Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Voraussetzungen und Verfahren einer Minderjährigenadoption.
Voraussetzungen
Als adoptionswillige Personen kommen in Frage
- verheiratete Paare, wenn sie seit mindestens 3 Jahren zusammenleben, sowie
- eine alleinstehende Person, die weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebt.
Zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Altersunterschied zwischen dem Kind und den adoptionswilligen Personen darf nicht weniger als 16 und nicht mehr als 45 Jahre betragen (Ausnahmen vorbehalten).
- Die adoptionswilligen Personen haben während eines Jahres für Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt (keine Ausnahmen möglich).
- Die erforderlichen Zustimmungen (des Kindes, der für die Durchführung des Verfahrens zuständigen Kindesschutzbehörde sowie der leiblichen Eltern) liegen vor.