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Chambre constitutionnelle

Die Chambre constitutionnelle kontrolliert auf Beschwerde hin ob kantonale Normen mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind. Sie befasst sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung politischer Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten und entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Behörden.

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Rue de Saint-Léger 10
1205 Genève

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Öffnungszeiten
8h-12h / 13h30-16h

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Chambre constitutionnelle
Case postale 1956
1211 Genève 1

Zusammensetzung

Zuständigkeiten

Die Chambre constitutionnelle entscheidet über Beschwerden gegen Verfassungsgesetze, Gesetze und Reglemente des Staatsrates, in Abstimmungs- und Wahlangelegenheiten sowie in Fragen der Gültigkeit von Volksinitiativen.

Sie entscheidet ausserdem als einzige kantonale Instanz über Klagen im Zusammenhang mit einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Behörden.

Organisation

Die Chambre constitutionnelle setzt sich aus 7 amtlichen Richterinnen und Richtern zusammen.

Sie tagt mit 5 Richterinnen und Richtern.

Die Richter der Kammer arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen zusammen und für die verwaltungstechnische Begleitung der Verfahren und die Protokollführung in Anhörungen, mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.

Die Chambre constitutionnelle erteilt keine Rechtsberatung.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten:
 

Schritt 1: Beschwerde bei der Chambre constitutionnelle

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich in einer Ausfertigung pro Partei bei der Chambre constitutionnelle einreichen, und zwar per Post oder durch direkte Abgabe am Schalter der Kammer oder bei der Greffe universelSie muss in französischer Sprache verfasst und handschriftlich unterzeichnet sein.

Ihre Beschwerde muss unbedingt enthalten:

  • Präzise Darlegung des Sachverhalts und der Argumente zur Rechtfertigung Ihrer Beschwerde
  • Angabe dessen, was Sie erreichen wollen
  • Alle zweckdienlichen Beilagen, die Ihre Beschwerde rechtfertigen

 

Schritt 2: Zahlung eines Kostenvorschusses

Bei der Eröffnung des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen vom Gericht angeordneten Vorschuss für die Kosten zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Beschwerde richtet.

Diese Kosten umfassen verschiedene Auslagen und eine Gebühr und sind von den Parteien zu tragen, deren Beschwerde nicht vollständig zugelassen wurde.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

 

Schritt 3: Untersuchung des Verfahrens

Die beauftragte Richterin oder der beauftragte Richter setzt der betreffenden Stelle eine Frist zur Beantwortung der Beschwerde.

Erforderlichenfalls findet eine Anhörung statt, und können weitere Ermittlungshandlungen angeordnet werden.

Die Parteien können sich am Ende des Verfahrens noch äussern, und der Fall wird als spruchreif betrachtet.

 

Schritt 4: Ende des Verfahrens

Die begründeten Entscheide (Urteile) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fragen/Antworten

Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege

 

Siehe auch

Cour de justice

Das Cour de justice ist die letzte kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen die erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. Es entscheidet auch als einzige Instanz, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Juristischer Bereitschaftsdienst und Rechtsberatung

Die Judikative bietet keine Rechtsberatung an. Sie können sich dafür an die folgenden Verbände und Organismen wenden.