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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal de police
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Zuständigkeit
Das Tribunal de police ist zuständig bei Straftaten, für welche die Staatsanwaltschaft eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren zu beantragen beabsichtigt.
Es ist auch zuständig, wenn gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Service des contraventions Einspruch erhoben wird und diese Behörden ihren Strafbefehl aufrechterhalten.
Die meisten Strafverfahren werden vom Tribunal de police beurteilt, so etwa Verstösse gegen das Strassenverkehrs- und das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, einfache Körperverletzung usw.
Organisation
Als erstinstanzliches Gericht entscheidet das Tribunal de police in der Besetzung mit einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter.
Formulare
Nachstehend finden Sie das Formular für den Besuch von Häftlingen.