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Arbeiten bei der Justiz

Den Justizbehörden anzugehören bedeutet, für eine Institution zu arbeiten, die Ihnen attraktive und anregende, den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragende Arbeitsbedingungen bietet. Unsere Mitarbeiter/innen sind unser wichtigstes Kapital. Deshalb setzen wir uns dafür ein, ihnen ein Arbeitsumfeld zu bieten, in dem sie sich beruflich und persönlich entfalten können.

Flexible Arbeitszeit

Wir wissen, wie wichtig es für unsere Mitarbeiter/innen ist, Berufs- und Privatleben bestmöglich in Einklang bringen.

Die Justiz will dieses Gleichgewicht durch Lösungen fördern, die es Ihnen gestatten, Zeit und Arbeitsort so flexibel wie möglich zu gestalten, sofern dies mit den Bedürfnissen der jeweiligen Gerichte und Dienste vereinbar ist.

Verschiedene Arbeitszeitmodelle

  • Homeoffice: Sie erledigen Arbeitsaufgaben, die normalerweise in den Räumlichkeiten der Behörde ausgeübt werden, in Fernarbeit, meist an Ihrem Wohnsitz.
  • Gleitende Arbeitszeiten (ab 1. Juli 2021): Innerhalb eines definierten Zeitfensters (sog. Blockzeit) teilen Sie Ihre Arbeitszeit frei ein, allerdings unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Prozessbeteiligten, der Zwänge der Dienststelle und der Interessen der anderen Mitarbeiter/innen.
  • Teilzeit: Sie können von Vollzeit zu Teilzeit wechseln, soweit dies mit einem reibungslosen Ablauf innerhalb der Dienststelle vereinbar ist.

Gesundheitsschutz

Die Gesundheit der Mitarbeiter/innen ist ein grundlegendes Anliegen der Justizbehörden. Deshalb sind wir bestrebt, Ihnen ein Arbeitsumfeld zu bieten, das Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Lebensqualität förderlich ist.

Die Justiz will die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen durch verschiedene individuelle oder kollektive Massnahmen mit oder ohne Verbindung zur beruflichen Tätigkeit stärken. Unser Ziel ist es, die Motivation und Leitungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen zu erhalten und Berufskrankheiten und -unfälle zu vermeiden sowie zur Genesung und schnellen Wiedereingliederung beizutragen.

Kompetenzentwicklung

Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten regelmässig zu verbessern und Ihre Karriere weiterzuentwickeln. Deshalb stellt die Justiz die Kompetenzentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Personalstrategie.

Wir bieten unseren Mitarbeiter/innen verschiedene Möglichkeiten zur Wissensvermittlung und beruflichen Weiterbildung, nämlich

  • Fort- und Weiterbildung: regelmässiger Zugang zu Fortbildungsprogrammen, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern, sich an Veränderungen in Ihrer Tätigkeit anzupassen und Ihre Kompetenzen für ein berufliches Weiterkommen innerhalb der Justizbehörden zu stärken, sowie
  • berufliche Mobilität: Begleitung im Rahmen Ihrer beruflichen Projekte.

Neue Mitarbeiter/innen

Die Justiz legt ein besonderes Augenmerk auf Empfang und Eingliederung ihrer Mitarbeiter/innen, ist dies doch grundlegend zur Förderung des Zugehörigkeitsgefühls und des Zusammenhalts innerhalb der Institution.

Ihr Empfang bei der Judikative

Sobald Sie Ihre Stelle antreten, erhalten Sie

  • alle für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zweckdienlichen Informationen und Mittel,
  • eine Aufstellung messbarer Ziele, die es Ihnen ermöglicht, während der Probezeit Ihren Integrationsgrad und Ihre Fortschritte bei Erwerb oder Entwicklung Ihrer Kompetenzen zu bewerten, sowie
  • einen Fortbildungsplan, der es Ihnen erlaubt, die erwarteten Kompetenzen zu entwickeln. Neu eingestellte Personen in juristischen Funktionen wie Gerichtsschreiber/innen oder juristische Sekretär/innen werden während ihrer Einarbeitungszeit von einer Fachreferentin oder einem Fachreferenten begleitet.

Dienstverhältnisse

Insbesondere folgende Gesetze sind auf die Dienstverhältnisse in den Justizbehörden anwendbar:

  • Loi sur l’organisation judiciaire (LOJ – E 2 05);
  • Loi générale relative au personnel de l’administration cantonale, du Pouvoir judiciaire et des établissements publics médicaux (LPAC – B 5 05);
  • Règlement du personnel du Pouvoir judiciaire (RPPJ – E 2 05.50).

Festangestellte Mitarbeiter/innen sind auf unbestimmte Dauer angestellt. Die Probezeit beträgt 3 Monate. Der Beamtenstatus wird nach Ablauf von 2 Jahren erlangt, wenn die Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt wurden.

Hilfskräfte werden für eine bestimmte Dauer eingestellt, um zeitgebundene Aufgaben zu erfüllen.

Eine Fachkraft wird aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eingestellt, um eine bestimmte Aufgabe von begrenzter Dauer zu erfüllen.

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

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Öffnungszeiten zum Jahresende vom 24. Dezember 2024 bis einschliesslich 1. Januar 2025

Das Generalsekretariat bleibt geschlossen vom 24. Dezember 2024 bis einschliesslich 1. Januar 2025.

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Siehe auch

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