Besondere Bedingungen
Alle Kommentare werden von den für die Verwaltung der sozialen Medien zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz gelesen. Diese behalten sich das Recht vor, die Kommentare zu löschen, wenn sie gegen die hier festgelegten Regeln vertossen.
Folgende Inhalte sind verboten und werden automatisch gelöscht:
- verleumderische, obszöne oder diskriminierende Äusserungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung usw. sowie solche, die zu Hass oder Gewalt aufrufen,
- beleidigende oder vulgäre Beiträge sowie solche, die das Urheberrecht verletzen,
- Wiederholungen von identischen oder besonders ähnlichen Veröffentlichungen sowie von Werbebotschaften, Kleinanzeigen oder Nachrichten, die telefonische oder postalische Kontaktangaben enthalten,
- Beiträge, die darauf abzielen, andere Kommentare zu diskreditieren sowie solche mit nicht-konstruktiven Absichten.
Die Justizbehörden fordern die Teilnehmer auf:
- Respekt und Höflichkeit zu zeigen und die Kommentare klar zu formulieren,
- auf Veröffentlichungen mit Kommentaren zu reagieren, die sich auf das ursprüngliche Thema beziehen und themenfremde Kommentare zu unterlassen, die gelöscht warden können.
Die Justizbehörden übernehmen keine Verantwortung für externe Links in Kommentaren.