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Akkreditierung

Als zugelassene Journalistin oder Journalist, können Sie das Programm der Anhörungen des Tribunal pénal und, auf Anfrage, die Anklageschrift vor einem Urteil erhalten. Bestimmte Bedingungen müssen eingehalten und Registrierungsverfahren müssen durchgeführt werden.

Gewährte Leistungen für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten

  • Versendung des Programms der öffentlichen Anhörungen des Tribunal pénal und der Chambre pénale d'appel et de révision de la Cour de justice, einschliesslich einer kurzen Zusammenfassung der anonymisierten Anklageschrift.
  • Auf Anfrage, Bereitstellung der Anklageschriften im Zusammenhang mit dem oben genannten Programm, mit Übergabe vor Ort 10 Minuten vor der Verhandlung.
  • Auf Anfrage und ohne Gebühr, Aushändigung der Strafurteile, nach Zustellung an die betroffenen Parteien zugestellt worden sind.
  • Auf Anfrage, Reservierung eines Platzes mit Namen, bei Anhörungen mit starkem Zulauf.

Voraussetzungen für eine Akkreditierung

  • Im Schweizer Berufsregister für Journalistinnen und Journalisten eingetragen sein.
  • Ein berufliches Domizil in der Schweiz haben.
  • Die Absicht haben, die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeiten der Justizbehörden zu informieren.

Modalitäten der Akkreditierung

  • Füllen Sie das Akkreditierungsformular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie des Presse- und Personalausweises per Post oder Email.
  • Die Anfrage der Journalistin oder des Journalisten wird dann von der Direction de la communication der Judikative bearbeitet.
  • Die Akkreditierung ist 3 Jahre gültig.

Adresse, an die Akkreditierungsanfragen zu senden sind

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Direction de la communication
Case postale 3966
1211 Genève 3