Skip to main content

Akkreditierung

Als akkreditierte/r Medienschaffende/r geniessen Sie verschiedene Rechte; insbesondere erhalten Sie die jeweils aktuelle Liste der Verhandlungstermine vor dem Tribunal pénal (erstinstanzliches Strafgericht) und, auf Anfrage, die Anklageschrift. Eine Akkreditierung unterliegt bestimmten Voraussetzungen und einem formellen Verfahren.

Akkreditierten Medienschaffenden gewährte Vergünstigungen

  • Versendung der Terminliste der öffentlichen Verhandlungen vor dem Tribunal pénal und der Chambre pénale d'appel et de révision de la Cour de justice, einschliesslich einer kurzen Zusammenfassung der anonymisierten Anklageschriften;
  • auf Anfrage, Aushändigung vor Ort der ausführlichen Anklageschriften jeweils 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn;
  • auf Anfrage und kostenfrei, Aushändigung der Strafurteile, nachdem diese den Betroffenen zugestellt worden sind;
  • auf Anfrage und bei Prozessen mit starkem Zulauf, Reservierung eines Sitzplatzes auf den Namen.

Voraussetzungen für eine Akkreditierung

Der/die Antragsteller/in muss

  • im Schweizer Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten eingetragen sein,
  • ein berufliches Domizil in der Schweiz haben,
  • und beabsichtigen, die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeit der Justizbehörden zu informieren.

Verfahren

  • Füllen Sie den Akkreditierungsantrag aus und senden Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Presse- und Ihres  Personalausweises per Post oder E-Mail an untenstehende Adresse.
  • Der Antrag wird anschliessend von der Direction de la communication bearbeitet.
  • Die Akkreditierung ist 3 Jahre gültig.

Adresse, an die die Akkreditierungsanträge zu senden sind

Kontaktieren Sie uns

Schreiben Sie uns

Direction de la communication
Case postale 3966
1211 Genève 3