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Öffnungszeiten
9h-12h / 13h30-16h30
Hinterlegung der Begehren auf superprovisorische Massnahmen oder Arrest beim Tribunal de première instance
Bitte informieren Sie zuvor die Kanzlei unter
T. +41 22 327 66 80
Öffnung des Schalters bis spätestens 17h
(Gilt nur für superprovisorische Massnahmen, Arreste und Schutzschriften)
Schreiben Sie uns
Tribunal des baux et loyers
Case postale 3120
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Frau Sandrine ROHMER
Präsidentin
Frau Hanna VEUILLET-KALA
Vize-Präsidentin
Herr Armand RIVIERES
Direktor
Zuständigkeiten
Das Tribunal des baux et loyers befasst sich vor allem mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen oder nichtlandwirtschaftlichen Pachtverträgen in Immobiliensachen (z.B. Wohnungen, Geschäftsräume), seien diese geschlossen worden zwischen Mieterinnen/Mietern und Eigentümerinnen/Eigentümern (Vermieterinnen/Vermietern) oder zwischen Mieterinnen/Mietern und Untermieterinnen/Untermietern. Es entscheidet insbesondere zu folgenden Bereichen:
- Höhe der Miete (Festsetzung der Ausgangsmiete, Erhöhung oder Senkung)
- Mietgarantie
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Verlängerung des Mietvertrags
- Antrag auf Arbeiten mit oder ohne Hinterlegung der Miete
- Mietminderung bei Mangel
- Zahlungsklagen (z. B. wegen verspäteter Mietzahlung)
- Beendigung des Mietverhältnisses und Aufforderung zur Räumung der Hausbewohner
Als Vollstreckungsgericht ist es auch dafür zuständig, die Räumung einer Mieterin oder eines Mieters aufgrund eines Urteils des Tribunal des baux et loyers oder der Chambre des baux et loyers de la Cour de justice anzuordnen.
Organisation
Eine kollegiale und multidisziplinäre Gerichtsbarkeit
Das Tribunal des baux et loyers besteht aus einer amtlichen Richterin oder einem amtlichen Richter, welche/r vor Gericht sitzt und über die Fälle entscheidet. Sie oder er wird unterstützt von einer beisitzenden Richterin oder einem beisitzenden Richter zur Vertretung der Interessen der Mieterinnen und Mieter, und einer beisitzenden Richterin oder einem beisitzenden Richter zur Vertretung der Interessen der Vermieterinnen und Vermieter.
In Verfahren zur Vollstreckung eines Räumungsurteils einer Wohnung, gehören dem Gericht auch Vertreterinnen und Vertreter der für die Wohnung zuständigen Abteilung und des Generalhospizes an.
Die Richterinnen oder Richter des Gerichts arbeiten auch eng mit den Juristinnen und Juristen zusammen, und für die administrative Begleitung des Verfahrens sowie Protokollierung vor Gericht, mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Kanzlei.
Die Kanzlei des Tribunal des baux et loyers kann bei Fragen zu einem laufenden Verfahren zu den genannten Zeiten telefonisch kontaktiert werden. Sie erteilt keine Rechtsberatung.
Verfahren
Ihre Schritte in Kürze
Das Tribunal des baux et loyers wird grundsätzlich tätig, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren vor der Commission de conciliation en matière de baux et loyers gescheitert ist.
Das Verfahren ist kostenlos.
Das Gerichtsverfahren besteht aus mehreren Schritten:
Schritt 1: Anrufung des Gerichts
Sie müssen Ihren schriftlichen Antrag auf Französisch verfassen und ihn per Post an das Tribunal des baux et loyers schicken oder direkt am Schalter des Gerichts oder bei der Greffe universel abgeben.
In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, gegen wen dieser sich richtet, was Sie erreichen wollen (Ihre Rechtsbegehren), und möglichst klar darlegen, auf welche Gründe sich diese stützen. Der Antrag muss datiert und unterzeichnet sein. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: die von der Commission de conciliation en matière de baux et loyers angelegenheiten ausgestellte Klagebewilligung und alle als Beweismittel dienenden Unterlagen (insbesondere der Mietvertrag).
Schritt 2: Untersuchung
In Abhängigkeit von der Art der Fälle:
- Werden Sie und Ihre Gegenpartei entweder direkt zu einer Anhörung vorgeladen.
- Oder es findet vorher ein Schriftwechsel statt, um der Gegenpartei die Möglichkeit zu geben, eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Antrag abzugeben.
- Die Zahl weiterer Anhörungen hängt von der Art Ihres Falles ab.
Schritt 3: Ende des Verfahrens
Am Ende des Verfahrens fällt die Richterin oder der Richter ein Urteil, das Ihnen innerhalb weniger Wochen (im Durchschnitt 8 Wochen) schriftlich zugestellt wird.
Formulare
Wenn es sich bei Ihrem Antrag um eine vereinfachte Anfrage oder einen Antrag in einem eindeutigen Fall handelt, können Sie die folgenden Formulare verwenden:
Vereinfachter Antrag
Für vermögensrechtliche Fälle, bei denen der Streitwert 30'000 Franken nicht übersteigt, und für Fälle, bei denen es um die Hinterlegung von Mietzinsen oder Mietverhältnissen geht, den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen oder Pachtverhältnissen und den Schutz vor Kündigungen oder der Verlängerung des Miet- oder Pachtvertrags.
Antrag im Verfahren klarer Fälle
Wenn der Sachverhalt unstrittig ist oder leicht nachgewiesen werden kann, und wenn die Anwendung des Rechts nicht kompliziert ist.
Bitte beachten Sie: Diese Fälle sind begrenzt, und das Verfahren ist mit juristischen technischen Aspekten verbunden. Es ist daher ratsam, sich an Fachpersonen auf diesem Gebiet zu wenden.
Fragen/Antworten
Sie können sie käuflich erwerben bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers.
Sie können dies mit Hilfe der Standardanträge tun, die Sie auf der Website der Commission de conciliation en matière de baux et loyers finden und die online auf der Seite der Formulare der Schlichtungsstelle erhältlich sind.
Sie können auch einen einfachen, unterschriebenen Brief verwenden, der die Bezeichnung der gegnerischen Partei, die Rechtsbegehren und die Beschreibung des Streitgegenstandes enthält. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 30 Tage).
Nach Kündigung des Mietverhältnisses müssen Sie einen Räumungsantrag gegen die Mieterin/Untermieterin oder den Mieter/Untermieter stellen, normalerweise bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Räumung ohne einen Entscheid der Behörde selbst durchzuführen.