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Chambre civile

Die Chambre civile, eine der vier Kammern der Cour civile de la Cour de justice (Zivilkammer des Obergerichts), ist Beschwerdeinstanz gegen die Entscheide des Tribunal de première instance (erstinstanzliches Zivilgericht) und des Friedensgerichtes insbesondere im Familien- und Erbrecht.

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Adresse

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Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude A
1204 Genève

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Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 14.00-16.00

Öffnungszeiten zum Jahresende vom 24. Dezember 2024 bis einschliesslich 1. Januar 2025

Das Cour civile und das Cour pénale sind am 24., 26., 27. und 30. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

--> Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Januar 2025 .

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Chambre civile
Case postale 3108
1211 Genève 3

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Die Chambre civile entscheidet über Beschwerden in folgenden Bereichen:

  • Familienrecht (Trennung, Scheidung, Feststellung der Abstammung, Auflösung des ehelichen Güterstandes, Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern usw.);
  • Personenrecht (Berichtigung des Personenstands, Namensänderung, Änderung des Geschlechts);
  • Sachenrecht (bewegliches und unbewegliches Eigentum, Dienstbarkeiten, Pfandrechte);
  • Obligationenrecht (Vertretung, zivilrechtliche Haftung);
  • Vertragsrecht (Kaufvertrag, Auftrag, also Verträge mit Banken, Ärzten, Architekten usw., Werkvertrag);
  • Handels- und Gesellschaftsrecht (Aufhebung von Generalversammlungsbeschlüssen, Haftung des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle, Kraftloserklärung von Wertpapieren);
  • Erbrecht (Aufhebung letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilsrecht, Nachlassteilung, Streitigkeiten zwischen Erbinnen und Erben, Ausschlagung des Erbes usw.);
  • Schuldbetreibung, Arrest und Konkurs.

Sie entscheidet zweitinstanzlich bei Schiedsverfahren und  Nachlassverfahren nach SchKG.

In den gesetzlich vorgesehenen Fällen (geistiges Eigentum, unlauterer Wettbewerb, Kartelle usw.) ist die Chambre civile einzige kantonale Instanz.

Organisation

Die Richterinnen und Richter der Chambre civile arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen und Gerichtsschreibern zusammen, die sich um den verwaltungstechnischen Ablauf des Verfahrens kümmern und die Sitzungsprotokolle verfassen.

Die Chambre civile entscheidet in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern.

Bei Fragen zu laufenden Verfahren ist die Kanzlei der Chambre civile  (Greffe) zu den genannten Zeiten telefonisch erreichbar. Sie erteilt jedoch keine Rechtsberatung.

Verfahren

Sie müssen Ihre Berufung bzw. Beschwerde in einem Exemplar pro Partei, in Schriftform und in französischer Sprache, datiert und unterzeichnet unter Einhaltung der gesetzlichen Frist per Post an die Chambre civile schicken oder direkt am Schalter der Kammer oder bei der Zentralkanzlei (Greffe universel) einreichen.

Ihre Berufungs- bzw. Beschwerdeschrift muss zwingend

  • die Parteien und deren anwaltliche Vertretungen einschliesslich aller Kontaktdaten nennen,
  • den angefochtenen Entscheid bezeichnen, der in Kopie beigelegt werden muss,
  • konkret ausführen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen Sie den Entscheid anfechten (Begründung),
  • angeben, was Sie erreichen möchten (Rechtsbegehren), sowie
  • alle relevanten Unterlagen im Anhang enthalten.

 

Fragen/Antworten

In Zivilsachen können sich die Parteien im Allgemeinen durch ihre Anwältinnen oder Anwälte vertreten lassen. In zwei Fällen jedoch sind Sie verpflichtetpersönlich zu erscheinen, nämlich wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat und bei Schlichtungsanhörungen.

In der Schlichtungsanhörung können sich die Parteien aber vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen gehindert sind.

Achtung: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen Minderjährigen (selbst von Säuglingen), ist nur mit Zustimmung des Gerichts zulässig.

In Zivilsachen ja, da Sie die gesetzliche Vertretung Ihres minderjährigen Kindes sind. Ausnahmsweise kann das Kind ohne seinen gesetzlichen Vertreters handeln, wenn es ein höchstpersönliches Recht ausübt.

- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren grundsätzlich öffentlich. Ausgenommen sind familienrechtliche Verfahren, solche, in denen das Gericht im privaten oder öffentlichen Interesse den Ausschluss der Öffentlichkeit anordnet sowie Anhörungen in Schlichtungsverfahren.

- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen vor der Chambre pénale d'appel et de révision (Berufungsgericht) grundsätzlich öffentlich, während die vor der Chambre pénale de recours (Beschwerdegericht) nicht öffentlich sind.

Ja, in folgenden Fällen:

  • im Stadium der Schlichtung ;
  • in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.

Siehe auch

Cour de justice

Die Cour de justice (Obergericht) ist die kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen entscheidet sie als einzige kantonale Instanz.

Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant obliegt der Schutz der natürlichen Personen während ihres gesamten Lebens, von der Kindheit über das Erwachsenenalter bis hin zum Erbfall. Es greift ein, wenn innerhalb der Familie, bei nahestehenden Personen oder spezialisierten Institutionen keine zufriedenstellende Lösung für die hilfs- und schutzbedürftige Person gefunden werden kann.

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.