Skip to main content

Aufgaben

Die Aufgabe der Judikative, der dritten Staatsgewalt, besteht darin, mit Würde, Strenge, Fleiss, Sorgfalt und Menschlichkeit allen gleichermassen Recht zu sprechen, Armen wie Reichen, Schwachen wie Mächtigen, Fremden wie Einheimischen.

Während das Parlament (Grosser Rat) Gesetze ausarbeitet und die Regierung (Staatsrat) sie umsetzt, kontrollieren die Gerichte die Anwendung dieser Gesetze sowie die des Bundesrechts.

Man unterscheidet 3 Hauptbereiche der Justiz:

Die Bundesverfassung garantiert jeder Person das Recht darauf, dass ihr Fall durch eine Gerichtsbehörde beurteilt wird; die Gerichte sind somit die Garanten der Gerechtigkeit innerhalb des Staates.

Durch ihre Unparteilichkeit und die Qualität ihrer Arbeit ermöglichen sie den Prozessbeteiligten ein Leben in Sicherheit, mit der Garantie, dass die Gesetze für alle gleich und billig angewandt werden. Auf diese Weise tragen sie zur Lebensqualität unserer Bevölkerung und zur Schaffung von "Rahmenbedingungen" bei, die für die Wirtschaftstätigkeit günstig sind.

Siehe auch

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.