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Tribunal des prud'hommes

Das Tribunal des prud'hommes befasst sich mit Streitigkeiten, die sich aus einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag ergeben. Es kann bei Konflikten während der Einstellungsphase sowie während oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses angerufen werden.

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Boulevard Helvétique 27
1207 Genève

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Öffnungszeiten
13h30-16h30 (Montag bis Freitag)

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Tribunal des prud'hommes
Case postale 3688
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

  • Frau Giovanna LEMBO

    Präsidentin

  • emmanuelle_pasquier_001b-web_106x106_V2.png

    Frau Emmanuelle PASQUIER

    Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeiten

Das Tribunal des prud'hommes kann von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern insbesondere im Rahmen von Streitigkeiten zu folgenden Themen angerufen werden:

  • Anwendung der Bestimmungen über den Einzelarbeitsvertrag im Sinne von Artikel 319 ff. des Obligationenrechts
  • Auslegung, Anwendung oder Durchführung von Gesamtarbeitsverträgen
  • Anwendung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt (GlG - RS 151.1)

Es ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten, die vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis auftreten.

  • Vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags

Im Rahmen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren (z. B. bei Diskriminierung bei der Einstellung).

  • Während des Arbeitsverhältnisses

Bei Konflikten, die während der Vertragslaufzeit auftreten (z. B. nicht gezahlter Lohn, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, sexuelle oder psychologische Belästigung).

  • Nach Beendigung des Arbeitsvertrags

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abbruch des Arbeitsvertrags (z.B. missbräuchliche Kündigung oder ungerechtfertigte sofortige Kündigung des Vertrags).

Organisation

Das Tribunal des prud'hommes setzt sich aus mehreren Beteiligten zusammen, die bei der Behandlung von Streitfällen eng zusammenarbeiten. Es besteht aus Schlichtsungsrichterinnen und Schlichtungsrichtern, 181 Richterinnen und Richtern, darunter 38 Präsidentinnen oder Präsidenten, sowie juristischem und administrativem Personal.

Die Richterinnen und Richter werden als "Laien" bezeichnet, mit  anderen Worten, sie sind keine Berufsrichterinnen und -Richter. Sie üben ihre Haupttätigkeit als Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in verschiedenen beruflichen Umfeldern aus und werden je nach Tätigkeitsbereich in 5 Gruppen unterteilt:

  • Bauwesen, Industrie, Handwerk, Baustoffe, Landwirtschaft, Hausmeister- und Reinigungsdienste, Mechaniker, Garagen, Karosseriewerkstätten
  • Hotelleriebetriebe, Cafés und Restaurants, Industrie, Handwerk und Lebensmittelhandel
  • Tourismus, Transport, Non-Food-Handel
  • Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen, Banken, Versicherungen
  • Medizinische und paramedizinische Berufe, juristische und gerichtliche Berufe, künstlerische Berufe, hauswirtschaftliche und sonstige Berufe, die nicht zu anderen Gruppen gehören

Die Kanzlei ist der einzige Ansprechpartner für die Prozessbeteiligten. Sie koordiniert die administrative Weiterverfolgung von Fällen und befasst sich mit Fragen zu laufenden Verfahren und den zu ergreifenden Massnahmen.

Sie beantwortet keine rechtlichen Fragen.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Sind Sie mit einem Konflikt im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses konfrontiert? Sie haben die Möglichkeit, die Angelegenheit vor das Tribunal des prud'hommes zu bringen.

Hier ein Überblick über das Arbeitsgerichtsverfahren, das aus 2 Instanzen oder 2 Ebenen besteht: der Schlichtungsstelle und dem Gericht.

 

Schritt 1: Einreichung einer Klage beim Tribunal des prud'hommes

Ihr Antrag muss bei der Kanzlei des Tribunal des prud'hommes oder bei der Greffe universel eingereicht werden. Er kann auch per Post oder per Email an das Gericht geschickt werden, wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Gesetzes vom 18. März 2016 über elektronische Signaturen verfügen.

