Aktuelles

23/04/25
Information du Pouvoir judiciaire
Ouverture et fermeture des greffes et des bureaux du Pouvoir judiciaire le 1er mai 2025
Kontakte
Adresse
Kontaktieren Sie uns
Donnerstag, 1. Mai 2025, ausnahmsweise geschlossen
Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Mai 2025.
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Telefonschalter
Öffnungszeiten
09.00-12.00
Notfälle am Schalter der Finanzabteilung (Sicherheiten/Kautionen, Arrest, dringende vorsorgliche Massnahmen): 14.00-17.00
Finanzabteilung
Einzug von Rechnungen
Akzeptierte Zahlungsmittel:
Bargeld, Debit-/Kreditkarten (Maestro, Vpay, Mastercard & Visa, Twint)
Die Zahlung per Einzahlungsschein wird am Schalter nicht akzeptiert.
Schreiben Sie uns
Services financiers
Case postale 3675
1211 Genève 3
Einzug von Rechnungen
Verantwortliche Person
Frau Nadia DAVIT
Die Leiterin des Bereichs
Zuständigkeiten
Verwaltung der Buchhaltung
Die Finanzabteilung ist vor allem in den folgenden Bereichen tätig:
- Einzug der Zahlungen von Prozessbeteiligten (Rechnungen, Kosten usw.)
- Zahlung von Rechnungen der Dienstleister
- Einziehung von Forderungen der Judikative (ausser im strafrechtlichen Zweig)
- Hinterlegung von Mieten
- Buchhaltung für alle Gerichte
Fragen und Antworten
Der Schalter der Finanzabteilung ist montags bis freitags von 9h bis 12h Uhr geöffnet.
Für dringliche Fälle wie (super)provisorische Massnahmen, Sicherheiten und Arrest ist der Schalter auch von 14h bis 17h Uhr geöffnet.
Bestimmte Zahlungen können an den Schaltern des Tribunal de première instance und der Staatsanwaltschaft getätigt werden.
Sie müssen warten, bis das Amt für Übertretungen Ihnen einen Einzahlungsschein zustellt.
Um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen (Fristverlängerung, Ratenzahlung), können Sie mit dem Einzahlungsschein, Ihrem letzten Steuerbescheid, Ihrer letzten Lohnabrechnung und allen Belegen für Ihre Ausgaben zum Schalter des Amts für Übertretungen gehen.
Service des contraventions
Chemin de la Gravière 5, 1227 Les Acacias
T. +41 22 427 51 70
https://www.ge.ch/contraventions
Sie müssen sich schriftlich an die Finanzabteilung der Judikative wenden und eine Kopie des Entscheids über die Rückgabe des Geldes, eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Bank- oder Postanschrift beifügen.
Dazu werden Sie einen diesbezüglichen Einzahlungsschein erhalten um die Kosten zu zahlen.
Alle Informationen zu dieser Frage finden Sie im thematischen Leitfaden Hinterlegung des Mietzinses.