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Tribunal de police

Das Tribunal de police ist zuständig bei Straftaten, für die die Staatsanwaltschaft eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren zu beantragen beabsichtigt.

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Adresse

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Rue des Chaudronniers 9
Gebäude H

1204 Genève

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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:

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Tribunal de police
Case postale 3715
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident

Frau Joëlle LAICH
Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeit

Das Tribunal de police ist zuständig bei Straftaten, für welche die Staatsanwaltschaft eine Busse, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren zu beantragen beabsichtigt.

Es ist auch zuständig, wenn gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Service des contraventions Einspruch erhoben wird und diese Behörden ihren Strafbefehl aufrechterhalten.

Die meisten Strafverfahren werden vom Tribunal de police beurteilt, so etwa Verstösse gegen das Strassenverkehrs- und das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, einfache Körperverletzung usw.

Organisation

Als erstinstanzliches Gericht entscheidet das Tribunal de police in der Besetzung mit einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter.

Siehe auch

Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.