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Tribunal des prud'hommes
Case postale 3688
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
-
Frau Giovanna LEMBO
Präsidentin
-
Frau Emmanuelle PASQUIER
Direktorin
Sachliche Zuständigkeit
Das Tribunal des prud'hommes kann von Arbeitnehmenden oder Arbeitgebenden insbesondere bei Streitigkeiten zu folgenden Fragen angerufen werden:
- Anwendung der Bestimmungen über den Einzelarbeitsvertrag im Sinne der Artikel 319 ff. Obligationenrecht;
- Auslegung, Anwendung oder Erfüllung von Gesamtarbeitsverträgen;
- Anwendung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG - Anwendung des SR 151.1) im Erwerbsleben.
Es ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten, die vor bzw. bei Abschluss, während der Dauer und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten, somit
- vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Anstellungsverfahren (z. B. Diskriminierung bei Anstellung),
- während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
bei Konflikten bezüglich der Vertragserfüllung (z. B. nicht gezahlter Lohn, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, sexuelle oder psychische Belästigung),
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bei Streitigkeiten bezüglich Vertragsbeendigung (z.B. missbräuchliche oder fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigen Gründen).
Organisation
Im Tribunal des prud'hommes arbeiten Schlichtungsrichter/innen, 178 Richter/innen, darunter 38 Präsidentinnen und Präsidenten, sowie Juristen und Verwaltungspersonal bei der Behandlung von Streitfällen eng zusammen.
Die Richterinnen und Richter sind keine Berufsrichterinnen und -richter, sondern hauptberuflich Arbeitgebende und Arbeitnehmende aus verschiedenen Wirtschaftszweigen. Sie sind je nach Tätigkeitsbereich in 5 Gruppen eingeteilt:
- Bauwesen, Industrie, Handwerk, Baustoffe, Landwirtschaft, Hausmeister- und Reinigungsdienste, Mechanik, Garagen, Karosseriewerkstätten;
- Hotellerie, Cafés und Restaurants, Industrie, Handwerk, Lebensmittelhandel;
- Tourismus, Transport, Non-Food-Handel;
- Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen, Banken, Versicherungen;
- medizinische und paramedizinische, juristische, künstlerische, hauswirtschaftliche und sonstige Berufe, die nicht zu einer der anderen Gruppen gehören.
Die Kanzlei des Arbeitsgerichts (Greffe du Tribunal des Prud’hommes) ist der einzige Ansprechpartner für die Rechtssuchenden. Sie koordiniert und erledigt alle in laufenden Verfahren anfallenden Verwaltungsaufgaben des Gerichts.
Sie beantwortet keine rechtlichen Fragen.
Verfahren
Ihre Schritte in Kürze
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis können Sie sich an das Tribunal des prud'hommes wenden.
Hier finden Sie einen Überblick über das Arbeitsgerichtsverfahren mit seinen 2 Ebenen, der Schlichtungsbehörde und dem eigentlichen Gericht.
1. Klageeinreichung
Ihr Begehren muss bei der Kanzlei des Tribunal des prud'hommes oder bei der Greffe universel eingereicht werden. Es kann auch per Post oder per E-Mail an das Gericht geschickt werden, letzteres allerdings nur, wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES, SR 943.03) verfügen.
Ihr datiertes und unterschriebenes Begehren muss zwingend folgende Elemente enthalten:
- genaue und vollständige Bezeichnung der Parteien, also Namen und Vornamen bzw. Firmenname, gültige Anschrift usw.;
- Streitwert, d.h. den Gesamtbetrag Ihrer Forderungen ;
- Streitgegenstand; bei einem Streitwert bis zu Fr. 30‘000.- können Sie das Formular für ein vereinfachtes Verfahren verwenden; übersteigt dagegen der Streitwert Fr. 30‘000.-, muss Ihr Begehren eine vollständige Darstellung der Tatsachen, aus denen Sie Ihre Forderung herleiten, einschliesslich Angabe der Beweismittel enthalten;
- nützliche Unterlagen wie etwa Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnung usw.
2. Schlichtung
Unter Vorbehalt gesetzlich vorgesehener Ausnahmen muss jedem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsversuch vorausgehen.
Scheitert die Schlichtung, wird der klagenden Partei eine Klagebewilligung ausgestellt, mit der sie innert 3 Monaten ihr Begehren beim zuständigen Gericht anhängig machen kann.
