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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal des mesures de contrainte
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Zuständigkeit
Die wichtigsten Zwangsmassnahmen sind
- Untersuchungshaft und ihre Verlängerung,
- Sicherheitshaft,
- Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs,
- Überwachung der Bankbeziehungen sowie
- verdeckte Ermittlung.
Das Tribunal des mesures de contrainte ist auch für die Beurteilung von Entsiegelungsgesuchen zuständig.
Organisation
Das Tribunal des mesures de contrainte tagt als Einzelrichterin oder Einzelrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit.