Gewährte Leistungen für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten
- Versendung des Programms der öffentlichen Anhörungen des Tribunal pénal und der Chambre pénale d'appel et de révision de la Cour de justice, einschliesslich einer kurzen Zusammenfassung der anonymisierten Anklageschrift.
- Auf Anfrage, Bereitstellung der Anklageschriften im Zusammenhang mit dem oben genannten Programm, mit Übergabe vor Ort 10 Minuten vor der Verhandlung.
- Auf Anfrage und ohne Gebühr, Aushändigung der Strafurteile, nach Zustellung an die betroffenen Parteien zugestellt worden sind.
- Auf Anfrage, Reservierung eines Platzes mit Namen, bei Anhörungen mit starkem Zulauf.
Voraussetzungen für eine Akkreditierung
- Im Schweizer Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten eingetragen sein.
- Ein berufliches Domizil in der Schweiz haben.
- Die Absicht haben, die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeiten der Justizbehörden zu informieren.
Modalitäten der Akkreditierung
- Füllen Sie das Akkreditierungsformular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie des Presse- und Personalausweises per Post oder Email.
- Die Anfrage der Journalistin oder des Journalisten wird dann von der Direction de la communication der Judikative bearbeitet.
- Die Akkreditierung ist 3 Jahre gültig.
Adresse, an die Akkreditierungsanfragen zu senden sind
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Direction de la communication
Case postale 3966
1211 Genève 3