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Tribunal civil

Das Tribunal civil regelt Zivilverfahren als erstinstanzliche kantonale Behörde. Es besteht aus dem Tribunal de première instance (erstinstanzliches Zivilgericht), dem Tribunal des baux et loyers (Mietgericht) und der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungskommission).

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Rue de l'Athénée 6-8
1205 Genève

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Öffnungszeiten
09.00-12.00 / 13.30-16.30

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Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 13.30-16.30

Tribunal de première instance

Tribunal des baux et loyers

Commission de conciliation en matière de baux et loyers

 

Begehren auf superprovisorische Massnahmen oder auf Arrest beim Tribunal de première instance

 

Dringliche Anträge müssen bis spätestens 16.30 Uhr (Schalterschliessung) eingereicht werden.

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Tribunal civil
Case postale 3736
1211 Genève 3

Tribunal de première instance

Case postale 3736
1211 Genève 3

Tribunal des baux et loyers

Case postale 3120
1211 Genève 3

Commission de conciliation en matière de baux et loyers

Case postale 3120
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

  • Frau Sandrine ROHMER

    Präsidentin

  • Frau Isabelle ZEHNDER

    Direktorin ad interim

Zusammensetzung

Organisation

Das Tribunal civil besteht aus dem Tribunal de première instance, der Commission de conciliation en matière de baux et loyers und dem Tribunal des baux et loyers.

Tribunal de première instance

Das Tribunal de première instance (erstinstanzliches Zivilgericht) ist für alle streitigen und nichtstreitigen Zivilsachen zuständig, die das Gesetz nicht einer anderen Justiz- oder Verwaltungsbehörde zuweist. Es entscheidet über Ansprüche in Zivil- und Handelssachen zwischen natürlichen oder juristischen Personen (Privatpersonen, Unternehmen, Gesellschaften usw.).

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Commission de conciliation en matière de baux et loyers

Die Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) wird bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nichtlandwirtschaftlichen Pachtverträgen tätig, um den Parteien zu ermöglichen, eine Einigung zu erzielen. Scheitert der Schlichtungsversuch, wird der Fall vor das Tribunal des baux et loyers gezogen.

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Tribunal des baux et loyers

Das Tribunal des baux et loyers (Mietgericht) entscheidet als Spezialgericht bei Streitigkeiten über Mietverträge von Wohn- und Geschäftsräumen sowie über nichtlandwirtschaftliche Pachtverträge.

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Themen

Trennung und Scheidung

Sie sind verheiratet und möchten sich trennen?
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Hinterlegung des Mietzinses

Ihr Vermieter weigert sich, in seine Zuständigkeit fallende Reperaturen auszuführen oder verzögert sie.  Sie können den Mietzins hinterlegen.

Fragen und Antworten

Verhandlungen

Die Verhandlungen sind öffentlich ausser

  • in Familienrechtssachen (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, Unterhaltsverfahren, Elternrechte, Feststellung/Anfechtung der Elternschaft usw.),
  • in Schlichtungsanhörungen,
  • wenn das Gericht wegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses den Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet hat.

In der Regel sind Sie verpflichtet, persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen, insbesondere in Familienrechtssachen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat, sowie bei Schlichtungsanhörungen.

Wenn sie anwaltlich vertreten werden, informiert Sie die Vertretung darüber, ob Ihre Anwesenheit bei der Verhandlung erforderlich ist oder nicht.

Achtung: Die Anwesenheit von nicht vorgeladenen Minderjährigen (selbst von Säuglingen ) bei der Verhandlung ist nicht erlaubt (eine Ausnahmegenehmigung des Gerichts vorbehalten).

Ja, in folgenden Fällen:

  • im Stadium der Schlichtung ;
  • in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.

Das Kind wird nicht direkt vorgeladen.

In familienrechtlichen Angelegenheiten (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, elterliche Rechte usw.) kann die Richterin oder der Richter jedoch beschliessen, das Kind in Abwesenheit der Eltern entweder persönlich oder durch Delegation an einen Dritten (im Allgemeinen Service d’évaluation et d’accompagnement de la séparation parentale SEASP) anzuhören.

Mietrecht

Sie können sie bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) käuflich erwerben.

Sie können dies mit Hilfe der Standardanträge tun, die Sie sich beim Sekretariat der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) beschaffen oder direkt auf ihrer Website unter Formulaires de la Commission abrufen können.

Die Anfechtung kann auch mit einfachem, unterschriebenem Brief erfolgen, der die Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitgegenstand bezeichnet. Beachten Sie die Fristen (in der Regel 30 Tage).

Nach Kündigung des Mietverhältnisses müssen Sie einen Räumungsantrag gegen die Mieterin/Untermieterin oder den Mieter/Untermieter einreichen, normalerweise bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde).

Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Räumung ohne einen Entscheid der Behörde selbst durchzuführen.

Alle Informationen zu dieser Frage finden Sie im thematischen Leitfaden Hinterlegung des Mietzinses.

Ausstellung von Dokumenten

Das Tribunal civil muss das Dokument ausgestellt, die kantonale Steuerbehörde muss es registriert und Sie müssen die entsprechende Gebühr vollständig entrichtet haben (Sie erhalten einen Einzahlungsschein), bevor es Ihnen ausgehändigt werden kann.

Die für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Dokuments erforderliche Zeit ist je nach dem auszustellenden Dokument sehr unterschiedlich (einige Wochen oder Monate).

Zahlungsmodalitäten

Sie können sich schriftlich, unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Beschlusses, an die Gerichtskasse (Direction des finances du Pouvoir judiciairewenden.

Sie müssen Ihre Bank- oder PostFinanceverbindung angeben und eine Kopie Ihres Identitätsnachweises beifügen.

Verfahren

Ja, wenn Ihr Verfahren noch läuft. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich bei der für Ihren Fall zuständigen Richterin oder dem zuständigen Richter stellen.

Ist Ihr Verfahren schon abgeschlossen, können Sie Akteneinsicht oder Kopien verlangen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen.

Antrag

Grundsätzlich sollten Sie die Klageschrift und die Beweisstücke in zweifacher Ausfertigung einreichen (ein Satz für das Gericht und einer für die Gegenpartei). Bei mehreren Gegenparteien sind zusätzlich zu der Ausfertigung für das Gericht so viele weitere wie nötig für jede einzelne Gegenpartei einzureichen.

Betrifft der Rechtsstreit beispielsweise zwei weitere Personen, müssen Sie drei Ausfertigungen einreichen (eine für das Gericht und eine für jede gegnerische Partei), und so weiter.

Ist ein minderjähriges Kind impliziert (Scheidung, Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft), sollte eine zusätzliche Kopie für den Service de l'évaluation et d'accompagnement de la séparation parentale (SEASP) eingereicht werden.

Sie können Ihren Antrag zurückziehen, indem Sie sich auf dem Postweg, unter Angabe der Verfahrensnummer (falls bekannt), an die betreffende Behörde (Tribunal de première instance, Tribunal des baux et loyers, Commission de conciliation en matière de baux et loyers) wenden oder ein entsprechendes Schreiben bei der Kanzlei des Tribunal civil oder dem Greffe universel abgeben.

Achtung: Es können Gebühren erhoben werden, und die Gegenpartei kann sich dem Rückzug widersetzen, wenn sie bereits Prozesshandlungen vornehmen musste.

Ja, Sie finden diese auf der Seite Formulare.

Trennung und Scheidung

Am Ende der abschliessenden Anhörung kann das Gericht Sie auffordern, zwischen 2 Urteilsarten zu wählen:

  • Urteil ohne Begründung: Der Entscheid enthält nur den Urteilstenor, d. h. die Lösung des Rechtsstreits;
  • begründetes Urteil: Im Urteil werden die Gründe dargelegt, auf die das Gericht seinem Entscheid stützt.

Die Gebühren für ein begründetes Urteil sind höher als für ein nicht begründetes.

Nein, das müssen Sie nicht. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, insbesondere wenn Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner uneinig sind und der Fall komplex ist.

Sie können auf die Liste der Anwältinnen oder der Anwälte und juristischen Bereitschaftsdienste in Genf zugreifen.

Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob die Kinder persönlich angehört werden.

Sie können sich an das Genfer Tribunal de première instance wenden, wenn Sie und/oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte in Genf wohnhaft sind.

Siehe auch

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Tribunal des baux et loyers

Das Tribunal des baux et loyers (Mietgericht) entscheidet als Spezialgericht bei Streitigkeiten über Mietverträge von Wohn- und Geschäftsräumen sowie über nichtlandwirtschaftliche Pachtverträge.

Commission de conciliation en matière de baux et loyers

Die Commission de conciliation en matière de baux et loyers (Schlichtungsbehörde) wird bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nichtlandwirtschaftlichen Pachtverträgen tätig, um den Parteien zu ermöglichen, eine Einigung zu erzielen. Scheitert der Schlichtungsversuch, wird der Fall vor das Tribunal des baux et loyers gezogen.