Antrag auf Zugang zu Gerichts- oder administrativen Dokumenten
Ausfüllen, datieren, unterzeichnen und das Formular mit Anlagen schicken:
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Service des affaires juridiques
Case postale 3966
1211 Genève 3
Scheidungsurteil
Ausfüllen, datieren, unterzeichnen und das Formular mit den Anlagen schicken:
Für Verfahren, die nach dem 1. Januar 2011 eingeleitet wurden
Dieses Formular betrifft Ersuchen um Dokumente (kostenlose Kopien, beglaubigte Kopien, Auszüge aus Urteilen, Vollstreckbarkeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über das Inkrafttreten, Anhang V des Lugano-Übereinkommens, verschiedene Bescheinigungen und Zeugnisse) für Verfahren, die ab dem 1. Januar 2011 eingeleitet wurden.
Für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2011 eingereicht wurden
Dieses Formular betrifft Anträge auf Dokumente (kostenlose Kopien, beglaubigte Kopien, Auszüge aus Urteilen, vollstreckbare Ausfertigungen, Bescheinigungen über das Inkrafttreten, verschiedene Bescheinigungen und Zeugnisse), die sich auf vor dem 1. Januar 2011 eingeleitete Verfahren beziehen.
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Tribunal de première instance
Service des transcriptions et délivrances d'actes
Case postale 3736
1211 Genève 3
Gebühren
Das Ausstellen von Dokumenten ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr kann verlangt werden, bevor die angeforderten Dokumente übermittelt werden. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen erst nach der Bezahlung zur Verfügung gestellt.
Übermittlung
Die Übermittlung des Dokuments kann aufgrund rechtlicher Beschränkungen teilweise oder ganz verweigert werden. Nach der Bearbeitung des Antrags wird das Dokument wie folgt zugestellt:
- Per Email oder per A-Post: wenn der Wohnsitz in der Schweiz ist
- Per Email oder Einschreiben: wenn die Kosten für die Ausstellung mehr als Fr. 300.- betragen oder sich der Wohnsitz im Ausland befindet