Hinterlegung des Mietzinses
Ihr Vermieter weigert sich, in seine Zuständigkeit fallende Reperaturen auszuführen oder verzögert sie. Sie können den Mietzins hinterlegen.
Was versteht man unter Hinterlegung des Mietzinses?
Dieses Verfahren kann von einer Mieterin oder einem Mieter nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeleitet werden:
- Das Mietobjekt muss einen Mangel aufweisen, für dessen Behebung Ihr Eigentümer verantwortlich ist.
- Sie müssen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über den Mangel informiert und ihr oder ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt haben.
- Sie müssen sie oder ihn auch davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Absicht haben, den Mietzins zu hinterlegen, falls die Reparaturen nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt worden sein sollten.
Die Hinterlegung bei den Services financiers du Pouvoir judiciaire ist nur möglich, wenn die Vermieterin oder der Vermieter nach all diesen Schritten den Mangel nicht beseitigt oder keine Reparaturen veranlasst hat.
Wie werden die Mieten hinterlegt?
Schritt 1: Beantragen Sie eine Hinterlegung
Sie müssen ein Formular ausfüllen, das ebenfalls am Schalter der Services financiers und beim Greffe universel erhältlich ist.
Das ordnungsgemäss ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular ist an die Services financiers zu senden
oder direkt am Schalter der Services financiers oder beim Greffe universel abzugeben.
Nach Erhalt wird das Formular mit der Hinterlegungsnummer (14L ...) vervollständigt und per Post oder E-Mail an Sie zurückgeschickt, oder es wird direkt am Tag Ihrer Anmeldung zurückgegeben, wenn Sie diese am Schalter vorgenommen haben.
Schritt 2: Tätigen Sie Ihre erste Zahlung
Sobald Ihr Formular von den Services financiers zurückgeschickt wurde, können Sie Ihre erste Zahlung per Banküberweisung tätigen, indem Sie die Hinterlegungsnummer als Zahlungsreferenz eintragen.
Wenn Sie Ihren Antrag am Schalter gestellt haben, wird die erste Miete direkt in bar, per Debit- oder Kreditkarte eingezahlt.
Jede Zahlung, die ohne Angabe der Hinterlegungsnummer eingeht, wird rücküberwiesen.
Ihre Vermieterin oder ihr Vermieter (oder deren/dessen Bevollmächtigte/r) wird über die Hinterlegung informiert und Sie erhalten 12 Einzahlungsscheine (BVR), die für künftige Zahlungen verwendet werden müssen.
Schritt 3: Einreichung eines Antrags bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers
Die Hinterlegung ist eine einstweilige Massnahme. Innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der hinterlegten Miete müssen Sie einen Antrag bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers stellen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter geltend zu machen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, gehen die eingezahlten Beträge an die Vermieterin oder den Vermieter über.
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Akzeptierte Zahlungsmittel:
Bargeld, Debit-/Kreditkarten (Postcard, Maestro, Vpay, Mastercard & Visa, Twint)
Die Zahlung per Einzahlungsschein wird am Schalter nicht akzeptiert.
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1211 Genève 3
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