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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren des Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal pénal
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
-
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
-
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Organisation
Das Tribunal pénal besteht aus 5 Gerichten und ist in 2 Sektionen unterteilt.

Die eine Sektion umfasst die 3 Gerichte, die für die Urteilung über Straftaten in erster Instanz zuständig sind, nämlich:
Die andere besteht aus:

Formulare
Nachstehend finden Sie das Formular für den Besuch von Häftlingen.
Fragen/Antworten
Sie sollten sich erneut an das Tribunal pénal wenden, um ein neues Exemplar zu erhalten.
Sie müssen sich schriftlich an das Tribunal pénal wenden, die Verfahrensdirektion wird die Entscheidung treffen.
Die Anhörungen sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, es wird eine geschlossene Sitzung angeordnet. Personen unter 16 Jahren müssen jedoch die Erlaubnis der Richterin oder des Richters haben, um an der Verhandlung teilzunehmen.
Ja, wenn Ihr Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich an die für Ihren Fall zuständige Richterin oder den zuständigen Richter richten.
Wenden Sie sich an den zuständigen Dienst.