Ihr Antrag muss zwingend aus den folgenden Elementen bestehen:

  • Genaue und vollständige Bezeichnung der Parteien: vollständige Namen und Vornamen oder Firmenname, gültige Anschrift usw.
  • Streitwert: Gesamtbetrag der Forderung.
  • Streitgegenstand: Wenn der Streitwert Fr. 30‘000.- nicht übersteigt, können Sie das vereinfachte Antragsformular verwenden. Übersteigt der Streitwert Fr. 30‘000.-, muss Ihre Klage eine vollständige Darstellung des Sachverhalts und der Beweismittel enthalten.
  • Nützliche Beweise: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltszettel usw.
     

Antragsformular herunterladen

 

Schritt 2: Schlichtung

Alle Verfahren beginnen mit einem Schlichtungsversuch, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Kommt keine Einigung zustande, erhalten Sie eine Klagebewilligung, die es Ihnen ermöglicht, den Fall innerhalb von 3 Monaten vor Gericht zu bringen.

In bestimmten Fällen kann die Richterin oder der Richter auch auf Ihren Antrag hin eine Entscheidung fassen oder einen Urteilsvorschlag formulieren, gegen den jede Partei innerhalb von 20 Tagen Einspruch erheben kann.

 

Schritt 3: Prüfung des Verfahrens durch das Gericht

Das Gerichtsverfahren verläuft dann in 4 Phasen: vorbereitende Massnahmen zur Vervollständigung der Akte, Anhörung der Parteien und eventuellen Zeuginnen und Zeugen, Bestätigung der einzelnen Standpunkte und schliesslich Beratung.

 

Schritt 4: Zustellung des Urteils

Am Ende des Verfahrens erlässt das Gericht sein Urteil, das den Parteien per Einschreiben zugestellt wird.
 

Mehr über das verfahren erfahren

Thematischer Leitfäden

Arbeitsrechtliche Konflikte

Haben Sie eine Streitigkeit im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses? Sie können eine Klage beim Tribunal des prud'hommes einreichen.

Formulare

Nachfolgend finden Sie die Formulare und Informationen, die für die Einreichung eines Schlichtungsantrags erforderlich sind, sowie das Formular für den Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren, das zu verwenden ist, wenn Sie eine Klagebewilligung erhalten haben und der Streitwert Fr. 30'000.- nicht übersteigt.

Die Formulare und alle anderen Dokumente müssen in so vielen Kopien eingereicht werden, wie Parteien beteiligt sind.

Wenn Sie z. B. nur gegen eine beklagte Partei vorgehen, müssen Sie 2 Ausfertigungen einreichen, gegen 2 beklagte Parteien 3 Ausfertigungen usw.

Fragen/Antworten

Anhörungen

Ja, Anhörungen sind öffentlich, es sei denn, das Gericht ordnet an, dass sie wegen eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Anhörungen im Schlichtungsverfahren sind jedoch nie öffentlich.

In der Regel können sich die Parteien durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in 2 Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.

Bei den Schlichtungsverhandlungen können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.

Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen minderjährigen Kinder (auch von Babys) der Parteien bei der Verhandlung, ist nicht zugelassen.

Arbeitsrechtliche Konflikte

Das Tribunal des prud'hommes wird nur bei privatrechtlichen Streitigkeiten tätig.

Streitigkeiten zwischen dem Personal der öffentlichen Verwaltung und ebendieser Verwaltung werden nicht vor dem Tribunal des prud'hommes, sondern vor der Chambre administrative de la Cour de justice entschieden.

Das Tribunal des prud'hommes ist auch nicht zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen oder eidgenössischen Sozialversicherungen. Für diese Streitigkeiten ist in der Regel die Chambre des assurances sociales de la Cour de justice zuständig.

Alle Informationen über das Verfahren finden Sie in dem thematischen Leitfaden Arbeitsrechtliche Konflikte.

Zur Beendigung eines Schlichtungsverfahrens füllen Sie bitte das Formular Rückzug des Schlichtungsverfahrens aus.

Um das Verfahren vor Gericht zu beenden, füllen Sie das Formular Rückzug eines Antrags bei Gericht aus.

Sowohl die Entscheide der Schlichtungsbehörde als auch die des Gerichts können in der Ihnen mitgeteilten Weise angefochten werden.

Dies ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, insbesondere wenn Ihr Fall komplex ist.

