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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren des Tribunal des mesures de contrainte:
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Tribunal de police
Case postale 3715
1211 Genève 3
Präsidentschaft und Direktion
Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident
Frau Joëlle LAICH
Direktorin
Zuständigkeiten
Das Tribunal de police ist zuständig für die Verurteilung von Straftaten, für welche die Staatsanwaltschaft eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu verhängen beabsichtigt.
Es ist auch zuständig, wenn gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Amtes für Übertretungen Einspruch eingelegt wird und diese Behörden entscheiden, ihren Strafbefehl aufrechtzuerhalten.
Die meisten Verfahren über die das Tribunal de police urteilt, betreffen z.B. Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, einfache Körperverletzung usw.
Organisation
Als erstinstanzliches Gericht tagt das Tribunal de police in der Besetzung mit einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter.
Formulare
Nachstehend finden Sie das Formular für den Besuch von Häftlingen.