Allgemeiner Zugangsplan
Lage der verschiedenen Gerichtssäle
Buchstabe | Standort (für Zugangsdaten anklicken) |
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A bis H | Place du Bourg-de-Four/Rue des Chaudronniers |
L | Rue Ami-Lullin 4 |
M | Boulevard Helvétique 27 |
Y | Rue de Saint-Léger 10 |
S | Route de Chancy 6B |
U | Rue des Glacis-de-Rive 6 |
R | Rue de l'Athénée 6-8 |
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Barrierefreie Zugänge berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen.
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Palais de Justice – Gebäude A, B, C, G und H – place du Bourg-de-Four 1
Der Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität erfolgt über den Eingang St-Antoine, rue des Chaudronniers 9.
Am unteren Ende der Treppe des Haupteingangs Bourg-de-Four 1 befindet sich eine Gegensprechanlage, über die Sie Hilfe anfordern können.
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Tribunal des mineurs – Gebäude F – rue des Chaudronniers 7
Kontaktieren Sie die Sicherheitszentrale (Tel. 022 327 60 92)
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Staatsanwaltschaft – Gebäude S – route de Chancy 6B
Der Haupteingang der Staatsanwaltschaft ist ebenerdig und barrierefrei.
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Tribunal administratif de première instance – Gebäude L – rue Ami-Lullin 4
Der Haupteingang des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts ist ebenerdig und barrierefrei.
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Tribunal des prud'hommes – Gebäude M – boulevard Helvétique 27
Der Haupteingang des Arbeitsgerichts ist ebenerdig und barrierefrei.
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Cour de justice – Gebäude Y – rue de Saint-Léger 10
Kontaktieren Sie die Sicherheitszentrale (Tel. 022 327 60 92)
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Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant – Gebäude U – rue des Glacis de Rive 6
Der Haupteingang des Erwachsenen- und Kindesschutzgerichts ist über einen Treppenlift erreichbar.
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Tribunal Civil – Gebäude R – rue de l’Athénée 8
Der Haupteingang des Zivilgerichts ist über einen Treppenlift erreichbar.
Andere öffentlich zugängliche Bereiche
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Öffnungszeiten der Gebäude
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Direktionen und Gerichte
Bitte konsultieren Sie die Hinweise zu den jeweiligen Direktionen oder Gerichten.
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Greffe universel (Zentralkanzlei)
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Bibliothek
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Garderoben für Anwältinnen und Anwälte
Informationen sind bei den Sicherheitskontrollen erhältlich.
Internet und Wifi
Besucher haben in den Gebäuden der Justizbehörden kostenlosen Internetzugriff (wifige).
Bitte beachten Sie die Vorgaben der Sitzungspolizei zur Benutzung Ihres Mobiltelefons.
Getränkeautomaten
In allen Gebäuden und den meisten Warteräumen fiinden Sie münzbetriebene
Verkaufsautomaten für Snacks und Getränke.
Fragen und Antworten
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände in den Gebäuden verboten.
Sie können Ihr ärztliches Attest mitbringen; es reicht aber auch, das Sicherheitspersonal über Ihre Metallprothese zu informieren.
Als Besucher/in, egal ob Sie zu einer Anhörung vorgeladen sind oder nicht, brauchen Sie keine bestimmten Dokumente vorzulegen.
Dagegen muss das Personal von Unternehmen und Dienstleistern eine Genehmigung einholen und beim Zugang einen Ausweis vorlegen (siehe Zugangsvoraussetzungen für Unternehmen und Dienstleister).
Ja, verbotene gefährliche Gegenstände wie Schweizer Taschenmesser oder erlaubte Selbstverteidigungsmittel (Pfefferspray usw.) werden vom Sicherheitspersonal am Eingang einbehalten und am Ausgang zurückgegeben. Illegale oder mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrverboten belegte Gegenstände werden vom Sicherheitspersonal beschlagnahmt, das sofort die Polizei verständigt.
Ja, es gibt Schliessfächer für bestimmte verbotene, nicht gefährliche Gegenstände wie Helme oder Thermoskannen. Diese Schliessfächer stehen den Besucher/innen zur Verfügung (je nach Verfügbarkeit).
Bitte beachten Sie: Taschen oder Gepäck dürfen nicht in den Schliessfächern deponiert werden, sondern müssen mitgeführt werden. Leichte Fortbewegungsmittel (Skateboard, Rollerblades, Trottinett, Fahrrad usw.) dürfen weder in den Schliessfächern deponiert, noch an den Eingängen der Gerichtsgebäude abgestellt werden.
Teilen Sie uns Ihre Kritik oder andere Bemerkungen bitte per E-Mail mit.
Die verschiedenen Gerichte sind auf etwa fünfzehn Gebäude verteilt. Alle Standorte können mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Um Ihren Besuch zu planen, konsultieren Sie bitte die Seite des betreffenden Gerichts bzw. der betreffenden Dienststelle.
Nein, Sie müssen die öffentlichen Parkplätze oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.