Hinterlegung der Miete
Die Person, an die Sie Ihre Wohnung vermieten, verzögert die Durchführung von Reparaturen, die ihr obliegen. Sie können Ihre Miete hinterlegen, um sie zum Handeln zu bringen. Sie müssen jedoch die nachfolgend beschriebenen Schritte befolgen, damit Ihre Hinterlegung gültig ist.
Was ist die Hinterlegung der Miete?
Dieses Verfahren kann von einer Mieterin oder einem Mieter nur unter bestimmten Bedingungen eingeleitet werden:
- Die "gemietete Sache" muss einen Mangel aufweisen, für dessen Behebung Ihr Eigentümer verantwortlich ist.
- Sie müssen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über den Mangel informiert und ihr oder ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt haben.
- Sie müssen sie oder ihn auch davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Absicht haben, Ihre Miete zu hinterlegen, falls die Reparaturen nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt worden sein sollten.
Die Hinterlegung bei der Finanzabteilung der Judikative ist nur möglich, wenn die Vermieterin oder der Vermieter nach all diesen Schritten den Mangel nicht beseitigt oder keine Reparaturen veranlasst hat.
Wie werden die Mieten hinterlegt?
Schritt 1: Beantragen Sie eine Hinterlegung
Sie müssen ein Formular für die Hinterlegung der Miete ausfüllen, das ebenfalls am Schalter der Finanzabteilung und bei der Greffe universel der Judikative erhältlich ist.
Das ordnungsgemäss ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular ist an die Finanzabteilung der Judikative zu senden:
- Per Email
- Per Post
- Direkt am Schalter der Finanzabteilung oder bei der Greffe universel
Nach Erhalt wird das Formular mit der Hinterlegungsnummer (14L ...) vervollständigt und per Post oder
Email an Sie zurückgeschickt, oder es wird direkt am Tag Ihrer Anmeldung zurückgegeben, wenn Sie diese am Schalter vorgenommen haben.
Schritt 2: Tätigen Sie Ihre erste Zahlung
Sobald Ihr Formular von der Finanzabteilung zurückgeschickt wurde, können Sie Ihre erste Zahlung per Banküberweisung tätigen, indem Sie die Hinterlegungsnummer in die Zahlungsreferenz eingeben.
Wenn Sie Ihren Antrag am Schalter gestellt haben, wird die erste Miete direkt in bar, per Debit- oder Kreditkarte eingezahlt.
Jede Zahlung, die ohne Angabe der Hinterlegungsnummer eingeht, wird zurückgeschickt.
Ihre Vermieterin oder ihr Vermieter (oder deren/dessen Bevollmächtigte/r) wird über die Hinterlegung informiert und Sie erhalten 12 Einzahlungsscheine (BVR), die für künftige Zahlungen verwendet werden müssen.
Schritt 3: Einreichung eines Antrags bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers
Die Hinterlegung ist eine einstweilige Massnahme. Innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der hinterlegten Miete, müssen Sie einen Antrag bei der Commission de conciliation en matière de baux et loyers stellen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter geltend zu machen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, gehen die Mieten an die Vermieterin oder den Vermieter über.
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Notfälle am Schalter der Finanzabteilung (Sicherheiten/Kautionen, Arrest, dringende vorsorgliche Massnahmen): 14h-17h
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Akzeptierte Zahlungsmittel:
Bargeld, Debit-/Kreditkarten (Postcard, Maestro, Vpay, Mastercard & Visa, Twint)
Die Zahlung per Einzahlungsschein wird am Schalter nicht akzeptiert.
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