In bestimmten Fällen kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag einer Partei einen Entscheid fällen oder einen Urteilsvorschlag formulieren, gegen den jede Partei innert 20 Tagen Einspruch erheben kann.
3. Verfahren vor Gericht
Das Gerichtsverfahren verläuft anschliessend in 4 Phasen: vorbereitende Massnahmen zur Vervollständigung der Akte, Anhörung der Parteien und allfälliger Zeugen, Bestätigung der Parteienstandpunkte und schliesslich Beratung des Gerichts.
4. Zustellung des Urteils
Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht sein Urteil, das den Parteien per Einschreiben zugestellt wird.
Formulare
Nachfolgend finden Sie die Formulare und Informationen, die für die Einreichung eines Schlichtungsantrags erforderlich sind, sowie das Formular für den Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren, das zu verwenden ist, wenn Sie eine Klagebewilligung erhalten haben und der Streitwert Fr. 30'000.- nicht übersteigt.
Die Formulare und alle anderen Dokumente müssen in so vielen Kopien eingereicht werden, wie Parteien beteiligt sind.
Wenn Sie z. B. nur gegen eine beklagte Partei vorgehen, müssen Sie 2 Ausfertigungen einreichen, gegen 2 beklagte Parteien 3 Ausfertigungen usw.
Akteneinsicht
Ausstellung von Dokumenten
Fragen/Antworten
Anhörungen
Ja, Anhörungen sind öffentlich, es sei denn, das Gericht ordnet an, dass sie wegen eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Anhörungen im Schlichtungsverfahren sind jedoch nie öffentlich.
In der Regel können sich die Parteien durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in 2 Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.
Bei den Schlichtungsverhandlungen können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.
Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen minderjährigen Kinder (auch von Babys) der Parteien bei der Verhandlung, ist nicht zugelassen.
Arbeitsrechtliche Konflikte
Das Tribunal des prud'hommes wird nur bei privatrechtlichen Streitigkeiten tätig.
Streitigkeiten zwischen dem Personal der öffentlichen Verwaltung und ebendieser Verwaltung werden nicht vor dem Tribunal des prud'hommes, sondern vor der Chambre administrative de la Cour de justice entschieden.
Das Tribunal des prud'hommes ist auch nicht zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen oder eidgenössischen Sozialversicherungen. Für diese Streitigkeiten ist in der Regel die Chambre des assurances sociales de la Cour de justice zuständig.
Alle Informationen über das Verfahren finden Sie im thematischen Leitfaden Arbeitsrechtliche Konflikte.
Zur Beendigung eines Schlichtungsverfahrens müssen Sie das Formular Rückzug des Schlichtungsverfahrens aus.
Um das Verfahren vor Gericht zu beenden, füllen Sie das Formular Rückzug eines Antrags bei Gericht aus.
Sowohl die Entscheide der Schlichtungsbehörde als auch die des Gerichts können gemäss den Vorgaben der Rechtsmittelbelehrung angefochten werden.
Nein, es wird aber empfohlen, insbesondere wenn Ihr Fall komplex ist.
Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind unabhängig von der Höhe des Streitwerts kostenlos. Übersteigt der Streitwert vor Gericht Fr. 75‘000.-, müssen Sie je nach seiner Höhe einen Kostenvorschuss gemäss Art. 69 Règlement fixant le tarif des greffes en matière civile (RTFMC - E 1 05.10) zahlen; vorbehalten sind Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz, die kostenlos sind.
Streitwert von Fr. 75'001.- bis 100'000.- / Kosten zwischen Fr. 200.- und 2'000.-
Streitwert von Fr. 100'001.- bis 300'000.- / Kosten zwischen Fr. 1'000.- und 3'000.-
Streitwert von Fr. 300'001.- bis 1'000'000.- / Kosten zwischen Fr. 2'000.- und 8'000.-
Streitwert über Fr. 1'000'001.- / Kosten von Fr. 10'000.-
Ja, wenn Sie das Formular Consultation de dossier ausfüllen.
Um Kopie eines Urteils zu erhalten, füllen Sie das Formular Anforderung von Dokumenten (Zertifikat, Bescheinigung, Kopie, Erwähnung) aus.
