Mittellosigkeit
Die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege hängt hauptsächlich von Ihren verfügbaren Mitteln ab.
Deren Höhe wird vom Greffe de l'assistance juridique auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung berechnet, indem von Ihrem Einkommen (Gehalt, Renten, Zulagen usw.) alle unbedingt notwendigen Ausgaben abgezogen werden. Auch Ihr (bewegliches und unbewegliches) Vermögen fliesst in die Berechnung ein.
Jede natürliche Person, deren so berechneter verfügbarer Betrag nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken oder ihre anwaltliche Vertretung oder den Prozesskostenvorschuss zu zahlen, kann ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.
Rückzahlungspflicht
Die unentgeltliche Rechtspflege ist nicht kostenlos. Sie haben die erfolgten Leistungen zurückzuzahlen, sobald Sie dazu in der Lage sind.
Beim Entscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege schätzt der Greffe de l’assistance juridique den Teil Ihres verfügbaren Guthabens, den Sie für die Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen können, um – wenn möglich – die Höhe Ihres monatlichen Beitrags festzulegen. Die Zahlungspflicht endet nicht mit dem Verfahren, sondern ist bis zur endgültigen Entscheidung über die unentgeltliche Rechtspflege geschuldet.
Am Ende des Verfahrens bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege wird eine Abschlussrechnung erstellt. Die bereits geleisteten monatlichen Zahlungen werden vom ausgewiesenen Betrag abgezogen, um zu berechnen, wieviel Sie noch zurückzahlen müssen. Falls die gezahlten monatlichen Raten die von der unentgeltlichen Rechtspflege vorgestreckten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten übersteigen, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.
Die Rückzahlungspflicht bezüglich Leistungen der unentgeltlichen Rechtspflege besteht während 10 Jahren.
Für weitere Einzelheiten zur Rückzahlung
Transparenzgebot
Im Gegenzug zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege verpflichten Sie sich zur vollständigen Transparenz über Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage.
Sie müssen den Greffe über jede Änderung informieren, da Ihnen sonst diese Unterstützung entzogen wird und/oder Sie mit einer Strafanzeige rechnen müssen.