Die Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind unabhängig von der Höhe des Streitwerts kostenlos. Übersteigt der Streitwert vor Gericht Fr. 75‘000.-, werden Sie je nach Höhe des Streitwerts zur Zahlung eines Kostenvorschusses aufgefordert, dessen Höhe nach Art. 69 der Verordnung über die Tarife der Gerichtskanzleien in Zivilsachen (RTFMC - E 1 05.10geregelt ist, ausgenommen die GlG-Fälle, die kostenlos sind.

Streitwert von Fr. 75'001.- bis 100'000.- / Kosten von Fr. 200.- bis 2'000.-

Streitwert von Fr. 100'001.- bis 300'000.- / Kosten von Fr. 1'000.- bis 3'000.-

Streitwert von Fr. 300'001.- bis 1'000'000.- / Kosten von Fr. 2'000.- bis 8'000.-

Streitwert ab Fr. 1'000'001.- / Kosten von Fr. 10'000.-

Ja, um die Akte zu einem Verfahren einzusehen, füllen Sie das Formular Akteneinsicht aus.

Um eine Kopie eines Urteils zu erhalten, füllen Sie das Formular Anforderung von Dokumenten (Zertifikat, Bescheinigung, Kopie, Erwähnung) aus.

Arbeitsrichterin und Arbeitsrichter

Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter sind nicht Berufsrichterinnen oder Berufsrichter: sie üben ihre Funktion neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit aus; sie sind Laienrichterinnen oder Laienrichter.

Sie entscheiden über arbeitsrechtliche Streitfälle, wobei diese Verfahren grundsätzlich von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entschieden werden, die in einem Gebiet tätig sind, das den Parteien nahesteht.

Das Tribunal des prud'hommes setzt sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen, aus denen dann die Richterinnen und Richter gewählt werden:

  • Gruppe 1: Industrie, Uhrenindustrie, Bauwesen
  • Gruppe 2: Hotellerie, Gastgewerbe und Lebensmittelhandel
  • Gruppe 3: Nicht-Lebensmittelhandel, Handelsgewerbe, Pflegeberufe, Tourismus und Transportwesen
  • Gruppe 4: Banken, Versicherungen, Sicherheit
  • Gruppe 5: Ärztliche und juristische Berufe, Informatik, Privatunterricht, Journalismus, Hausangestellte und verschiedene Berufsgruppen, die in den anderen Gruppen nicht enthalten sind

Das bedeutet, zum Beispiel dass Sie, wenn Sie im Friseurberuf oder in der Schönheitspflege tätig sind, der Gruppe 3 zugeordnet werden, und Fälle aus diesem Bereich zu behandeln haben.

Das Tribunal des prud'hommes ist paritätisch organisiert: es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und 2 Richterinnen oder Richtern, von denen eine oder einer die Arbeitgeberpartei und die oder der andere die Arbeitnehmerpartei vertritt.

Dank Ihrer Berufserfahrung und Ihrer Kenntnisse, assistieren Sie der Präsidentin oder dem Präsidenten bei den Anhörungen zusammen mit einer anderen Richterin oder einem anderen Richter.

Vor der Anhörung erläutert die Präsidentin oder der Präsident die Akte.

Während der eigentlichen Anhörung, nehmen Sie an der Untersuchung teil, indem Sie die Einvernahme der Parteien und der Zeuginnen und Zeugen vornehmen.

Am Ende der Untersuchungsphase, teilen Sie bei der Beratung Ihre Ansicht mit und tauschen sich aus über den Fall und entscheiden dann, nach Einigung mit den anderen Mitgliedern des Gerichtes, ob der Antrag begründet ist oder nicht und welche Beträge eventuell gewährt werden sollen.

Die Anhörungen finden abends statt. Sie beginnen zwischen 17h30 und 18h30 in einer der Räumlichkeiten der Judikative. Die durchschnittliche Dauer einer Anhörung beträgt ungefähr 2 Stunden. Manche sind jedoch kürzer, andere wiederum sehr viel länger.

Die Präsidentin oder der Präsident hat die Funktion der sogenannten ''Sitzungspolizei'' (police de l'audience) inne. Sie oder er steuert die Verhandlungen. Gleichwohl können Sie aufgefordert oder dazu eingeladen werden, Fragen zu stellen.

Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden speziellen Berufsgruppen zugewiesen, je nach ihrer Erfahrung und ihrer hauptberuflichen Tätigkeit (siehe Seite Tribunal des prud'hommes).

Sie werden demnach der Berufsgruppe zugeteilt, die Ihrer Tätigkeit entspricht und Sie werden diejenigen Akten erhalten, die in Ihren Kompetenzbereich fallen.

Sie werden durchschnittlich ein bis zwei Abende pro Monat tagen. Die Anhörungen werden mehrere Wochen im Voraus festgelegt, wobei Ihren Verfügbarkeiten Rechnung getragen wird.

Die Funktion der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist eine Nebentätigkeit zu Ihrer beruflichen Haupttätigkeit.

Nein, denn es sind Ihre Berufskenntnisse und Ihre professionelle Erfahrung gefragt.

Die Judikative und die Sozialpartner organisieren jedoch für Sie, im Verlauf der Legislaturperiode, einen Ausbildungskurs in Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht sowie Gerichtsorganisation; diesen Kurs können Sie entweder ganz oder nur teilweise besuchen.

Die Kurse finden entweder abends oder über Mittag statt und sind kostenlos.

Diese Fortbildung ist zwar nicht obligatorisch, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.

Ja, eine Entschädigung ist vorgesehen laut Artikel 4 des Reglements über die Vergütung der verschiedenen Richterinnen und Richtern der Judikative, der Mitglieder des Tribunal arbitral und der Mitglieder der Conseil supérieur de la magistrature (RIPJ - E 2 40.03).

Für die Anhörungen:

  1. Für die erste Stunde: Fr. 190.-
  2. Für jede volle zusätzliche Stunde: Fr. 30.-

Es ist empfehlenswert, mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber darüber vorher zu sprechen.

Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden alle 6 Jahre vom Grossen Rat gewählt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt werden dem Grossen Rat von den Sozialpartnern vorgeschlagen: das heisst der Union der Genfer Arbeitgeberverbände (UAPG) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitgeberseite vertreten, und der Genfer Vereinigung für gewerkschaftliche Aktionen (CGAS) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitnehmerseite vertreten.

Wenn Sie Arbeitsrichterin oder Arbeitsrichter werden möchten, so wenden Sie sich bitte an die UAPG, oder die CGAS.

Die Bedingungen sind in Artikel 121 des Gesetzes über die Ausübung politischer Rechte festgelegt (LEDP - A 5 05).

Sie müssen unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein amtliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung vorlegen, dass kein Verlustschein vorliegt.

Es ist nicht notwendig, im Kanton Genf wohnhaft zu sein.

Wenn Sie Schweizer Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie wenigstens ein Jahr im Kanton Genf eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie wählbar, müssen aber zuletzt Ihre berufliche Tätigkeit wenigstens ein Jahr im Kanton Genf ausgeübt haben.

Wenn Sie ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie während 8 Jahren eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt haben, davon zumindest das letzte Jahr im Kanton Genf.

Die Altersgrenze für die Ausübung des Amtes der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist auf
72 Jahre festgelegt.

Wenn Sie vorzugsweise nach dem 1. Januar 1958 geboren sind und darüber hinaus die Bedingungen von Artikel 121 LEDP erfüllen, sind Sie für das Amt der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters wählbar.

Sie können Ihr Interesse jederzeit bei den Sozialpartnern anmelden.

Die nächsten Wahlen der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter erfolgen im Herbst 2023, für einen Amtsantritt im Januar 2024.

Die Eröffnung der Einreichung von Kandidaturen und die Festlegung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt in der Regel 6 Monate vor dem Wahltermin.

Siehe auch

Arbeitsrechtliche Konflikte

Haben Sie eine Streitigkeit im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses? Sie können eine Klage beim Tribunal des prud'hommes einreichen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sie sind in ein Gerichtsverfahren verwickelt und können sich die Anwalts- oder Gerichtskosten nicht leisten?

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Richterinnen und Richter am Tribunal des prud'hommes

Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden als "Laienrichterinnen" oder "Laienrichter" bezeichnet. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass sie keine amtlichen Richterinnen oder amtliche Richter sind: Sie üben ihre Haupttätigkeit als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verschiedenen Berufsgruppen im Kanton aus.