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Chambre des baux et loyers

Die Chambre des baux et loyers ist eine von vier Kammern der Cour civile de la Cour de justice. Sie ist die Beschwerdeinstanz gegen die Urteile des Tribunal des baux et loyers und der Commission de conciliation en matière de baux et loyers.

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Adresse

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Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude A
1204 Genève

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Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 14.00-16.00

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Chambre des baux et loyers
Case postale 3108
1211 Genève 3

Zusammensetzung

Zuständigkeiten

Die Chambre des baux et loyers entscheidet über die Beschwerden in den folgenden Bereichen:

Es handelt sich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, dem Pachtvertrag (Restaurant, Hotel) über eine unbewegliche Sache (Wohnung, Geschäftsräume) und das Gesetz zum Schutz der von den Mietern geleisteten Sicherheiten (LGFL - I 4 10).

Organisation

Die Richterinnen und Richter der Chambre des baux et loyers arbeiten eng mit Juristen zusammen und - für die verwaltungstechnische Begleitung der Verfahren und die Protokollierung vor Gericht - mit einer Sachbearbeiten oder einem Sachbearbeiter.

Die Chambre des baux et loyers entscheidet dann mit einer Besetzung von 3 Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und in den meisten Fällen mit 2 beisitzenden Richterinnen und Richtern (einer Vertretung der Mieterinnen und Mieter und einer Vertretung der Immobilienbranche).

Die Kanzlei der Chambre des baux et loyers ist zu den genannten Zeiten telefonisch erreichbar, wenn es um Fragen zu laufenden Verfahren geht. Sie erteilt keine Rechtsberatung.

Verfahren

Sie müssen Ihre Berufung/Beschwerde bei der Chambre des baux et loyers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in schriftlicher Form, in einem Exemplar pro Partei, per Post einreichen oder direkt am Schalter der Kammer oder bei der Greffe universel abgeben. Sie muss in französischer Sprache verfasst und unterzeichnet sein.

Ihre Berufung/Beschwerde muss zwingend:

  • Die Parteien und ihre möglichen Anwältinnen und Anwälte bezeichnen; geben Sie die Kontaktdaten jeder Person an
  • Die angefochtene Entscheidung bezeichnen, von der eine Kopie beigefügt werden muss
  • Konkret angeben, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen Sie die Entscheidung anfechten (Begründung)
  • Angeben, was Sie erreichen möchten (Rechtsbegehren)
  • Alle relevanten Unterlagen enthalten

Thematischer Leitfäden

Hinterlegung des Mietzinses

Wenn Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin notwendige Reparaturen, für die er/sie aufkommen muss, nicht vornimmt, können Sie den fälligen Mietzins hinterlegen, damit er /sie den Mangel beseitigt. Sie müssen jedoch folgende Schritte befolgen, damit Ihre Hinterlegung rechtsgültig ist

Fragen/Antworten

In Zivilsachen können sich die Parteien im Allgemeinen durch ihre Anwältin oder ihren Anwalt vertreten lassen. Sie sind jedoch in zwei Fällen verpflichtet, persönlich zu erscheinen: wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet und bei Schlichtungsverhandlungen.

In der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien jedoch vertreten lassen, wenn sie ausserhalb des Kantons wohnen oder wenn sie wegen Krankheit, Alter oder aus anderen triftigen Gründen am Erscheinen verhindert sind.

Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit von minderjährigen, nicht vorgeladenen Kindern (auch von Babys), ist nur mit Zustimmung der Richterin oder des Richters zulässig.

In Zivilsachen, ja, denn das minderjährige Kind muss von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Ausnahmsweise kann das Kind ohne Unterstützung seines gesetzlichen Vertreters handeln, wenn es ein rein persönliches Recht ausübt.

- Im zivilrechtlichen Bereich sind die Verfahren öffentlich bis auf 3 Ausnahmen: die  familienrechtlichen Anhörungen sind nicht öffentlich; das Gericht kann eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit anordnen wenn es das private oder öffentliche Interesse verlangt; die Anhörungen in Schlichtungsverfahren sind nie öffentlich.

- Im strafrechtlichen Bereich sind die Anhörungen der Chambre pénale d'appel et de révision im Prinzip öffentlich, während jene der Chambre pénale de recours nicht öffentlich sind.

Ja, in folgenden Fällen:

  • im Schlichtungsverfahren,
  • in jedem Stadium des Verfahrens, wenn die Verhandlung öffentlich ist.

Siehe auch

Cour de justice

Das Cour de justice ist die letzte kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen die erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. Es entscheidet auch als einzige Instanz, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Tribunal des baux et loyers

Das Tribunal des baux et loyers (Mietgericht) entscheidet als Spezialgericht bei Streitigkeiten über Mietverträge von Wohn- und Geschäftsräumen sowie über nichtlandwirtschaftliche Pachtverträge.

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.