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Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Schematische darstellung des verwaltungsrechtlichen zweigs

Dabei gewährleisten die Verwaltungsgerichte die Kontrolle über die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen.

Den verwaltungsrechtlichen Zweig dank eines Videos verstehen

Die Verwaltungsjustiz: Die Garage als Streitfall

Clément möchte auf seinem Grundstück eine Garage bauen. Sein Nachbar ist dagegen. Die Behörden erteilen Clément eine Baugenehmigung. Es wird eine Beschwerde eingereicht und ein Gerichtsverfahren beginnt.
Die Verwaltungsjustiz entscheidet hauptsächlich über Beschwerden von Privatpersonen gegen Entscheidungen der Verwaltung.

Siehe auch

Tribunal administratif de première instance

Das Tribunal administratif de première instance entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Chambre administrative

Als oberste Beschwerdeinstanz in Verwaltungsangelegenheiten entscheidet die Chambre administrative de la Cour de justice (Oberverwaltungsgericht) in Beschwerdeverfahren betreffend Streitigkeiten zwischen kantonalen oder kommunalen Dienststellen und Privatpersonen.

Chambre des assurances sociales

Die Chambre des assurances sociales (Sozialversicherungskammer) entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen in Sozialversicherungsangelegenheiten und über Zahlungsansprüche in Angelegenheiten der beruflichen Vorsorge und der Zusatzversicherungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG - SR 832.10). Ferner entscheidet sie über Beschwerden gegen Urteile des Tribunal administratif de première instance in Sachen Unfallzusatzversicherung.

Chambre constitutionnelle

Die Chambre constitutionnelle (verfassungsrechtliche Kammer) überprüft auf Beschwerde hin die Vereinbarkeit kantonaler Normen mit dem übergeordneten Recht. Ferner beurteilt sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung politischer Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene und entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Behörden.