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Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Schematische darstellung des verwaltungsrechtlichen zweigs

Dabei gewährleisten die Verwaltungsgerichte die Kontrolle über die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen.

Den verwaltungsrechtlichen Zweig dank eines Videos verstehen

Die Verwaltungsjustiz: Die Garage als Streitfall

Clément möchte auf seinem Grundstück eine Garage bauen. Sein Nachbar ist dagegen. Die Behörden erteilen Clément eine Baugenehmigung. Es wird eine Beschwerde eingereicht und ein Gerichtsverfahren beginnt.
Die Verwaltungsjustiz entscheidet hauptsächlich über Beschwerden von Privatpersonen gegen Entscheidungen der Verwaltung.

Siehe auch

Tribunal administratif de première instance

Das Tribunal administratif de première instance entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Chambre administrative

Als oberste Beschwerdeinstanz in Verwaltungsangelegenheiten entscheidet die Chambre administrative de la Cour de justice im Beschwerdeverfahren über Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Dienststellen des Staates (oder der Gemeinden) und Privatpersonen.

Chambre des assurances sociales

Die Chambre des assurances sociales entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide in Sozialversicherungsangelegenheiten und über Zahlungsansprüche in Angelegenheiten der beruflichen Vorsorge und der Zusatzversicherungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG - RS 832.10). Sie entscheidet auch über Beschwerden gegen Urteile des Tribunal administratif de première instance in Sachen Unfallzusatzversicherung.

Chambre constitutionnelle

Die Chambre constitutionnelle kontrolliert auf Beschwerde hin ob kantonale Normen mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind. Sie befasst sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung politischer Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten und entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Behörden.