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Chambre de surveillance
Case postale 3108
1211 Genève 3
Zuständigkeiten
Die Chambre de surveillance setzt sich aus 2 Kammern zusammen:
Die Chambre de surveillance bezüglich des Erwachsenen- und Kindesschutzgerichts (CS-TPAE):
- Beaufsichtigt und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide des Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (elterliche Gewalt, Obhut, Vormundschaft, Erbschaftsinventar) und des Grundbuchs- und des Handelsregisters.
- Entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide der Chambre civile in Adoptionssachen.
Die Chambre de surveillance bezüglich der Betreibungs- und Konkursämter (CSO):
- Nimmt Klagen entgegen und übt die allgemeine und disziplinarische Aufsicht über die Betreibungs- und Konkursämter aus (Inspektionen, Prüfung der Buchhaltung).
Organisation
Die Kanzlei der Chambre de surveillance ist der einzige Ansprechpartner der Prozessbeteiligten. Sie koordiniert die verwaltungsmässige Weiterverfolgung der Akten und befasst sich, unter der Verantwortung der Richterinnen und Richter, mit Fragen des Verfahrens und den zu ergreifenden Massnahmen. Sie ist zu den genannten Zeiten telefonisch zu erreichen. Sie beantwortet keine rechtlichen Fragen.
Wenn sie entscheidet, besteht die Chambre de surveillance (CS-TPAE) besteht aus 3 Berufsrichterinnen und -Richtern.
Um über die Klagen zu entscheiden, besteht die Chambre de surveillance (CSO) aus einer Richterin oder einem Richter, die oder der den Vorsitz führt, und 2 beisitzenden Richterinnen oder Richtern. Die Richterinnen und Richter der Chambre de surveillance (CSO) werden bei ihren Aufgaben vom juristischen Personal des Gerichts unterstützt.
Verfahren
Sie müssen Ihre Berufung/Beschwerde bei der Chambre de surveillance innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in schriftlicher Form, in einem Exemplar pro Partei, per Post einreichen oder direkt am Schalter der Kammer oder bei der Greffe universel abgeben. Sie muss in französischer Sprache verfasst und unterzeichnet sein.
Ihre Berufung/Beschwerde muss zwingend:
- Die Parteien und ihre möglichen Anwältinnen und Anwälte bezeichnen; geben Sie die Kontaktdaten jeder Person an
- Die angefochtene Entscheidung bezeichnen, von der eine Kopie beigefügt werden muss
- Konkret angeben, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen Sie die Entscheidung anfechten (Begründung)
- Angeben, was Sie erreichen möchten (Rechtsbegehren)
- Alle relevanten Unterlagen enthalten
Fragen/Antworten
In Zivilsachen können sich die Parteien im Allgemeinen durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in zwei Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.
In der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.
Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von minderjährigen, nicht vorgeladenen Kindern (auch von Babys), ist nur mit Zustimmung der Richterin oder des Richters zulässig.
In Zivilsachen, ja, denn das minderjährige Kind muss von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Ausnahmsweise kann das Kind ohne Unterstützung seines gesetzlichen Vertreters handeln, wenn es ein rein persönliches Recht ausübt.
- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren öffentlich bis auf 3 Ausnahmen: die familienrechtlichen Anhörungen sind nicht öffentlich; das Gericht kann eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit anordnen wenn es das private oder öffentliche Interesse verlangt; die Anhörungen in Schlichtungsverfahren sind nie öffentlich.
- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen der Chambre pénale d'appel et de révision im Prinzip öffentlich, während jene der Chambre pénale de recours nicht öffentlich sind.
Ja, in folgenden Fällen:
- im Schlichtungsverfahren,
- in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.
Nützliche Links
- Code civil suisse (RS - 210)
- Code des obligations (CO - RS 220)
- Ordonnance sur le registre du commerce (ORC - RS 221.411)
- Ordonnance sur le registre foncier (ORF - RS 211.432.1)
- Loi d'application du code civil suisse et d'autres lois fédérales en matière civile (LaCC - E 1 05)
- Loi sur l’organisation judiciaire (LOJ - E 2 05)
- Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP - RS 281.1)
- Loi d’application de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LaLP - E 3 60)
- Loi sur la procédure administrative (LPA - E 5 10)
- Loi sur l’organisation judiciaire (LOJ - E 2 05)
- Ordonnance du Tribunal fédéral sur la réalisation forcée des immeubles (ORFI - RS 281.42)