Skip to main content

Arbeitsrechtliche Konflikte

Haben Sie eine Streitigkeit im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses? Sie können eine Klage beim Tribunal des prud'hommes einreichen, das in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bei privatrechtlichen Verträgen entscheidet.

Wer ist zu kontaktieren?

Das Tribunal des prud'hommes ist für die Entscheidung von Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts zuständig.

Es interveniert insbesondere bei Bestreitungen über die Anwendung von Bestimmungen aus Einzelarbeitsverträgen (im Sinne von Art. 319 ff. OR), über Gesamtarbeitsverträge und über das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG - RS 151.1).

Gemäss Artikel 34 der Zivilprozessordnung ist das Genfer Tribunal des prud'hommes zuständig, wenn die beklagte Partei ihren Sitz oder Wohnsitz in Genf hat oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hauptsächlich im Kanton gearbeitet hat.

Wie ist das Tribunal des prud'hommes organisiert?

Die Tribunal des prud'hommes barkeit besteht aus mehreren Intervenienten, die eng zusammenarbeiten, um die Streitigkeiten zu behandeln. Sie setzt sich aus Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zusammen, 180 Richterinnen und Richtern, davon 38 Präsidentinnen und Präsidenten, sogenannte "Laien", also keine Berufsrichterinnen oder Berufsrichter, sowie Justiz- und Verwaltungspersonal.

Die Kanzlei ist der einzige Ansprechpartner für die Prozessbeteiligten. Sie ist für die verwaltungstechnische Weiterverfolgung der Akten zuständig, informiert die Nutzerinnen und Nutzer über die laufenden Verfahren und gibt ihnen Hinweise über die zu unternehmenden Schritte. Sie befasst sich nicht mit rechtlichen Fragen.

Wie kann ich eine Klage beim Tribunal des prud'hommes einreichen?

Schritt 1: Anrufung des Tribunal des prud'hommes

Ihr Antrag muss bei der Kanzlei des Tribunal des prud'hommes oder der Greffe universel eingereicht werden. Er kann auch per Post oder Email an das Gericht gerichtet werden, wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Gesetzes über die elektronische Signatur vom 18. März 2016 verfügen.

Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Genaue und vollständige Bezeichnung der Parteien: Namen und Vornamen oder Firmenname, gültige Anschrift usw.
  • Streitwert: geforderter Gesamtbetrag
  • Streitgegenstand: Wenn der Streitwert Fr. 30‘000.- nicht übersteigt, können Sie das Formular für vereinfachte Anträge verwenden. Übersteigt der Streitwert Fr. 30'000.-, muss Ihr Antrag eine vollständige Sachverhaltsdarstellung mit Angabe der Beweismittel enthalten
  • Nützliche Dokumente: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen usw.
     

Antragsformular herunterladen

Schritt 2: Schlichtung

Jedes Verfahren beginnt, vorbehaltlich vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen, mit einem Schlichtungsversuch. Es wird geleitet von einer Schiedsrichterin oder einem Schiedsrichter und hat nach Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten nach der Antragstellung stattzufinden. Die beklagte Partei erhält mit der Vorladung eine Kopie des Antrags.

Die Parteien müssen erscheinen und können sich von einer nahestehenden Person (Vertrauensperson), einer Anwältin, einem Anwalt, oder einem anderen qualifizierten Bevollmächtigten (z. B. einer Gewerkschaftssekretärin oder einem Gewerkschaftssekretär) unterstützen lassen, die sie nötigenfalls während des gesamten Verfahrens begleitet.

In bestimmten Situationen, können Sie sich bei der Anhörung durch eine dritte Person vertreten lassen.

Am Ende dieser Anhörung haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Eine Einigung wird erzielt

Diese Einigung wird in das Schlichtungsprotokoll aufgenommen, das einem Urteil gleichkommt und von dem die Parteien eine Kopie erhalten.

  • Die Schlichtung ist nicht erfolgreich

Kommt es zu keiner Schlichtung, so erhalten Sie eine Klagebewilligung, die es Ihnen erlaubt, den Fall innerhalb von 3 Monaten vor Gericht zu bringen.

Eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter kann auch auf Ihr Ersuchen hin eine Entscheidung treffen, sofern der Streitwert Fr. 2‘000.- nicht übersteigt. Diese Entscheidung kann angefochten werden.

In einigen Fällen kann die Schlichtungsstelle den Parteien auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten, gegen den jede Partei innerhalb von 20 Tagen Einspruch erheben kann. Gegebenenfalls erteilt die Schlichtungsstelle der ersuchenden Partei dann die Erlaubnis, vor Gericht zu gehen.

 

Schritt 3: Untersuchung des Verfahrens durch das Gericht

Das Gericht besteht aus einer Richterin oder einem Richter, die/der die Funktion einer Präsidentin oder eines Präsidenten hat und 2 Richterinnen oder Richtern (Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer).

Nach Eingang des Antrags, der Klagebewilligung und der Unterlagen, übermittelt das Gericht der beklagten Partei eine Abschrift und setzt ihr eine Frist für eine schriftliche Antwort.

Das Verfahren läuft dann in 4 Schritten ab:

1/ Untersuchung (vorbereitende Massnahmen zur Vervollständigung der Akte)

2/ Beweisführung (Anhörung der Parteien und eventueller Zeugen)

3/ Parteivorträge (Bestätigung der Standpunkte der einzelnen Parteien)

4/ Urteilsberatungen (ohne Anwesenheit der Parteien)

 

Schritt 4: Zustellung des Urteils

Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht sein Urteil, das den Parteien per Einschreiben zugesandt wird.

Welches sind die Modalitäten für Streitigkeiten über die Gleichstellung von Frau und Mann?

