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Tribunal correctionnel

Das Tribunal correctionnel ist zuständig bei Straftaten, für die die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren, aber unter 10 Jahren zu beantragen beabsichtigt.

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Adresse

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Rue des Chaudronniers 9
Gebäude H

1204 Genève

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Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:

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Tribunal correctionnel
Case postale 3715
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

Herr Yves MAURER-CECCHINI
Präsident

Frau Joëlle LAICH
Direktorin

Zusammensetzung

Zuständigkeit

Das Tribunal correctionnel ist zuständig bei Straftaten, für die die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren, aber unter 10 Jahren zu beantragen beabsichtigt.

Dies ist z. B. der Fall bei schweren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, gewerbsmässigem Diebstahl und bestimmten Eigentumsdelikten.

Organisation

Als erstinstanzliche Behörde entscheidet das Tribunal correctionnel in der Zusammensetzung von 3 Richterinnen oder Richtern.

Siehe auch

Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.