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Greffe des traductions et interprétations
Case postale 3966
1211 Genève 3
Aufgabe und Dienstleistungen
Die Greffe des traductions et interprétations bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an:
- Sie stellt den Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Judikative sprachliche Expertise zur Verfügung.
- Sie bearbeitet und koordiniert alle Übersetzungsaufträge der Gerichte.
- Sie wählt die von der Judikative beauftragten Übersetzerinnen, Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus, nimmt sie auf und begleitet sie.
- Sie sorgt dafür, dass die Reglemente und Weisungen für das Übersetzen und Dolmetschen für Behörden angewandt und eingehalten werden.
- Sie vermittelt den Berufsverbänden und den Justizbehörden anderer Kantone den Standpunkt der Behörde zum Thema Übersetzungen und Dolmetschen.
Die Judikative ist ein externes assoziiertes Mitglied des Zentrums für juristische und institutionelle Übersetzungsstudien TRANSIUS der Fakultät für Übersetzungen und Dolmetschen der Universität Genf.
Organisation
Die Kanzlei ist der einzige Ansprechpartner für die Gerichte und Direktionen der Judikative für alle Übersetzungsaufträge.
Sie ist auch die Anlaufstelle für Übersetzerinnen, Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die für die Judikative arbeiten möchten oder für diejenigen, die bereits dazu berechtigt sind.
Die Greffe des traductions et interprétations ist organisatorisch dem Generalsekretariat zugeordnet. Sie besteht aus einer Kanzleileiterin und ihrem Assistenten.
Fragen/Antworten
Sie können sich direkt an das Gericht wenden, das für das Verfahren zuständig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kontakte und Zugang
Sie können Ihren Anmeldeantrag an die Greffe des traductions et interprétations richten.
Sie können die Greffe des traductions et interprétations telefonisch unter +41 22 327 62 45 oder per Email kontaktieren.
Sie sollten unverzüglich eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden, in der Sie Ihre Verhinderung angeben und die Sprache, das Datum, die Uhrzeit, das Gericht und die Verfahrens- bzw. Vorgangsnummer nennen.
Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.
Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.
Sie können eine Email an die Greffe des traductions et interprétations senden.
Die folgenden Unterlagen sind dem Anmeldeantrag beizufügen:
- Lebenslauf
- Kopien von Diplomen, ggf. mit einer Anerkennung, die von einer zuständigen Einrichtung in der Schweiz ausgestellt wurden, Bescheinigungen, Arbeitszeugnisse usw.
- Kopien eines Ausweises und, bei Wohnsitz in der Schweiz, der Aufenthaltsbewilligung
- Auszug aus dem Strafregister (Original weniger als 3 Monate alt)
- Bescheinigung des Betreibungsamtes (weniger als 3 Monate alt)
- Bescheinigung des Konkursamtes (weniger als 3 Monate alt)
- Ordnungsgemäss ausgefüllter Fragebogen, gegebenenfalls zusammen mit einer Versicherungsbescheinigung oder dem Formular A1 für Selbstständige mit Wohnsitz im Ausland
Sie können sich von einer zuständigen Institution (z.B. swissuniversities) eine Anerkennung erhalten.
Nein, Reisen werden nicht vergütet. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie mehr als 100 km vom Kanton entfernt wohnen.
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Anhörung mehr als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird.
Wenn die Anhörung weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalvergütung von Fr. 80-.
Der Pauschalbetrag erhöht sich auf Fr. 150.-, wenn die abgesagte Verhandlung für einen halben Tag oder mehr angesetzt war, und auf Fr. 300.-, wenn die abgesagte Verhandlung für mehr als einen Tag angesetzt war.