Skip to main content

Greffe de l'assistance juridique

Die unentgeltliche Rechtspflege ist eine finanzielle Unterstützung, die unter bestimmten Voraussetzungen Personen gewährt werden kann, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Die Greffe de l'assistance juridique verwaltet und koordiniert alle Schritte im Zusammenhang mit dieser Leistung für Zivil- und Verwaltungsverfahren (Strafverfahren ausgenommen).

Kontakte

Adresse

Adresse

Place du Bourg-de-Four 3
Gebäude C

1204 Genève

Kontaktieren Sie uns

Telefon

Öffnungszeiten
10h-12h

Schreiben Sie uns

Greffe de l'assistance juridique
Case postale 3901
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

Herr Pierre-Yves MAURON
Vize-Präsident des Tribunal civil

 

Frau Valérie HENKE BLATTNER
Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Die unentgeltliche Rechtspflege besteht hauptsächlich aus der teilweisen oder gesamten Übernahme der Honorare der Anwältinnen oder Anwälte und der Gerichtskosten für Personen, die nicht über die nötigen Mittel verfügen um diese Kosten selbst zu tragen.

Sie stellt eine Schuld dar, welche die oder der Begünstigte in der Folge dem Staat zurückzuzahlen hat, sobald sie oder er dazu imstande ist, und die in einer Frist von 10 Jahren nach Abschluss des Prozesses eingefordert werden kann.

Diese Hilfe unterliegt gewissen Bedingungen. Die Präsidentschaft des Tribunal Civil, genauer gesagt, die Vize-Präsidentin des Tribunal de première instance, befindet in Zusammenarbeit mit der Greffe de l'assistance juridique über die Auferlegung dieser Beihilfe in Zivil- und Verwaltungssachen.

Nachstehend die Verteilung der Zuständigkeiten:

Die Präsidentschaft des Tribunal Civil:

  • Trifft Entscheide über die unentgeltliche Rechtspflege (Gewährung, Ablehnung oder Entzug).
  • Ernennt formell die (ausgewählten oder von Amts wegen ernannten) Anwältinnen oder Anwälte zur Verteidigung der Interessen von Personen, die unentgeltliche Rechtspflege erhalten, und entscheidet über Anträge auf Wechsel von Anwältinnen oder Anwälten.
  • Entzieht die unentgeltliche Rechtspflege, insbesondere wenn sich die finanzielle Situation einer Person, die unentgeltliche Rechtspflege erhält, verbessert oder wenn diese einen Mangel an Transparenz bezüglich ihrer Situation gezeigt hat.
  • Ordnet die vollständige oder teilweise Rückerstattung der vom Staat im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege vorgeleisteten Beträge an.
  • Befindet über den Antrag auf eine Neuüberprüfung des von der Kanzlei erlassenen Entschädigungsentscheides. Der Antrag wird von der amtlichen Verteidigerin oder dem amtlichen Verteidiger gestellt.

Die Greffe de l'assistance juridique:

  • Untersucht die Anfragen: Verwaltung, Analyse, Fallverfolgung.
  • Entscheidet über die Entschädigung der von Amtes ernannten Anwältinnen oder Anwälte.

Es ist ebenfalls möglich unentgeltliche Rechtspflege für Strafverfahren zu erhalten.

Organisation

Die Greffe de l'assistance juridique ist der einzige Ansprechpartner der Benutzerinnen und Benutzer für alle Fragen bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege. Sie analysiert und koordiniert die administrative Begleitung der Anträge in enger Zusammenarbeit mit der Präsidentschaft des Tribunal Civil.

Die Kanzlei verwaltet alle Anträge für die folgenden Verfahren:

  • Zivilverfahren: Tribunal de première instance, Tribunal des baux et loyers, Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, Tribunal des prud'hommes, Cour civile
  • Verwaltungsverfahren: Tribunal administratif de première instance, Cour de droit public

Die Kanzlei erteilt keine Rechtsberatung.