Diese Art von Konflikten wird aus der Sicht des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG - RS 151.1), das darauf abstellt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Arbeitsverhältnissen zu fördern. Die Schlichtungs- und die Gerichtsverfahren sind völlig kostenlos, unabhängig von der Höhe des Streitwerts.

Wenn eine Klage auf dieses Gesetz gestützt wird, setzt sich die Schlichtungsstelle zusammen aus einer Schiedsrichterin oder einem Schiedsrichter die/der den Vorsitz führt, und 2 Beisitzerinnen oder Beisitzern, einer Arbeitnehmerin und einem Arbeitgeber oder umgekehrt.

Vor Gericht ist die Parität zwischen weiblichen Arbeitnehmerinnen und männlichen Arbeitgebern oder umgekehrt ebenfalls gewährleistet. Das vereinfachte Verfahren gilt für GlG-Fälle.

Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos, unabhängig von der Höhe des Streitwerts.

Das Verfahren vor dem Tribunal des prud'hommes ist für alle Fälle mit einem Streitwert von bis zu Fr. 75'000.- sowie für alle Ansprüche nach dem Arbeitsgesetz kostenlos. Darüber hinaus werden Kosten erhoben, die bei Ihnen zu Beginn des Verfahrens in Form eines Vorschusses angefordert werden.

Alle anderen Kosten, wie z. B. Anwaltskosten, sind dagegen von Ihnen zu tragen, vorbehaltlich der Gewährung der unentgeltlichen Rechtshilfe.

Formulare

Nachfolgend finden Sie die Formulare und Informationen, die für die Einreichung eines Schlichtungsantrags erforderlich sind, sowie das Formular für den Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren, das zu verwenden ist, wenn Sie eine Klagebewilligung erhalten haben und der Streitwert Fr. 30'000.- nicht übersteigt.

Die Formulare und alle anderen Dokumente müssen in so vielen Kopien eingereicht werden, wie Parteien beteiligt sind.

Wenn Sie z. B. nur gegen eine beklagte Partei vorgehen, müssen Sie 2 Ausfertigungen einreichen, gegen 2 beklagte Parteien 3 Ausfertigungen usw.

Kontakte

Adresse

Adresse

Boulevard Helvétique 27
1207 Genève

Kontaktieren Sie uns

Telefonschalter 

Öffnungszeiten
13.30-16.30 (Montag bis Freitag)

Schreiben Sie uns

Tribunal des prud'hommes
Case postale 3688
1211 Genève 3

Fragen/Antworten

In bestimmten Fällen (z. B. Krankheit, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland) kann sich eine Partei bei der Anhörung gegen Vorlage von Belegen durch eine nahestehende Person, eine Anwältin, einen Anwalt, oder einen anderen beruflich qualifizierten Bevollmächtigten vertreten lassen.

Für Unternehmen ist es möglich, sich durch eine Person vertreten zu lassen, die aus rechtlicher Sicht befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten.

In beiden Fällen ist es unerlässlich, einen entsprechenden Antrag vor der Anhörung bei der Kanzlei zu stellen, und die Gegenpartei davon zu informieren.

Das Tribunal des prud'hommes wird nur bei privatrechtlichen Streitigkeiten tätig.

Streitigkeiten zwischen dem Personal der öffentlichen Verwaltung und ebendieser Verwaltung werden nicht vor dem Tribunal des prud'hommes, sondern vor der Chambre administrative de la Cour de justice entschieden.

Das Tribunal des prud'hommes ist auch nicht zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen oder eidgenössischen Sozialversicherungen. Für diese Streitigkeiten ist in der Regel die Chambre des assurances sociales de la Cour de justice zuständig.

Sowohl die Entscheide der Schlichtungsbehörde als auch die des Gerichts können in der Ihnen mitgeteilten Weise angefochten werden.

Dies ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, insbesondere wenn Ihr Fall komplex ist.

Die Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind unabhängig von der Höhe des Streitwerts kostenlos. Übersteigt der Streitwert vor Gericht Fr. 75‘000.-, werden Sie je nach Höhe des Streitwerts zur Zahlung eines Kostenvorschusses aufgefordert, dessen Höhe nach Art. 69 der Verordnung über die Tarife der Gerichtskanzleien in Zivilsachen (RTFMC - E 1 05.10geregelt ist, ausgenommen die GlG-Fälle, die kostenlos sind.

Streitwert von Fr. 75'001.- bis 100'000.- / Kosten von Fr. 200.- bis 2'000.-

Streitwert von Fr. 100'001.- bis 300'000.- / Kosten von Fr. 1'000.- bis 3'000.-

Streitwert von Fr. 300'001.- bis 1'000'000.- / Kosten von Fr. 2'000.- bis 8'000.-

Streitwert ab Fr. 1'000'001.- / Kosten von Fr. 10'000.-

Siehe auch

Tribunal des prud'hommes

Das Tribunal des prud'hommes befasst sich mit Streitigkeiten, die sich aus einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag ergeben.

Unentgeltliche Rechtspflege

Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um die in einen Gerichtsverfahren anfallenden Gerichtsgebühren sowie die Kosten Ihres anwaltlichen Beistands zu begleichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren der Konflitklösung, bei dem eine Mediatorin oder ein Mediator als neutrale, unparteiische und unabhängige dritte Partei die Kommunikation zwischen den Parteien erleichtert und ihnen hilft, selbst eine faire und dauerhafte Lösung für ihre Konflikte zu finden.

Juristischer Bereitschaftsdienst und Rechtsberatung

Die Judikative bietet keine Rechtsberatung an. Sie können sich dafür an die folgenden Verbände und Organismen wenden.