Akkreditierten Medienschaffenden gewährte Vergünstigungen
- Versendung der Terminliste der öffentlichen Verhandlungen vor dem Tribunal pénal und der Chambre pénale d'appel et de révision de la Cour de justice, einschliesslich einer kurzen Zusammenfassung der anonymisierten Anklageschriften;
- auf Anfrage, Aushändigung vor Ort der ausführlichen Anklageschriften jeweils 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn;
- auf Anfrage und kostenfrei, Aushändigung der Strafurteile, nachdem diese den Betroffenen zugestellt worden sind;
- auf Anfrage und bei Prozessen mit starkem Zulauf, Reservierung eines Sitzplatzes auf den Namen.
Voraussetzungen für eine Akkreditierung
Der/die Antragsteller/in muss
- im Schweizer Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten eingetragen sein,
- ein berufliches Domizil in der Schweiz haben,
- und beabsichtigen, die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeit der Justizbehörden zu informieren.
Verfahren
Adresse, an die die Akkreditierungsanträge zu senden sind
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1211 Genève 3