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Tribunal des baux et loyers

Das Tribunal des baux et loyers (Mietgericht) entscheidet als Spezialgericht bei Streitigkeiten über Mietverträge von Wohn- und Geschäftsräumen sowie über nichtlandwirtschaftliche Pachtverträge.

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Adresse

Adresse

Rue de l'Athénée 6-8
1205 Genève

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Schalter

Öffnungszeiten
09.00-12.00 / 13.30-16.30

Begehren auf superprovisorische Massnahmen oder auf Arrest beim Tribunal de première instance

 

Dringliche Anträge müssen bis spätestens 16.30 Uhr (Schalterschliessung) eingereicht werden.

Schreiben Sie uns

Tribunal des baux et loyers
Case postale 3120
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Leitung

Herr Pierre-Yves MAURON
Präsident

Frau Anne-Isabelle JEANDIN POTENZA
Vize-Präsidentin

Herr Guillaume MEIER
Direktor 

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Das Tribunal des baux et loyers befasst sich vor allem mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilienmietverträgen oder nichtlandwirtschaftlichen Pachtverträgen (z.B. Wohnungen, Geschäftsräume), die zwischen Mieterinnen/Mietern und Eigentümerinnen/Eigentümern (Vermieterinnen/Vermietern) oder zwischen Mieterinnen/Mietern und Untermieterinnen/Untermietern geschlossen worden sind. Es entscheidet insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Höhe des Mietzinses (Festsetzung des Anfangsmietzinses, Erhöhung oder Herabsetzung des Mietzinses)
  • Mietzinsgarantie
  • Kündigung des Mietverhältnisses 
  • Verlängerung des Mietvertrags
  • Antrag auf Arbeiten mit oder ohne Hinterlegung des Mietzinses
  • Mietzinsherabsetzung bei Mängeln der Mietsache
  • Zahlungsklagen (z. B. bei Zahlungsrückstand des Mieters)
  • Beendigung des Mietverhältnisses und Räumungsklage

Als Vollstreckungsgericht ist es auch für die Zwangsevakuierung einer Mieterin oder eines Mieters aufgrund eines Urteils des Tribunal des baux et loyers oder der Chambre des baux et loyers der Cour de justice (Obergericht) zuständig.

Organisation

Paritätisch besetzte und multidisziplinäre Gerichtsbarkeit

Das Tribunal des baux et loyers setzt sich zusammen aus einer vollamtlichen Richterin oder einem vollamtlichen Richter, die/der die Verhandlung leitet und das Urteil fällt (vorsitzende/r Richter/in), sowie je einer beisitzenden Richterin oder einem beisitzenden Richter, die die Interessen der Mieterschutz- und der Vermieterverbände vertreten.

Bei der Vollstreckung eines Räumungsurteils gehören dem Gericht auch Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen kantonalen Departements und des Hospice général (kantonale Sozialbehörde) an.

Die Richterinnen oder Richter des Gerichts arbeiten auch eng mit angestellten Juristinnen und Juristen zusammen sowie mit einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber, die sich um die technischen Fragen des Verfahrens kümmern und die Verhandlungsprotokolle abfassen.

Der Greffe du Tribunal des baux et loyers kann bei Fragen zu einem laufenden Verfahren zu den genannten Zeiten telefonisch kontaktiert werden. Er erteilt keine Rechtsauskünfte.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Das Tribunal des baux et loyers wird grundsätzlich nur tätig, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren vor der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) gescheitert ist.

Das Verfahren ist kostenlos.
 

Das Gerichtsverfahren verläuft in mehreren Abschnitten:

1. Klageerhebung

Sie müssen Ihre Klage in Schriftform und in französischer Sprache, datiert und unterzeichnet per Post an das Tribunal des baux et loyers schicken oder am Schalter des Gerichts oder beim Greffe universel einreichen.

Aus der Klageschrift muss deutlich hervorgehen, gegen wen sich die Klage richtet, was Sie verlangen (Ihre Rechtsbegehren) und auf welche Gründe Sie die Klage stützen. Ihr sind folgende Unterlagen beizufügen: die von der Commission de conciliation en matière de baux et loyers ausgestellte Klagebewilligung und alle als Beweismittel angeführten Unterlagen (insbesondere der Mietvertrag).

 

2. Untersuchung

Je nach Sachlage

  • werden Sie und die Gegenpartei entweder direkt zu einer Anhörung vorgeladen
  • oder es findet vorher ein Schriftwechsel statt, um der Gegenpartei Gelegenheit zu geben, schriftlich zu Ihrem Antrag Stellung zu nehmen.
  • Die Zahl weiterer Anhörungen hängt von den konkreten Gegebenheiten ab.

 

3. Verfahrensabschluss

Am Ende des Verfahrens fällt die Richterin oder der Richter ein Urteil, das Ihnen innerhalb weniger Wochen (im Durchschnitt acht Wochen) schriftlich zugestellt wird.

Fragen und Antworten

Sie können sie bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) käuflich erwerben.

Sie können dies mit Hilfe der Standardanträge tun, die Sie sich beim Sekretariat der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) beschaffen oder direkt auf ihrer Website unter Formulaires de la Commission abrufen können.

Die Anfechtung kann auch mit einfachem, unterschriebenem Brief erfolgen, der die Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitgegenstand bezeichnet. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 30 Tage).

Nach Kündigung des Mietverhältnisses müssen Sie einen Räumungsantrag gegen die Mieterin/Untermieterin oder den Mieter/Untermieter einreichen, normalerweise bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde).

Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Räumung ohne einen Entscheid der Behörde selbst durchzuführen.

Siehe auch

Commission de conciliation en matière de baux et loyers

Die Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) wird bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nichtlandwirtschaftlichen Pachtverträgen tätig, um den Parteien zu ermöglichen, eine Einigung zu erzielen. Scheitert der Schlichtungsversuch, wird der Fall vor das Tribunal des baux et loyers gezogen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.