Verfahren

Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege erfolgt in mehreren Phasen:

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus
  2. Schicken sie den Antrag per Post mit den obligatorischen Belegen an die Greffe de l'assistance juridique (oder hinterlegen Sie ihn persönlich bei der Kanzlei des Tribunal Civil oder bei der Greffe universel).
  3. Beantworten Sie ein mögliches Ersuchen um weitere Informationen der Greffe de l'assistance juridique
  4. Nehmen Sie den Entscheid zur Gewährung oder Ablehnung entgegen
  5. Es ist möglich, gegen den Entscheid Beschwerde zu erheben
     

Erhalten Sie weitere Details zum Verfahren

Thematischer Leitfäden

Unentgeltliche Rechtspflege

Sie sind in ein Gerichtsverfahren verwickelt und können sich die Anwalts- oder Gerichtskosten nicht leisten?

Formulare

Nachfolgend finden Sie die Formulare und Angaben, die für die Beantragung der unentgeltlichen Rechtspflege notwendig sind.

Fragen/Antworten

Grundsätzlich ja, vorausgesetzt, dass sich das Verfahren vor den Genfer Gerichten abwickelt.

Alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, und zum gesamten Verfahren, finden Sie in der Rubrik unentgeltliche Rechtshilfe.

Die Auferlegung von unentgeltlicher Rechtshilfe hat im Allgemeinen keine retroaktive Wirkung. Ausser in Ausnahmefällen, werden nur Ihre Unkosten ab der Einreichung ihres Antrags auf Rechtshilfe vom Staat übernommen.

Sie können einen Entscheid, mit welchem die unentgeltliche Rechtspflege verweigert, entzogen oder teilweise bewilligt wird, innerhalb der in dem Entscheid genannten Frist (10 Tage oder 30 Tage, je nach Sachverhalt), schriftlich bei der Präsidentschaft des Cour de justice anfechten.

Ja, eine Anwältin oder ein Anwalt wird Ihnen von Amtes wegen zugewiesen, wenn Ihr Antrag gewährt wird.

Im Allgemeinen ja: die unentgeltliche Rechtshilfe, die teilweise oder vollständig erfolgen kann, ist ein Vorschuss der von der oder dem Begünstigten zurückzuzahlen ist, und zwar in geschuldeten Monatsraten ab dem Beginn des Verfahrens, in gewissen Fällen.

Nach Abschluss des Verfahrens für das die unentgeltliche Rechtshilfe genehmigt wurde und je nach Ihrer Situation, können Sie aufgefordert werden, dem Staat Genf alle oder einen Teil der Beträge die Ihnen als Vorschuss geleistet wurden (Gerichtskosten) und die vom Staat gezahlten Beträge (Entschädigung für Ihren Rechtsbeistand) nach Abzug der bereits geleisteten Monatsraten zurückzuzahlen.

Wenn Sie eine monatliche Beteiligung gezahlt haben und ihre persönliche und finanzielle Situation sich nicht geändert hat, so wird die besagte Beteiligung geschuldet in Höhe von höchstens 60 Monatsraten (5 Jahre), egal ob das Verfahren abgeschlossen ist oder nicht.

Die Forderung des Staates verjährt 10 Jahre nach Abschluss der erfolgten Schritte oder des Verfahrens für das die unentgeltliche Rechtshilfe erteilt wurde. Für die Einziehung der fälligen Beträge sind die Finanzdienste der Judikative zuständig.

Ja, vorausgesetzt, die finanzielle Situation der Eltern wird berücksichtigt.

Aufgabe der Judikative ist es, unparteiisch Recht zu sprechen und dafür zu sorgen, dass das Recht gleich und gerecht auf alle angewendet wird.

Sie erteilt daher keine Rechtsberatung. Hingegen haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Rechtsberatungsstelle, an eine Gewerkschaft oder an eine Rechtsexpertin oder Rechtsexperten (z.B. eine Anwältin oder einen Anwalt) zu wenden, um in Genf in den Genuss einer Rechtsauskunft zu kommen.

Zugang zu der Liste

In einem Strafverfahren kann die beschuldigte Person der besonderen Regelung der amtlichen Verteidigung unterliegen Es ist somit die mit dem Verfahren beauftragte Richterin oder der Richter, der Ihnen diesbezüglich Informationen erteilen wird. Unter bestimmten Bedingungen, kann die Privatklägerschaft auch in den Genuss der unentgeltlichen Rechtshilfe kommen.

Siehe auch

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Juristischer Bereitschaftsdienst und Rechtsberatung

Die Judikative bietet keine Rechtsberatung an. Sie können sich dafür an die folgenden Verbände und Organismen wenden.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sie sind in ein Gerichtsverfahren verwickelt und können sich die Anwalts- oder Gerichtskosten nicht leisten?