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Tribunal arbitral (Sozialversicherung)

Das Tribunal arbitral schlichtet Streitigkeiten zwischen Versicherern (Kranken- und Unfallversicherung) und Leistungserbringern (Ärztinnen, Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser usw.). Es führt ein Schlichtungsverfahren durch und es entscheidet im Falle eines Scheiterns, nachdem es den Parteien Gelegenheit gegeben hat, sich zu erklären.

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Rue de Saint-Léger 10
1205 Genève

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Öffnungszeiten
8h-12h / 13h30-16h

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Tribunal arbitral
Case postale 1955
1211 Genève 1

Zusammensetzung

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten des Tribunal arbitral und das entsprechende Verfahren sind in Artikel 39 ff. des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (LaLAMal - J 3 05aufgeführt. Es ist insbesondere für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern zuständig (z. B. über die Preisgestaltung für medizinische Verfahren durch eine Ärztin oder einen Arzt usw.).

Organisation

Das Tribunal arbitral besteht aus 1 Präsidentin oder Präsidenten, und aus 1 bis 3 stellvertretenden Präsidentinnen oder Präsidenten, sowie Vertretern, in gleicher Anzahl, der Versicherer auf der einen und der Leistungserbringer auf der anderen Seite.

Es besteht aus 3 Richterinnen und Richtern, darunter die Präsidentin oder der Präsident.

Es wird vom Staatsrat für 5 Jahre ernannt.

  Richterinnen und Richter Sachbearbeiterinnen Telefon
Präsidentin Doris GALEAZZI Irène PONCET
Florence SCHMUTZ



 
+41 22 388 23 44
+41 22 388 23 43



 

Präsidentin oder Präsident Stellvertreterin oder Stellvertreter

Juliana BALDÉ
Maya CRAMER
Jean-Louis BERARDI

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten:
 

Schritt 1: Anfragung des Tribunal arbitral

Das Begehren ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung beim Tribunal arbitral einzureichen, und zwar per Post oder durch Abgabe am Schalter des Schiedsgerichts oder bei der Greffe universel. Es muss in französischer Sprache verfasst und handschriftlich unterzeichnet sein.

Ihr Begehren muss unbedingt enthalten:

  • Präzise Darlegung des Sachverhalts und der Argumente, die Ihr Begehren rechtfertigen
  • Angabe dessen, was Sie erreichen möchten
  • Alle zweckdienlichen Beilagen, die Ihr Begehren rechtfertigen

 

Schritt 2: Zahlung eines Kostenvorschusses

Bei der Eröffnung des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen vom Gericht angeordneten Vorschuss für die Kosten zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Beschwerde richtet. Diese Kosten umfassen verschiedene Auslagen und eine Gebühr, und sind von den Parteien zu tragen.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

 

Schritt 3: Untersuchung des Verfahrens

Wurde der Fall nicht an eine im Übereinkommen vorgesehene Schlichtungsstelle verwiesen, versucht die Präsidentin oder der Präsident des Gerichts, die Parteien zu versöhnen.

Gelingt dies nicht, so entscheidet das Gericht, nachdem es den Parteien Gelegenheit gegeben hat, sich entweder mündlich oder durch einen Austausch von Schriftsätzen zu äussern. Es kann jede nützliche Beweismassnahme anordnen.

 

Schritt 4: Ende des Verfahrens

Die begründeten Entscheide (Urteile) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fragen/Antworten

Parteien, deren Vernehmung angeordnet wurde, erscheinen persönlich; juristische Personen benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Auch wenn keine Vernehmung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Anhörungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Anwaltshonorare und Gerichtskosten für Personen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu begleichen. Sie müssen sie zurückerstatten, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im thematischen Leitfaden Unentgeltliche Rechtspflege

 

Siehe auch

Cour de justice

Das Cour de justice ist die letzte kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen die erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. Es entscheidet auch als einzige Instanz, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Chambre des assurances sociales

Die Chambre des assurances sociales entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide in Sozialversicherungsangelegenheiten und über Zahlungsansprüche in Angelegenheiten der beruflichen Vorsorge und der Zusatzversicherungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG - RS 832.10). Sie entscheidet auch über Beschwerden gegen Urteile des Tribunal administratif de première instance in Sachen Unfallzusatzversicherung.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.