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Chambre des assurances sociales
Case postale 1955
1211 Genève 1
Zuständigkeiten
Die Chambre des assurances sociales entscheidet als einzige kantonale Instanz über Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
- Invaliditätsversicherung
- Alters- und Hinterbliebenenversicherung
- Krankenversicherung (Pflicht- und Zusatzversicherung)
- Unfallversicherung
- Arbeitslosigkeitsversicherung
- Ergänzungsleistungen von Bund und Kantonen
- Berufliche Vorsorge
- Familienzulagen
- Verdienstausfallentschädigung für Personen, die in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz dienen
- Militärversicherung
- Mutterschaft und Adoption
- Berufsausbildung
Die Chambre des assurances sociales entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide des Tribunal administratif de première instance über Zusatzversicherungen zur obligatorischen Unfallversicherung.
Organisation
Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht
Die Chambre des assurances sociales sich zusammen aus 8 amtlichen Richterinnen und Richtern (davon 3 mit Halbzeitstelle) und 20 beisitzenden Richterinnen und Richtern, welche die Versicherten und die Versicherungsträgerinnen und -Träger vertreten.
Jede Richterin und jeder Richter ist für eine Kammer zuständig, der sie oder er vorsteht, und tagt in ordentlichen Rechtssachen mit 2 beisitzenden Richterinnen und Richtern (1 vertritt die Versicherten und 1 die Versicherer) und in den Grundsatzangelegenheiten mit 5 amtlichen Richterinnen und Richtern und 2 beisitzenden Richterinnen und Richtern.
Die Richter der Kammer arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen, und - für die verwaltungstechnische Begleitung der Verfahren und die Protokollierung vor Gericht - mit den Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern zusammen.
Die Chambre des assurances sociales erteilt keine Rechtsberatung.
Verfahren
Ihre Schritte in Kürze
Das Verfahren vor der Chambre des assurances sociales besteht aus mehreren Schritten:
Schritt 1: Anrufung der Chambre des assurances sociales
Sie müssen Ihre Beschwerde in schriftlicher Form, in zweifacher Ausfertigung, bei der Chambre des assurances sociales per Post oder durch direkte Abgabe am Schalter der Kammer oder bei der allgemeinen Greffe universel einreichen. Sie muss in französischer Sprache verfasst und handschriftlich unterzeichnet sein.
Ihr Begehren muss unbedingt enthalten:
- Eine Kopie des Entscheids, gegen den Sie Einspruch erheben
- Ihre Kontaktdaten
- Präzise Darlegung der Fakten und der Argumente, die Ihre Entscheidung rechtfertigen
- Angabe dessen, was Sie erreichen wollen
- Alle relevanten Beilagen zur Unterstützung Ihrer Beschwerde
Das Verfahren ist unentgeltlich, mit Ausnahme der Verfahren im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung (Art. 69 Abs. 1bis IVG).
Schritt 2: Untersuchung des Verfahrens
Die Untersuchung des Verfahrens erfolgt hauptsächlich in Form eines Schriftwechsels.
Erklärt die Richterin oder der Richter Ihr Begehren für zulässig, wird die Behörde, die den Entscheid getroffen hat, aufgefordert, zu den in Ihrem Begehren vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen.
Gegebenenfalls kann die Kammer zusätzliche Bestandteile sammeln, um den Fall zu entscheiden (z. B. Anhörung von Parteien/Zeuginnen und Zeugen, Gutachten, neue Beweisstücke).
Schritt 3: Ende des Verfahrens
Die begründeten Entscheide (Urteile) werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.
Fragen/Antworten
Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.
Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.
Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.
Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.
Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.
Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege