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Tribunal des mesures de contrainte

Das Tribunal des mesures de contrainte ordnet die von der Staatsanwaltschaft beantragten Zwangsmassnahmen an oder bewilligt sie. Ihr Zweck ist es, Beweismaterial zu sichern, die Anwesenheit der beschuldigten Person während des Verfahrens zu garantieren und die Vollstreckung des rechtskräftigen Entscheids zu gewährleisten.

Kontakte

Adresse

Adresse

Rue des Chaudronniers 9
Gebäude H

1204 Genève

Kontaktieren Sie uns

Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:

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Tribunal des mesures de contrainte
Case postale 3715
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident

Frau Joëlle LAICH
Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeit

Die wichtigsten Zwangsmassnahmen sind

  • Untersuchungshaft und ihre Verlängerung,
  • Sicherheitshaft,
  • Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs,
  • Überwachung der Bankbeziehungen sowie
  • verdeckte Ermittlung.

 

Das Tribunal des mesures de contrainte ist auch für die Beurteilung von Entsiegelungsgesuchen zuständig.

Organisation

Das Tribunal des mesures de contrainte tagt als Einzelrichterin oder Einzelrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Siehe auch

Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristischer Bereitschaftsdienst und Rechtsberatung

Die Judikative bietet keine Rechtsberatung an. Sie können sich dafür an die folgenden Verbände und Organismen wenden.