Arbeitsgericht
Arbeitsrichter/innen sind nicht Berufs-, sondern Laienrichter, die diese Funktion neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ausüben.
Sie entscheiden in arbeitsrechtlichen Streitfällen und kommen aus Berufen, die denen der Parteien nahestehen.
Das Tribunal des prud'hommes setzt sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen, aus denen die Richter/innen gewählt werden, und zwar
- Gruppe 1: Industrie, Uhrenindustrie, Bauwesen,
- Gruppe 2: Hotellerie, Gastgewerbe, Lebensmittelhandel,
- Gruppe 3: Non-Food-Handel, Pflegeberufe, Tourismus, Transportwesen,
- Gruppe 4: Banken, Versicherungen, Sicherheit,
- Gruppe 5: ärztliche und juristische Berufe, Informatik, Privatunterricht, Journalismus, Hausangestellte und verschiedene Berufsgruppen, die in den anderen Gruppen nicht enthalten sind.
Das bedeutet, zum Beispiel, dass Sie, wenn Sie im Friseurberuf oder in der Schönheitspflege tätig sind, der Gruppe 3 zugeordnet werden, und Fälle aus diesem Bereich zu behandeln haben.
Das Tribunal des prud'hommes ist paritätisch ausgestaltetorganisiert: und es besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und 2 LaienrRichterinnen oder -rRichtern, von denen je eine oder einer der die Arbeitgeber-rpartei und der die oder der andere die Arbeitnehmerseite partei angehört.vertritt.
Dank Ihrer Berufserfahrung und Ihrer Kenntnisse ,unterstützen assistieren Sie, zusammen mit einer anderen Person, dieer Präsidentin oder denm Präsidenten bei den VerhandlungenAnhörungen zusammen mit einer anderen Richterin oder einem anderen Richter.
Vor der VerhandlungAnhörung erläutert die Präsidentin oder der Präsident den Falldie Akte.
Während der Verhandlung eigentlichen Anhörung, beteiligennehmen Sie sich an der Untersuchung teil, indem Sie die Einvernahme der Parteien und allfällige der Zeuginnen und Zeugen befragenvornehmen.
Nach Abschluss Am Ende der Untersuchungsphase, tauschen Sie sich mit den beiden anderen Mitgliedern des Arbeitsgerichts über den Fall aus und entscheiden gemeinsam, eilen Sie bei der Beratung Ihre Ansicht mit und tauschen sich aus über den Fall und entscheiden dann, nach Einigung mit den anderen Mitgliedern des Gerichtes, ob das Begehren der Antrag begründet ist oder nicht und welche Beträge eventuell zugesprochen gewährt werden sollen.
Die Verhandlungen Anhörungen finden abends statt. Sie beginnen zwischen 17.h30 Uhr und 18.h30 Uhr in den einer der Räumlichkeiten der Genfer Justizbehörde und dauern durchschnittlich Judikative. Die durchschnittliche Dauer einer Anhörung beträgt ungefähr 2 Stunden. Manche Verhandlungen sind jedoch kürzer, andere wiederum sehr viel länger.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Verhandlung hat die Funktion der sogenannten ''Sitzungspolizei'' (sog. Sitzungspolizeipolice de l'audience) inne. Sie oder er steuert die Verhandlungen. Gleichwohl können Sie aufgefordert oder dazu eingeladen werden, Fragen zu stellen.
Sie Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter werden je nach ihrer Erfahrung und hauptberuflichen Tätigkeit einer bestimmten speziellen Berufsgruppen zugewiesen (siehe Seite Tribunal des prud'hommes) und mit den Fällen betraut, die in Ihren Kompetenzbereich fallen.
Die Verhandlungen finden Sie werden durchschnittlich ein- bis zweimal ein bis zwei Abende pro Monat statttagen. Die Termine Anhörungen werden mehrere Wochen im Voraus festgelegt, wobei Ihren Verfügbarkeiten Rechnung getragen wird.
Das Amt ie Funktion der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist eine Nebentätigkeit zu Ihrer beruflichen Haupttätigkeit.
Nein, denn gesucht es sind Ihre beruflichen KBerufskenntnisse und Ihre professionelle Erfahrungen gefragt.
Jedoch organisieren Justiz und Die Judikative und die Sozialpartner organisieren jedoch für Sie, im Verlauf der Legislaturperiode , einen summarische Ausbildungskurs in den Bereichenin Arbeits- undrecht, Zivilprozessrecht sowie Gerichtsorganisation,; die diesen Kurs können Sie entweder ganz oder nur teilweise absolvieren könnenbesuchen.
Die Die Kurse finden entweder abends oder über Mittag statt und sind kostenlos.
Diese Fortbildung ist zwar nicht obligatorisch, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
Ja, eine Entschädigung ist vorgesehen gemässlaut Artikel 4 des Reglements über die Vergütung der verschiedenen Richterinnen und Richtern der Judikative, der Mitglieder des Tribunal arbitral und der Mitglieder desr Conseil supérieur de la magistrature (RIPJ - E 2 40.03) und zwar Fr. 190.- für die erste Stunde der Verhandlung und Fr. 30.-für jede zusätzliche volle Stunde.
Nein, aber eEs wirdist empfohlenempfehlenswert, vor Amtsantritt mit ihnen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber darüber vorher zu sprechen.
Die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter/innen werden alle 6 Jahre auf Vorschlag der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vom Grand Conseil Grossen Rat gewählt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt werden dem Grossen Rat von den Sozialpartnern vorgeschlagen: das heisst der Union der Genfer Arbeitgeberverbände (UAPG) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitgeberseite vertreten, und der Genfer Vereinigung für gewerkschaftliche Aktionen (CGAS) für die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, welche die Arbeitnehmerseite vertreten.
Wenn Sie Arbeitsrichter/in oder Arbeitsrichter werden möchten, so müssen wenden Sie sich somit an die Union des associations patronales genevoises UAPG, bzw. an die Communauté genevoise d’action syndicale CGAS wenden.
Die Voraussetzungen Bedingungen sind in Artikel 121 Loi sur l’exercice des droits politiques (LEDP - A 5 05) festgelegt.
Sie müssen insbesondere unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein amtliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) sowieund eine Bescheinigung vorlegenvorlegen, dass kein Verlustschein ausgestellt wurdevorliegt.
Es ist nicht notwendig, im Kanton Genf wohnhaft zu sein.
Sind Sie Schweizer StaatsbürgerWenn Sie Schweizer Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie wenigstens ein Jahr im Kanton Genf eine berufliche Tätigkeit im Kanton Genf ausgeübt haben.
Als Arbeitsloser Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie wählbar, müssen aber zuletzt Ihre letzte berufliche Tätigkeit wenigstens ein Jahr im Kanton Genf ausgeübt haben.
Als AusländerWenn Sie ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie während 8 Jahren eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt haben, davon mindestens zumindest das letzte Jahr im Kanton Genf.
Die Altersgrenze für die Ausübung des ArbeitsrichteraAmtes der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters ist auf
72 Jahre festgelegt.
Sind Wenn Sie vorzugsweise nach dem 1. Januar 1958 geboren und erfüllen sind und darüber hinaus die Voraussetzungen Bedingungen von Artikel 121 LEDP, sind Sie somit für das ArbeitsrichteraAmt der Arbeitsrichterin oder des Arbeitsrichters wählbar.
Sie können Ihr Interesse jederzeit bei den Sozialpartnern bekundenanmelden.
Die nächsten Wahlen finden der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter erfolgen im Herbst 2023 statt, für einen Amtsantritt im Januar 2024.
Einreichung der Die Eröffnung der Einreichung von Kandidaturen und Auswahl der die Festlegung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Sozialpartner erfolgent in der Regel mindestens 6 Monate vor dem Wahltermin.
Nützliche Links
- Code de procédure civile (CPC - RS 272)
- Code des obligations (CO - RS 220)
- Loi fédérale sur l’égalité entre femmes et hommes (LEg - RS 151.1)
- Loi sur le Tribunal des prud’hommes (LTPH - E 3 10)
- CGAS - Communauté genevoise d'action syndicale
- CSP - Centre social protestant
- FER - Fédération des Entreprises romandes Genève
- FGeM - Fédération genevoise médiation
- ODAGE - Permanence de l'ordre des avocats
- SEC - Société suisse des employés de commerce
- SIT - Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs
- SSP/VPOD Syndicat des services publics
- Syndicat Unia
- Syndicom, le syndicat des médias et de la communication
- UAPG -Union des Associations Patronales Genevoises