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Öffnungszeiten
08.30-12.30 / 13.30-16.30
Information
Während dieser Öffnungszeiten amtet die Zentralkanzlei auch für das Bureau de la médiation (Schlichtungsbehörde): Sie stellt den Empfang sicher, vereinbart Termine und informiert über Zuständigkeit und Aufgaben.
Leitung
Herr Jean-Martin DROZ
Stellvertretender Generalsekretär
Zuständigkeit
Die Zentralkanzlei
- empfängt, informiert und orientiert die Prozessbeteiligten, die Anwaltschaft und die Hilfskräfte der Justiz,
- begleitet die Prozessbeteiligten bei den notwendigen administrativen Schritten,
- stellt die Verteilung von Merkblättern, Broschüren und Formularen sicher,
- nimmt die Eingaben, die der Klage beiliegenden Beweismittel und alle weiteren für die verschiedenen Gerichte und Fachstellen bestimmten Schriftstücke in Empfang und
- nimmt die mit einem Verfahren in Zusammenhang stehenden Zahlungen per Debit- bzw. Kreditkarte und Twint entgegen.
Dienstleistungen
- Entgegennahme von Eingaben, Urkunden und Schriftstücken
Das Einreichen von Eingaben, Urkunden und Schriftstücken wird vereinfacht: Sie können diese zuhanden aller Gerichte und Fachstellen an ein und demselben Ort einreichen bzw. abgeben.
Allfällige Rekurs- und Bearbeitungsfristen bleiben gewahrt. In dringenden Fällen wird das bei der Zentralkanzlei eingereichte Schriftstück sofort digital an das zuständige Gericht oder die betreffende Dienststelle übermittelt.
In allen anderen Fällen gilt folgendes : Was nach 13 Uhr eingereicht wird, geht am folgenden Morgen beim zuständigen Gericht oder der betreffenden Dienststelle ein ; vormittags zwischen 8 und 13 Uhr eingereichte Dokumente treffen noch am selben Tag beim Empfänger ein.
- Ausgabe und Entgegennahme von Formularen
Auf der entsprechenden Seite unserer Website finden Sie verschiedene Formulare. Bei Unklarheiten oder Fragen orientiert Sie die Zentralkanzlei über das oder die für Ihren Fall relevante/n Formular/e und beantwortet, wenn nötig, Ihre Fragen zum Inhalt.
- Entgegennahme von Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte sowie Twint
Können Sie eine Zahlungsaufforderung vorlegen, dann nimmt die Zentralkanzlei in Zusammenhang mit einem Verfahren geschuldete Zahlungen entgegen, wie etwa
- für Ausstellung von Urkunden und Dokumenten,
- für Kopien von Schriftstücken,
- für Konkursaufrufe
- oder als Vorauszahlungen auf anwaltliche Konten.
Wollen Sie Ihren fälligen Mietzins hinterlegen, können Sie unter Vorlage des entsprechenden, vollständig ausgefüllten Formulars den monatlichen Mietzins direkt bei der Zentralkanzlei zahlen.
Organisation und Zusammensetzung
Die Zentralkanzlei (Greffe universel) besteht aus
- einem Empfangsschalter, der die Besucher orientiert und erste Auskünfte erteilt, sowie
- 2 Schaltern, die den Schutz der Gerichte und Dienststellen sicherstellen.
Die Zentralkanzlei ist dem Generalsekretariat der Genfer Justiz angegliedert.