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Chambre pénale de recours

Die Chambre pénale de recours (Beschwerdegericht) ist eine der 2 Kammern der Cour pénale de la Cour de justice (Strafkammer des Obergerichts).

Kontakt

Adresse

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Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude A

1204 Genève

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Öffnungszeiten zum Jahresende vom 24. Dezember 2024 bis einschliesslich 1. Januar 2025

Das Cour civile und das Cour pénale sind am 24., 26., 27. und 30. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

--> Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Januar 2025 .

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Öffnungszeite
08.00-12.00 / 14.00-16.00

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Chambre pénale de recours
Case postale 3108
1211 Genève 3

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Die Chambre pénale de recours (Bescherdegericht) befindet über Beschwerden gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Übertretungsstrafbehörden sowie gegen Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte (Tribunal de police, Tribunal correctionnel, Tribunal criminel und Tribunal des mineurs), die nicht der Berufung unterliegen.

Sie entscheidet auch über Beschwerden gegen die Anordnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie von Ersatzmassnahmen durch das Tribunal des mesures de contrainte (Zwangsmassnahmengericht).

Ferner beurteilt sie Beschwerden gegen Entscheide der für den Massnahmenvollzug zuständigen Behörden (Tribunal d'application des peines et des mesures und Straf- und Massnahmenvollzugsdienst).

Organisation

Die Chambre pénale de recours tagt in der Zusammensetzung von 3 Richtern/innen.

Sie entscheidet als Einzelgericht, wenn sich die Beschwerde ausschliesslich auf Übertretungen oder auf die wirtschaftlichen Nebenfolgen eines Entscheids bezieht, dessen Streitwert CHF 5'000 nicht übersteigt.

Verfahren

Die Beschwerde ist zu begründen und innerhalb von 10 Tagen schriftlich, in französischer Sprache und unterzeichnet bei der Chambre pénale de recours (Bescherdegericht) einzureichen. Sie kann auch am Schalter der Kammer oder bei der Zentralkanzlei (Greffe universel) abgegeben werden.

Beschwerden wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung sind keiner Frist unterworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren, d.h. es gibt weder mündliche Verhandlungen noch eine öffentliche Verkündung des Urteils. Vielmehr wird dieses den Parteien per Post zugestellt.

Fragen/Antworten

Damit die Beschwerde zulässig ist, muss die Beschwerdeschrift folgende Angaben enthalten: die Bezeichnung des angefochtenen Entscheids, die konkreten Punkte des Entscheids, die angefochten werden, die für einen anderen Entscheid sprechenden Gründe (Argumente) und allfällige Beweismittel.

Die Begründung der Beschwerde muss vollständig in der Beschwerdeschrift selbst enthalten sein und darf nicht nachträglich ergänzt oder berichtigt werden.

Nein, sie muss in französischer Sprache abgefasst sein.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die unterliegende Partei. Die Partei, auf deren Beschwerde das Gericht nicht eintritt oder die die Beschwerde zurückzieht, gilt ebenfalls als unterliegende Partei.

Die Chambre pénale de recours (Beschwerdekammer) kann von der Privatklägerschaft die Leistung von Sicherheiten zur Deckung der Kosten und allfälliger Entschädigungen für das Beschwerdeverfahren verlangen.

Werden diese Sicherheiten nicht fristgerecht geleistet, tritt die Kammer auf die Beschwerde nicht ein.

- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren grundsätzlich öffentlich. Ausgenommen sind familienrechtliche Verfahren, solche, in denen das Gericht im privaten oder öffentlichen Interesse den Ausschluss der Öffentlichkeit anordnet sowie Anhörungen in Schlichtungsverfahren.

- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen vor der Chambre pénale d'appel et de révision (Berufungsgericht) grundsätzlich öffentlich, während die vor der Chambre pénale de recours (Beschwerdegericht) nicht öffentlich sind.

Siehe auch

Cour de justice

Die Cour de justice (Obergericht) ist die kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen entscheidet sie als einzige kantonale Instanz.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.