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Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Schematische Darstellung der Strafgerichtsbarkeit

Bevor sie ihren Entscheid fällen, untersuchen Staatsanwaltschaft und Strafgerichte den Sachverhalt: Sie laden die Parteien sowie eventuell Zeugen vor, führen deren Einvernahme durch, ordnen Sachverständigengutachten an, nehmen Augenscheine vor und stellen wenn nötig Rechtshilfegesuche. Je nach Schwere der begangenen Straftat wird der Prozess vor einem der nachstehenden Gerichte geführt:

Video zur Strafgerichtsbarkeit

Die Strafjustiz: dem Einbrecher auf der Spur

Ein Ehepaar ist Opfer eines Einbruchs. Ein Verdächtiger wird von der Polizei festgenommen und der Staatsanwaltschaft übergeben.
Die Strafgerichtsbarkeit verfolgt (Staatsanwaltschaft) und bestraft (Staatsanwaltschaft oder Gerichte) Personen, die eine Straftat, d. h. eine Übertretung, ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben
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Siehe auch

Staatsanwaltschaft

Als Strafverfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft für die Durchführung des Vorverfahrens und die Überwachung der polizeilichen Massnahmen zuständig und vertritt anschliessend die Anklage im Prozess. 

Sie ist zudem für die einheitliche Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich, wobei der Generalstaatsanwalt die Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten festlegt.

Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

Tribunal des mineurs

Das Tribunal des mineurs ist das Gericht, das für die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten zuständig ist, die von Personen begangen werden, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 10 und 18 Jahre alt waren. Es ist auch für die Vollstreckung der verhängten Sanktionen (Strafen und Schutzmassnahmen mit erzieherischem und/oder therapeutischem Zweck gemäss Jugendstrafrecht (Art. 12 bis 15 JStG)) gegenüber diesen Personen zuständig.

Cour de justice

Das Cour de justice ist die letzte kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen die erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. Es entscheidet auch als einzige Instanz, wenn das Gesetz dies vorsieht.