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Ministère public
Case postale 3565
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- Nur per Post oder gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO elektronisch übermittelte Eingaben werden von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt.
- Ihrer E-Mail muss ein unterschriebenes und gescanntes Schreiben als Anhang beiliegen, in dem Sie die Gründe für Ihre Eingabe darlegen sowie allfällige Anhänge, gescannt oder im Format PDF, angeben.
- Eine in der E-Mail selbst enthaltene Mitteilung wird nicht berücksichtigt.
- Hinweise auf die Dringlichkeit haben keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Sendung.
- E-Mails werden nur während der Geschäftszeiten bearbeitet.
- Auf eine blosse E-Mail hin werden keine Informationen erteilt.