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Commission de gestion du Pouvoir judiciaire

Die Commission de gestion du Pouvoir judiciaire organisiert und leitet die Judikative, die in der Verwaltung der ihr vom Grossen Rat zur Verfügung gestellten Mitteln unabhängig ist. Sie definiert strategische Ziele und Richtlinien in den Bereichen Budget, Personal, Informationssystem, Logistik, Sicherheit und Kommunikation. Sie stellt die Kohärenz des Handelns der Judikative in Zusammenarbeit mit der Conseil supérieur de la magistrature und der Conférence des président·e·s de juridiction sicher.

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

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Commission de gestion du Pouvoir judiciaire
Secrétariat général du Pouvoir judiciaire

Case postale 3966
1211 Genève 3

Zuständigkeiten

Die Commission de gestion:

  • Legt die vierjährige Finanzplanung der Judikative, ihre mehrjährige Investitionsplanung und ihr jährliches Budget fest.
  • Erstellt den Mehrjahresstrategieplan der Judikative und überwacht dessen Umsetzung.
  • Genehmigt die Risikokartierung und begleitet deren Entwicklung.
  • Weist den Gerichten und den zentralen Diensten Ressourcen zu, entscheidet insbesondere über deren Personalausstattung und definiert deren Qualifikation.
  • Legt die Richtlinien der Judikative in den Bereichen Personal, Informations- und Kommunikationssysteme, Logistik, Sicherheit und Kommunikation fest.
  • Legt die für das ordnungsgemässe Funktionieren der Judikative notwendigen Reglemente und Richtlinien fest.
  • Beaufsichtigt die Steuerung von Projekten, die grosse Herausforderungen für die Judikative darstellen.
  • Nimmt Stellung zu den die Judikative betreffenden parlamentarischen Angelegenheiten, insbesondere zu Gesetzes- und Reglements-Entwürfen in eidgenössischen und kantonalen Vernehmlassungen.
  • Ernennt die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der Judikative.
  • Überwacht die Funktion der Kanzleien des Generalsekretariat und der zentralen Dienste.
  • Organisiert die interne Kontrolle, die Geschäftsprüfung und die Audit interne du Judikative.
  • Bestätigt die Wahl der Gerichtspräsidentinnen und Präsidenten.
  • Vertritt die Judikative in ihren Beziehungen zu den politischen Behörden.

Organisation und Zusammensetzung

Die Geschäftsprüfungskommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt, die oder der den Vorsitz führt
  • Einer Richterin oder einem Richter eines Zivilgerichts
  • Einer Richterin oder einem Richter eines Strafgerichts
  • Einer Richterin oder einem Richter eines Verwaltungsgerichts
  • Einem Mitglied des Personals
  • Einem stellvertretenden Mitglied des Personals

Die amtlichen Richterinnen und Richter, die als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission tätigen, werden von der Conférence des président·e·s de juridiction für ein 3 Jähriges Mandat, das einmal verlängert werden kann, gewählt.

Das Personalmitglied und das stellvertretende Mitglied werden vom Personal der Judikative ebenfalls für ein Mandat von 3 Jahren gewählt.

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der Judikative gehört der Geschäftsprüfungskommission mit beratender Stimme an.

Mitglieder