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Chambre administrative

Als oberste Beschwerdeinstanz in Verwaltungsangelegenheiten entscheidet die Chambre administrative de la Cour de justice im Beschwerdeverfahren über Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Dienststellen des Staates (oder der Gemeinden) und Privatpersonen.

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Rue de Saint-Léger 10
1205 Genève

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8h-12h / 13h30-16h

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Chambre administrative
Case postale 1956
1211 Genève 1

Zusammensetzung

Zuständigkeiten

Die Chambre administrative entscheidet in erster Instanz über Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen des Staates und in zweiter Instanz über Beschwerden gegen Entscheide des Tribunal administratif de première instance.

In erster Instanz

Die Kammer befasst sich insbesondere mit Beschwerden in den folgenden Bereichen:

  • Öffentliches Auftragswesen (z. B. im Zusammenhang mit Anfechtung von Ausschreibungen, Ausschluss oder Vergabe)
  • Raumplanung (z. B. im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Gebäuden oder lokalen Quartiersplänen)
  • Öffentlicher Dienst (bei Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Beschwerden von Beamten gegen Verweis oder Entlassung)
  • Reglementierte Berufe (z. B. Sanktionen gegen Anwältinnen oder Anwälte, Ärztinnen oder Ärzte)
  • Schul- und Hochschulrecht (z. B. Verweigerung der Wiederholung eines Jahres oder Ausschluss aus einer Fakultät)
  • Einbürgerung (z.B. Ablehnung der Einbürgerung oder Sistierung des Verfahrens)
  • Tiere (z. B. vorläufige oder endgültige Beschlagnahme von Tieren)
  • Betrieb öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen (z. B. Verweigerung oder Erlöschen einer Betriebsgenehmigung, Bussgelder wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften)
  • Sozialhilfe (z. B. Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Finanzhilfeleistungen)
  • Unterstützung der Opfer von Straftaten (z. B. Schmerzensgeld oder andere Leistungen für Opfer von Straftaten)
  • Strafvollzug (z. B. Disziplinarstrafen in der Haft)
  • Und in vielen anderen Bereichen, wie z. B. Schifffahrt, öffentlicher Bereich, Wohnen, Taxis usw.

 

In zweiter Instanz

Als Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Tribunal administratif de première instance entscheidet die Chambre administrative insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Steuerrecht (direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern, Zulassungsgebühren, Gemeindewirtschaftssteuer)
  • Ausländerrecht (z. B. Aufenthaltstitel und im Verwaltungsweg angeordnete Haft)
  • Bau- und Umweltrecht (z. B. Bau- und Abrissgenehmigungen, Bussen für Ablagerung von Abfällen auf der öffentlichen Strasse, Bussen für Baumfällungen)
  • Strassenverkehrsrecht (z. B. Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis)
  • Trennungsmassnahmen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt (z. B. Einsprüche gegen Trennungsmassnahmen und Anträge auf deren Verlängerung)
  • Enteignung im öffentlichen Interesse durch den Staat oder eine Gemeinde (Bewertung und Entschädigung im Falle einer Enteignung)

Organisation

Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht

Die Chambre administrative besteht aus 7 amtlichen Richterinnen und Richtern, darunter eine Präsidentin oder ein Präsident und eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident. Die Richterinnen und Richter arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen und - für die verwaltungstechnische Begleitung der Verfahren und die Protokollführung vor Gericht - mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter zusammen.

Die Chambre administrative tagt je nach den zu behandelnden Fällen als Sektion (3 Richterinnen und Richter) oder als Plenum (5 Richterinnen und Richter).

Die Chambre administrative erteilt keine Rechtsberatung durch.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Eine Beschwerde bei der Chambre administrative besteht aus mehreren Schritten:

Schritt 1: die Chambre administrative anrufen

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich und in zweifacher Ausfertigung bei der Chambre administrative einreichen, und zwar per Post oder durch Abgabe am Schalter der Kammer oder bei der Greffe universel. Sie muss in französischer Sprache verfasst und handschriftlich unterzeichnet sein.

Ihr Begehren muss unbedingt enthalten:

  • Eine Kopie des Verwaltungsentscheids oder des Urteils, gegen den oder das Sie Einspruch erheben
  • Eine präzise Darlegung des Sachverhalts und der Argumente zur Rechtfertigung Ihrer Beschwerde
  • Angabe dessen, was Sie erreichen möchten
  • Alle zweckdienlichen Beilagen, die Ihre Beschwerde rechtfertigen

Schritt 2: Zahlung eines Kostenvorschusses

Zu Beginn des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen Kostenvorschuss entrichten.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

 

Schritt 3: Untersuchung des Verfahrens

Die Untersuchung des Verfahrens wird hauptsächlich in Form eines Schriftwechsels durchgeführt.

Sofern die Beschwerde nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, wird die beauftragte Richterin oder der beauftragte Richter die Behörde, die den Entscheid getroffen hat, auffordern, zu den in Ihrer Beschwerdeschrift vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen.

Gegebenenfalls muss die Kammer zusätzliche Beweise erheben, um den Fall zu entscheiden (z. B. Anhörung von Parteien/Zeugen, Transport vor Ort, Anforderung neuer Dokumente oder Informationen von Dritten).

 

Schritt 4: Ende des Verfahrens

Nach Abschluss des Verfahrens verkündet das Gericht seinen Entscheid (Urteil), der Ihnen per Einschreiben zugestellt wird.

Fragen/Antworten

Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege

 

Siehe auch

Cour de justice

Das Cour de justice ist die letzte kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen die erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. Es entscheidet auch als einzige Instanz, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Tribunal administratif de première instance

Das Tribunal administratif de première instance entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um die in einen Gerichtsverfahren anfallenden Gerichtsgebühren sowie die Kosten Ihres anwaltlichen Beistands zu begleichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen.