt das Gericht eine Beiständin oder einen Beistand für das Kind.

Gegen diesen Entscheid kann innert der in dem Entscheid genannten Frist Beschwerde bei der Chambre de surveillance de la Cour de justice eingelegt werden.

 

Schritt 4: Kontrolle und Evaluierung der Massnahme

Solange die Massnahme andauert, verfolgt das Gericht die Situation, indem es insbesondere regelmässige Berichterstattung und Rechenschaft von der Beiständin oder dem Beistand anfordert.

Bei veränderten Verhältnissen kann das Gericht auf Antrag des Kindes, der Eltern, der Beiständin oder des Beistands oder eines Dritten die geltenden Massnahmen anpassen oder aufheben.

Kontakte

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Rue des Glacis-de-Rive 6
1207 Genève

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Öffnungszeiten
10.00-13.00

Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant

Case postale 3950
1211 Genève 3

Fragen und Antworten

Bei fehlender Einigung können Ihnen Fachpersonen und -institutionen (Schlichtungsbehörden, Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP, Anwältinnen und Anwälte, Rechtsberatungsstellen usw.) helfen, eine Lösung zu finden.

Kommt auch dann keine Einigung zustande, müssen Sie beim zuständigen Gericht ein einseitiges Begehren einreichen (siehe Regelung und Abänderung der elterlichen Rechte und Pflichten).

Nein, kein Elternteil darf auf die elterliche Sorge verzichten oder sie auf einen Dritten übertragen, selbst wenn es sich um ein Familienmitglied handelt.

Kann ein Elternteil das Sorgerecht nicht ausüben (etwa weil er unter umfassender  Beistandschaft steht), wird entweder eine Vormundschaft errichtet oder die elterliche Sorge gänzlich auf den anderen Elternteil übertragen (alleinige elterliche Sorge).

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss der andere Elternteil einwilligen, da ein Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge oder des persönlichen Verkehrs durch den anderen Elternteil hat.

Die Eltern müssen versuchen, gemeinsam eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.

Gelingt ihnen dies nicht, können sie sich an Fachpersonen und -institutionen wenden (Schlichtungsbehörden, Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) Anwältinnen oder Anwälte, Rechtsberatungsstellen usw.).

Kommt auch dann keine Einigung zustande, muss ein einseitiges Begehren bei Gericht gestellt werden, und zwar so frühzeitig, dass das Gericht eine Untersuchung durchführen und rechtzeitig einen endgültigen Entscheid fällen kann.

Sind Sie allein sorgeberechtigt, müssen Sie den anderen Elternteil von Ihrer Absicht umzuziehen informieren.

Ist bereits ein Verfahren hängig, müssen Sie das Gericht über ihre Umzugspläne informieren.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge geht der Sorgerechtsanteil des Verstorbenen automatisch auf den Überlebenden über.

War der verstorbene Elternteil allein sorgeberechtigt, überträgt das Gericht das Sorgerecht an den überlebenden Elternteil oder errichtet eine Vormundschaft, um das Wohl des Kindes bestmöglich zu gewährleisten und seine Interessen zu wahren.

Der überlebende Elternteil wird vom Gericht aufgefordert, ein Inventar des Kindesvermögens zu erstellen.

Ziel der Erziehungsgutschriften ist es, bei der Berechnung der Altersrente denjenigen Einkommensverlust auszugleichen, den ein Elternteil durch die Kinderbetreuung erlitten hat. Grundsätzlich ist eine hälftige Teilung der Gutschriften gerechtfertigt, wenn beide Eltern sich zu ungefähr gleichen Teilen um die Kindererziehung kümmern. Andernfalls werden die Beträge dem Elternteil gutgeschrieben, der den grössten Teil der Kinderbetreuung übernimmt. Es steht den Eltern jedoch frei, diese Regelung jederzeit durch gemeinsamen Antrag an das kantonale Sozialversicherungsamt (Ofice cantonal des assurances sociales OCAS / AHV-IV)  zu ändern. Der Antrag braucht nicht dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt werden.

Für weitere Informationen zu den Erziehungsgutschriften können sich Eltern an das kantonale Sozialversicherungsamt (OCAS) wenden. Das Gericht erteilt keine Auskünfte.

Wenn das Wohl Ihres Kindes gefährdet ist, sollten finanzielle Fragen Sie nicht davon abhalten zu handeln.

Zu Beginn des Verfahrens oder besser noch vorher können Sie einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege (Verfahrenskosten) und unentgeltlichen Rechtsbeistand stellen.

In besonders heiklen Situationen (ausgeprägter Konflikt zwischen den Eltern, Entwicklungsprobleme des Kindes, Entfremdung) ordnet das Gericht ein Familiengutachten an, auch familienpsychologisches Gutachten genannt, das von einer Fachperson der Kindespsychiatrie erstellt wird. Wenn nötig, wird diese durch eine Fachperson der Erwachsenenpsychiatrie unterstützt.

Bei einem Familiengutachten im Kindesschutzverfahren werden alle Familienmitglieder (Eltern und Kinder) befragt. Familiendynamik und Beziehungen jedes Elternteils zum Kind werden beobachtet und analysiert, um sowohl die bestehenden Schwierigkeiten als auch die Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse können Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, um die harmonische Entwicklung des Kindes zu fördern. Das Familiengutachten wird allen Beteiligten vorgelegt, die sich zu den Ergebnissen äussern und der Fachperson weitere Fragen stellen können.

