Aktuelles

24/06/22
Information du Pouvoir judiciaire
Ouverture et fermeture des greffes et bureaux du Pouvoir judiciaire durant l'été 2022
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Sommeröffnungszeiten vom 4. Juli bis einschliesslich 26. August 2022
Telefonschalter
9h-12h / 14h-16h
Hinterlegung der Begehren auf superprovisorische Massnahmen, Arreste und Schutzschriften beim Tribunal de première instance. Bitte informieren Sie zuvor die Kanzlei unter T. +41 22 327 66 80. Öffnung des Schalters bis spätestens 17h.
Normale Öffnungszeiten
Schalter
9h-12h / 13h30-16h30
Hinterlegung der Begehren auf superprovisorische Massnahmen oder Arrest beim Tribunal de première instance
Bitte informieren Sie zuvor die Kanzlei unter
T. +41 22 327 66 80
Öffnung des Schalters bis spätestens 17h
(Gilt nur für superprovisorische Massnahmen, Arreste und Schutzschriften)
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Commission de conciliation en matière de baux et loyers
Case postale 3120
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Frau Véronique HILTPOLD
Präsidentin
Frau Emmanuelle DUFOUR IMSAND
Vize-Präsidentin
Herr Armand RIVIERES
Direktor
Zuständigkeiten
Die Commission de conciliation en matière de baux et loyers (nachstehend « Schlichtungsstelle ») soll es den Parteien, die durch einen Mietvertrag oder einen nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag über eine Immobiliensache (z.B. Wohnung, Geschäftsräume) gebunden sind, ermöglichen, eine Einigung im Streitfall zu erzielen. Durch einen Vergleich wird in diesem Stadium vermieden, den Fall vor das Tribunal des baux et loyers zu bringen und ein längeres formelles Verfahren in Gang zu setzen.
Die Schlichtungsstelle wird insbesondere in Verfahren tätig, die Folgendes betreffen:
- Höhe der Miete (Festlegung der Ausgangsmiete, Erhöhung oder Senkung)
- Kündigung eines Mietverhältnisses
- Antrag auf Verlängerung eines Mietvertrags
- Antrag auf Durchführung von Arbeiten mit oder ohne Hinterlegung der Miete
- Anträge auf Verminderung der Miete bei Mangel
- Zahlungsklagen (z. B. wegen verspäteter Mietzahlungen)
- Mietgarantie
Organisation
Eine kollegiale und multidisziplinäre Gerichtsbarkeit
Die Schlichtungsstelle setzt sich aus 3 Richterinnen oder Richtern zusammen. Die amtliche Richterin oder der amtliche Richter wird unterstützt von einer beisitzenden Richterin oder einem beisitzenden Richter zu Verteidigung der Interessen der Mieterinnen und Mieter und einer beisitzenden Richterin oder einem beisitzenden Richter zur Verteidigung der Interessen der Vermieterinnen und Vermieter.
Die Kanzlei der Schlichtungsstelle ist für Fragen zu einem laufenden Verfahren zu den genannten Zeiten telefonisch erreichbar. Sie erteilt keine Rechtsberatung.
Verfahren
Ihre Schritte in Kürze
Grundsätzlich ist jeder Rechtsstreit in Sachen Miet- und Pachtvertrag, der Immobiliensachen betrifft, Gegenstand einer vorherigen Schlichtung und ist folglich zunächst der Commission de conciliation en matière de baux et loyers zu unterbreiten.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die in den Artikeln 198 und 199 ZPO vorgesehen sind (zum Beispiel, summarisches Verfahren in klaren Fällen, vorsorgliche Massnahmen, Aberkennungsklage).
Das Verfahren vor der Commission de conciliation en matière de baux et loyers ist kostenlos.
Schritt 1: Anrufung der Commission de conciliation en matière de baux et loyers
Sie müssen Ihr schriftliches Gesuch auf Französisch verfassen und es per Post an die Commission de conciliation en matière de baux et loyers schicken oder es direkt am Schalter der Stelle oder bei der Greffe universel abgeben.
Ihr Antrag muss angeben, gegen wen sich dieser richtet und was Sie erreichen wollen (ihre Rechtsbegehren) und möglichst klar den Gegenstand des Streits (was Sie möchten, und weshalb) beschreiben. Ihr Antrag muss unterzeichnet sein.
Sie können für Ihren Antrag die ad hoc Formulare verwenden.
Zugang zu den Antragsformularen
Schritt 2: Teilnahme an der Anhörung der Schlichtung
Grundsätzlich werden Sie innerhalb von 2 Monaten nach Übermittlung Ihres Antrags zu einer Schlichtungsverhandlung vorgeladen, in der die schlichtende Richterin oder der schlichtende Richter in Begleitung von zwei beisitzenden Richterinnen oder Richtern versucht, eine informelle Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Gegenpartei zu erzielen.
Schritt 3: Erzielung einer Einigung oder Fortsetzung des Verfahrens vor Gericht
Wird eine Einigung erzielt, endet das Verfahren mit einem Schlichtungsprotokoll, das einem Urteil gleichkommt.
Scheitert hingegen der Schlichtungsversuch, so endet das Verfahren vor der Schlichtungsstelle auf eine der 3 folgenden Weisen:
- Die Commission de conciliation erteilt eine Klagebewilligung, auf deren Grundlage das Verfahren vor dem Tribunal des baux et loyers fortgesetzt werden kann.
- Die Commission de conciliation kann den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, wenn der Streitwert 5'000 Franken nicht übersteigt, oder bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohn- oder Gewerbemietverhältnissen über die Hinterlegung der Miete oder der Pacht, den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen oder Pachtverhältnissen, den Kündigungsschutz oder die Verlängerung des Miet- oder Pachtverhältnisses.
- Die Commission de conciliation kann, auf Antrag der Antragstellerin oder des Antragstellers einen Entscheid fällen, wenn der Streitwert Fr. 2'000.- nicht übersteigt.
Formulare
Zur Verwendung durch die Mieterin oder den Mieter
Miethinterlegung
Um Ihre Miete zu hinterlegen, wenn der Vermieter mit der Behebung des Mangels der Mietsache in Verzug ist.
Konsultieren Sie den thematischen Leitfäden Hinterlegung der Miete
Antrag auf Validierung der Hinterlegung
Innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeit der ersten Hinterlegung, müssen Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Validierung der Hinterlegung stellen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter geltend zu machen.
Antrag auf Mietsenkung
Beantragung einer Mietsenkung (zum Beispiel, nach einer Senkung des Hypothekarzinssatzes), wenn die Vermieterin oder der Vermieter sich geweigert hat, diese zu gewähren.
Antrag auf Anfechtung einer Kündigung und/oder Mietverlängerung
Um eine Kündigung anzufechten und/oder eine Verlängerung Ihres Mietvertrags zu beantragen.
Antrag auf Anfechtung einer Mieterhöhung und anderer Änderungen des MIetvertrags
Anfechtung einer Mieterhöhung und anderer Änderungen Ihres Mietvertrags, die Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter übersandt hat.
Antrag auf Anfechtung der ursprünglichen Miete
Anfechtung der ursprünglichen Miete für Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume nach Erhalt des Mietobjekts (innerhalb von nachfolgenden 30 Tagen).
Antrag auf Zahlung (Mieter)
Um Geld von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter zu fordern.
Sonstige Anträge (Mieter)
Für jede andere Anfrage.
Anlageblatt
Zu verwenden, um zusätzliche Informationen zu einem Antrag zu erteilen.
Zur Verwendung durch die Vermieterin oder den Vermieter
Antrag auf Zahlung (Vermieterin oder Vermieter)
Um Geld von Ihrem Mieter zu fordern.
Antrag auf Räumung
Um die Zwangsräumung seitens der Mieterin oder des Mieters bei Vertragsende zu erreichen.
Antrag auf Freigabe von Miethinterlegungen
Um die Zahlung von zu Unrecht einbehaltenen Mieten zu erreichen.
Verschiedene Anträge (Vermieterin oder Vermieter)
Für alle weiteren Anträge.
Anlageblatt
Wird verwendet, um zusätzliche Informationen zu einem Antrag beizubringen.
Fragen/Antworten
Sie können sie käuflich erwerben bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers.
Sie können dies mit Hilfe der Standardanträge tun, die Sie auf der Website der Commission de conciliation en matière de baux et loyers finden und die online auf der Seite der Formulare der Schlichtungsstelle erhältlich sind.
Sie können auch einen einfachen, unterschriebenen Brief verwenden, der die Bezeichnung der gegnerischen Partei, die Rechtsbegehren und die Beschreibung des Streitgegenstandes enthält. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 30 Tage).
Nach Kündigung des Mietverhältnisses müssen Sie einen Räumungsantrag gegen die Mieterin/Untermieterin oder den Mieter/Untermieter stellen, normalerweise bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Räumung ohne einen Entscheid der Behörde selbst durchzuführen.