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Chambre constitutionnelle
Case postale 1956
1211 Genève 1
Zuständigkeiten
Die Chambre constitutionnelle entscheidet über Beschwerden gegen Verfassungsgesetze, Gesetze und Reglemente des Staatsrates, in Abstimmungs- und Wahlangelegenheiten sowie in Fragen der Gültigkeit von Volksinitiativen.
Sie entscheidet ausserdem als einzige kantonale Instanz über Klagen im Zusammenhang mit einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Behörden.
Organisation
Die Chambre constitutionnelle setzt sich aus 7 amtlichen Richterinnen und Richtern zusammen.
Sie tagt mit 5 Richterinnen und Richtern.
Die Richter der Kammer arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen zusammen und für die verwaltungstechnische Begleitung der Verfahren und die Protokollführung in Anhörungen, mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Die Chambre constitutionnelle erteilt keine Rechtsberatung.
Verfahren
Ihre Schritte in Kürze
Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten:
Schritt 1: Beschwerde bei der Chambre constitutionnelle
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich in einer Ausfertigung pro Partei bei der Chambre constitutionnelle einreichen, und zwar per Post oder durch direkte Abgabe am Schalter der Kammer oder bei der Greffe universel. Sie muss in französischer Sprache verfasst und handschriftlich unterzeichnet sein.
Ihre Beschwerde muss unbedingt enthalten:
- Präzise Darlegung des Sachverhalts und der Argumente zur Rechtfertigung Ihrer Beschwerde
- Angabe dessen, was Sie erreichen wollen
- Alle zweckdienlichen Beilagen, die Ihre Beschwerde rechtfertigen
Schritt 2: Zahlung eines Kostenvorschusses
Bei der Eröffnung des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen vom Gericht angeordneten Vorschuss für die Kosten zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Beschwerde richtet.
Diese Kosten umfassen verschiedene Auslagen und eine Gebühr und sind von den Parteien zu tragen, deren Beschwerde nicht vollständig zugelassen wurde.
Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.
Schritt 3: Untersuchung des Verfahrens
Die beauftragte Richterin oder der beauftragte Richter setzt der betreffenden Stelle eine Frist zur Beantwortung der Beschwerde.
Erforderlichenfalls findet eine Anhörung statt, und können weitere Ermittlungshandlungen angeordnet werden.
Die Parteien können sich am Ende des Verfahrens noch äussern, und der Fall wird als spruchreif betrachtet.
Schritt 4: Ende des Verfahrens
Die begründeten Entscheide (Urteile) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Fragen/Antworten
Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.
Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.
Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.
Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.
Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.
Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege