Zugang zu den Gebäuden
Die Räumlichkeiten sind gesichert. Der Zugang zu den Gebäuden wird Personen verweigert, die sich nicht den Kontrollen unterziehen (Passieren eines Sicherheitsportals, Kontrolle von Taschen und Gepäck usw.).
Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Gegenstände in den Gerichtsgebäuden verboten (nicht abschliessende Liste):
- Schusswaffen, Selbstverteidigungswaffen und vergleichbare Gegenstände (Pistole, Pfefferspray, Waffennachbildung, Munition usw.);
- Stichwaffen, scharfe, spitze und vergleichbare Gegenstände (jede Art von Messer, Regenschirm mit spitzer Spitze, Eispickel, Glasgegenstände usw.);
- Leichte Verkehrsmittel (Skateboard, Rollerblades, Trottinett, Fahrrad usw.);
- Stumpfe und vergleichbare Gegenstände (Helm, Stativ, Selfi Sticks, Gummiknüppel, Stock usw.);
- Flüssigkeiten und weiche Materialien (Getränke, Salben, Brotaufstrich, Marmelade usw.);
- gefährliche Stoffe und Materialien (Sprengstoff, brennbare Materialien, Chemikalien usw.);
- Behälter und Gefässe (Aerosole, Flaschen aller Art, Glasbehälter, Dosen, Thermoskannen usw.);
- Gegenstände, die bei Demonstrationen verwendet werden (Fahnen, Transparente, Plakate, Sprühdose usw.);
- Tiere (ausgenommen Assistenzhunde).
Eingeschränkt zulässige Gegenstände
Die folgenden Gegenstände sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- feste Nahrung in Einwegverpackungen (ausser in den Gerichtssälen);
- leere durchsichtige Plastikflaschen;
- Assistenzhunde;
- für Dienstleister: ihre Arbeitsgeräte.
Vor Gericht
Während der Verhandlungen gelten folgende Regeln:
- Das Publikum hat sich während der Verhandlungen still zu verhalten.
- Strafanhörungen sind für Personen unter 16 Jahren nicht zugänglich, jedoch kann die Präsidentschaft Ausnahmen zulassen.
Untersagt sind
- Bildaufnahmen (Fotos, Videos) sowie Tonaufnahmen (Audioaufnahmen),
- Mobiltelefone und elektronische Notebooks wie Computer oder Tablets,
- Getränke und Speisen.
Die Präsidentschaft, der die Sitzungspolizei obliegt, trifft alle für den ordnungsgemässen Ablauf der Verhandlung erforderlichen Massnahmen. Sie kann insbesondere Kontrollen anordnen und verbotene technische Geräte beschlagnahmen.
Informationen
Alle Justizgebäude werden videoüberwacht.
Bei Anzeichen von Gefahr können die Kontrollen verstärkt werden.
Erste-Hilfe-Kästen sind in jedem Gebäude vorhanden. In Notfällen wenden Sie sich bitte an das Sicherheitspersonal.
Mehrere Räumlichkeiten sind mit externen automatisierten Defibrillatoren ausgestattet.
Fragen und Antworten
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände in den Gebäuden verboten.
Sie können Ihr ärztliches Attest mitbringen; es reicht aber auch, das Sicherheitspersonal über Ihre Metallprothese zu informieren.
Als Besucher/in, egal ob Sie zu einer Anhörung vorgeladen sind oder nicht, brauchen Sie keine bestimmten Dokumente vorzulegen.
Dagegen muss das Personal von Unternehmen und Dienstleistern eine Genehmigung einholen und beim Zugang einen Ausweis vorlegen (siehe Zugangsvoraussetzungen für Unternehmen und Dienstleister).
Ja, verbotene gefährliche Gegenstände wie Schweizer Taschenmesser oder erlaubte Selbstverteidigungsmittel (Pfefferspray usw.) werden vom Sicherheitspersonal am Eingang einbehalten und am Ausgang zurückgegeben. Illegale oder mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrverboten belegte Gegenstände werden vom Sicherheitspersonal beschlagnahmt, das sofort die Polizei verständigt.
Ja, es gibt Schliessfächer für bestimmte verbotene, nicht gefährliche Gegenstände wie Helme oder Thermoskannen. Diese Schliessfächer stehen den Besucher/innen zur Verfügung (je nach Verfügbarkeit).
Bitte beachten Sie: Taschen oder Gepäck dürfen nicht in den Schliessfächern deponiert werden, sondern müssen mitgeführt werden. Leichte Fortbewegungsmittel (Skateboard, Rollerblades, Trottinett, Fahrrad usw.) dürfen weder in den Schliessfächern deponiert, noch an den Eingängen der Gerichtsgebäude abgestellt werden.
Teilen Sie uns Ihre Kritik oder andere Bemerkungen bitte per E-Mail mit.
Die verschiedenen Gerichte sind auf etwa fünfzehn Gebäude verteilt. Alle Standorte können mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Um Ihren Besuch zu planen, konsultieren Sie bitte die Seite des betreffenden Gerichts bzw. der betreffenden Dienststelle.
Nein, Sie müssen die öffentlichen Parkplätze oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.