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Tribunal d'application des peines et des mesures

Das Tribunal d'application des peines et des mesures ist für die Entscheide in allen Verfahren nach der Urteilsverkündung zuständig.

Kontakte

Adresse

Adresse

Rue des Chaudronniers 9
Gebäude H

1204 Genève

Kontaktieren Sie uns

Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:

Schreiben Sie uns

Tribunal d'application des peines et des mesures
Case postale 3715
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident

Frau Joëlle LAICH
Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeit

 

Das Tribunal d'application des peines et des mesures ist zuständig für die

  • Umwandlung der Geldstrafe oder der Busse in eine Freiheitsstrafe,
  • bedingte Entlassung,
  • jährliche Überprüfung von therapeutischen Massnahmen und Verwahrungen.

Organisation

Das Tribunal d'application des peines et des mesures besteht aus einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter. Es tagt jedoch in der Zusammensetzung von 3 Richterinnen oder Richtern in Verfahren, die auf Urteile des Tribunal correctionnel oder des Tribunal criminel folgen.

Siehe auch

Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.