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Efax

Efax löst Fax ab

Seit Wegfall des Fax können Sie Ihre Mitteilungen per E-Mail an folgende Adressen senden:

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Route de Chancy 6B
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Ministère public
Case postale 3565
1211 Genève 3

Wichtige Hinweise

  • Nur per Post oder gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO elektronisch übermittelte Eingaben werden von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt.
     
  • Ihrer E-Mail muss ein unterschriebenes und gescanntes Schreiben als Anhang beiliegen, in dem Sie die Gründe für Ihre Eingabe darlegen sowie allfällige Anhänge, gescannt oder im Format PDF, angeben.
     
  • Eine in der E-Mail selbst enthaltene Mitteilung wird nicht berücksichtigt.
     
  • Hinweise auf die Dringlichkeit haben keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Sendung.
     
  • E-Mails werden nur während der Geschäftszeiten bearbeitet.
     
  • Auf eine blosse E-Mail hin werden keine Informationen erteilt.