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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren des Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal des mesures de contrainte
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Zuständigkeiten
Die wichtigsten angeordneten Zwangsmassnahmen sind:
- Untersuchungshaft und deren Verlängerung
- Sicherheitshaft
- Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
- Überwachung von Bankbeziehungen
- Verdeckte Ermittlung
Das Tribunal des mesures de contrainte ist auch für Entsiegelungsgesuche zuständig.
Organisation
Das Tribunal des mesures de contrainte tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und besteht aus einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter.