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Finanzabteilung

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

Kontaktieren Sie uns

Donnerstag, 1. Mai 2025, ausnahmsweise geschlossen

Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Mai 2025.

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Telefonschalter

Öffnungszeiten
09.00-12.00
Notfälle am Schalter der Finanzabteilung (Sicherheiten/Kautionen, Arrest, dringende vorsorgliche Massnahmen): 14.00-17.00

Finanzabteilung

Einzug von Rechnungen

Akzeptierte Zahlungsmittel:

Bargeld, Debit-/Kreditkarten (Maestro, Vpay, Mastercard & Visa, Twint)

Die Zahlung per Einzahlungsschein wird am Schalter nicht akzeptiert.

Schreiben Sie uns

Services financiers
Case postale 3675
1211 Genève 3

Einzug von Rechnungen

Verantwortliche Person

Frau Nadia DAVIT
Die Leiterin des Bereichs

Zuständigkeiten

Verwaltung der Buchhaltung

Die Finanzabteilung ist vor allem in den folgenden Bereichen tätig:

  • Einzug der Zahlungen von Prozessbeteiligten (Rechnungen, Kosten usw.)
  • Zahlung von Rechnungen der Dienstleister
  • Einziehung von Forderungen der Judikative (ausser im strafrechtlichen Zweig)
  • Hinterlegung von Mieten
  • Buchhaltung für alle Gerichte

Fragen und Antworten

Der Schalter der Finanzabteilung ist montags bis freitags von 9h bis 12h Uhr geöffnet.

Für dringliche Fälle wie (super)provisorische Massnahmen, Sicherheiten und Arrest ist der Schalter auch von 14h bis 17h Uhr geöffnet.

Bestimmte Zahlungen können an den Schaltern des Tribunal de première instance und der Staatsanwaltschaft getätigt werden.

Sie müssen warten, bis das Amt für Übertretungen Ihnen einen Einzahlungsschein zustellt.

Um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen (Fristverlängerung, Ratenzahlung), können Sie mit dem Einzahlungsschein, Ihrem letzten Steuerbescheid, Ihrer letzten Lohnabrechnung und allen Belegen für Ihre Ausgaben zum Schalter des Amts für Übertretungen gehen.

Service des contraventions
Chemin de la Gravière 5, 1227 Les Acacias
T. +41 22 427 51 70
https://www.ge.ch/contraventions

Sie müssen sich schriftlich an die Finanzabteilung der Judikative wenden und eine Kopie des  Entscheids über die Rückgabe des Geldes, eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Bank- oder Postanschrift beifügen.

Dazu werden Sie einen diesbezüglichen Einzahlungsschein erhalten um die Kosten zu zahlen.

Sie können um ein Zahlungsarrangement bei der Finanzabteilung ansuchen und zwar per Post oder per Email.

Alle Informationen zu dieser Frage finden Sie im thematischen Leitfaden Hinterlegung des Mietzinses.

Siehe auch

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.

Hinterlegung des Mietzinses

Ihr Vermieter weigert sich, in seine Zuständigkeit fallende Reperaturen auszuführen oder verzögert sie.  Sie können den Mietzins hinterlegen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um die in einen Gerichtsverfahren anfallenden Gerichtsgebühren sowie die Kosten Ihres anwaltlichen Beistands zu begleichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen.