Eine Unterstützung, die von Ihrer finanziellen Situation abhängt
Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege hängt hauptsächlich von Ihrem verfügbaren Guthaben ab.
Sie wird von der Greffe de l'assistance juridique zum Zeitpunkt der Antragstellung ermittelt, indem die nicht absetzbaren Kosten von Ihrem Einkommen (Gehalt, Renten, Zulagen usw.) abgezogen werden. Dabei wird auch Ihr persönliches Vermögen (bewegliches und unbewegliches Vermögen) berücksichtigt.
Jede natürliche Person, deren verfügbares Guthaben oder Vermögen es ihr nicht ermöglicht, ihr Existenzminimum zu decken oder die Vergütung einer Anwältin oder eines Anwalts oder den Prozesskostenvorschuss zu bezahlen, kann somit einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.
Eine Rückzahlungsverpflichtung
Die unentgeltliche Rechtspflege ist nicht kostenlos. Sie haben die erfolgten Leistungen zurückzuzahlen, sobald Sie dazu in der Lage sind.
Zum Zeitpunkt des Entscheids über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wertet die Kanzlei den Teil Ihres verfügbaren Guthabens aus, den Sie für die Kosten der Anwältin oder des Anwalts und für die Gerichtskosten verwenden können, um - wenn möglich - die Höhe Ihres monatlichen Beitrags festzulegen. Die Bezahlung dieses monatlichen Beitrags endet nicht mit der Verhandlung, sondern bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über die unentgeltliche Rechtspflege fällig.
Am Ende des Verfahrens bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege wird eine Abschlussrechnung erstellt. Von dieser Aufstellung werden die bereits geleisteten monatlichen Zahlungen abgezogen, um zu ermitteln, wieviel Sie noch zurückzahlen müssen. Wenn die gezahlten monatlichen Raten die von der unentgeltlichen Rechtspflege vorgeleiteten Gebühren und Prozesskosten übersteigen, wird der überzahlte Betrag an Sie zurückerstattet.
Die Rückzahlung von Leistungen der unentgeltlichen Rechtspflege kann 10 Jahre lang verlangt werden.
Für weitere Einzelheiten zur Rückzahlung
Eine Verpflichtung zur Transparenz
Als Gegenleistung für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege erklären Sie sich bereit, vollständig transparent über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zu sein. Sie sind verpflichtet, die Kanzlei über jede Entwicklung zu informieren, da Ihnen sonst diese Unterstützung entzogen wird und/oder Sie strafrechtlich angezeigt werden können.