Nein, aber in gewissen Fällen ernennt das Gericht eine Beiständin oder einem Beistand, der Ihr Kind während des Verfahrens vertritt und unterstützt. Falls Sie Ihr Kind zum Gericht begleitet haben, müssen Sie während der Anhörung im Warteraum bleiben.

Sie können an der Anhörung nur teilnehmen, wenn Sie gleichzeitig selbst vorgeladen sind.

Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, alle für ihr Kind wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Alternierende Obhut bedeutet, dass das Kind abwechselnd bei jedem Elternteil wohnt, z.B. eine Woche bei diesem und die andere Woche bei dem anderen Elternteil. Auch eine andere situationsgerechte Regelung der Obhutsanteile ist möglich.

Die alternierende Obhut ist kein Automatismus, sondern setzt  eine diesbezügliche Einigung der beiden sorgeberechtigten Eltern voraus. Mangels Einigung kann ein Elternteil durch einseitigen Antrag die alternierende Obhut bei Gericht beantragen, das dem Antrag stattgeben kann oder nicht.

Informationen zur Adoption erhalten Sie beim Service d'autorisation et de surveillance des lieux de placement (SASLP) der kantonalen Zentralstelle für Adoption.

Siehe auch den thematischen Leitfaden Adoption

 

Das Kind wird allein oder im Beisein einer Beiständin oder eines Beistands, die/der es vor Gericht vertritt und unterstützt, angehört. Das Gericht stellt ihm alle zur Abklärung der konkreten Lage nötigen Fragen. Diese sind dem Alter des Kindes angepasst.

Die Eltern erhalten später eine Kopie des Anhörungsprotokolls.

Sie können Ihr Kind auch nach Erreichen der Volljährigkeit anerkennen, indem Sie die erforderlichen Schritte beim Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes einleiten.

Wird der zwischen den Eltern vereinbarte oder vom Gericht festgesetzte Unterhaltsbeitrag von einem Elternteil nicht bezahlt, kann sich der andere Elternteil an den Service cantonal d'avance et de recouvrement des pensions alimentaires (SCARPA) wenden.

Wenn Sie eine bestehende Unterhaltsvereinbarung ändern möchten, können Sie je nach den konkreten Umständen gerichtliche Schritte einleiten.

Wenn Sie meinen, ein Kind sei ernstlich in Gefahr oder seine Lage erfordere ein dringliches Eingreifen, kontaktieren Sie umgehend die Polizei, die die notwendigen Massnahmen einleitet, um das Kind in Sicherheit zu bringen und die Verbindung zu den Kindesschutzbehörden (Service de protection des mineurs SPMi und Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) herzustellen.

Die örtliche Zuständigkeit der schweizerischen oder französischen Gerichte richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes, d. h. nach dem Ort, zu dem es die engsten Bindungen hat (Ort der Ausbildung, der medizinischen Versorgung, der Freizeitgestaltung, der Bekannten usw.).

Sie müssen daher einen Antrag beim sachlich zuständigen Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes stellen und alle Informationen einreichen, die Sie für die Entscheidungsfindung als nützlich ansehen. Bestreitet der andere Elternteil die örtliche Zuständigkeit, entscheidet das Gericht selbst über seine Zuständigkeit.

 

Jede Mediatorin, jeder Mediator oder jede Schlichtungsbehörde kann ihre/seine eigenen Tarife festlegen. Sie werden häufig nach dem Einkommen jedes Elternteils berechnet.
Die Gesamtkosten der Schlichtung hängen dann von der Anzahl der Sitzungen und der Höhe des Tarifs ab.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Mediation. Wenn Sie nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen, um eine finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Schlichtungskosten zu erhalten.

Wurde die Schlichtung vom Gericht angeordnet mit dem Ziel, das laufende Verfahren zu einem Ende zu bringen, werden die Kosten für die ersten 3 Sitzungen vom Gericht übernommen..

Um in diesem neuen Verfahren einen Entscheid zu fällen, müssen dem Gericht unbedingt alle früheren Entscheide vorliegen. Sie können beglaubigte Kopien dieser Dokumente bei den schweizerischen oder ausländischen Behörden erhalten, die sie seinerzeit ausgestellt haben.

Ist das Kindesverhältnis zu jedem der beiden eingetragenen Partner entstanden, sind sie verheirateten Eltern gleichgestellt (siehe Schritte für verheiratete Eltern).

Siehe auch

Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant obliegt der Schutz der natürlichen Personen während ihres gesamten Lebens, von der Kindheit über das Erwachsenenalter bis hin zum Erbfall. Es greift ein, wenn innerhalb der Familie, bei nahestehenden Personen oder spezialisierten Institutionen keine zufriedenstellende Lösung für die hilfs- und schutzbedürftige Person gefunden werden kann.

Erwachsenenschutz

Das Erwachsenenschutzrecht greift ein, wenn die Interessen oder das Wohlergehen eines Erwachsenen gefährdet sind.

Erbrecht

Sie wollen den Erbfall vorbereiten oder wissen, was nach dem Tod einer nahestehenden Person zu tun ist.

Ablauf einer Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem eine Mediationsperson als neutrale, unparteiische und unabhängige dritte Partei die Kommunikation zwischen den Parteien erleichtert und sie darin unterstützt, selbst eine faire und dauerhafte Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten.