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Regeln für die Nutzung von sozialen Medien

Besondere Bedingungen

Alle Kommentare werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der richterlichen Gewalt, die für die Verwaltung dieser sozialen Medien verantwortlich sind, gelesen. Die richterliche Gewalt behält sich das Recht vor, die Kommentare nicht zu veröffentlichen, wenn sie nicht den hier aufgestellten Regeln entsprechen.

 

Folgendes ist verboten und wird automatisch nicht veröffentlicht:

  • Diffamierende, obszöne oder diskriminierende Äusserungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung usw. sowie solche, die zu Hass oder Gewalt aufstacheln.
  • Veröffentlichungen, die beleidigend oder grob sind oder die das Urheberrecht verletzen.
  • Wiederholung von identischen oder besonders ähnlichen Veröffentlichungen. Darüber hinaus werden Nachrichten mit werbendem Charakter, Kleinanzeigen oder Nachrichten, die telefonische oder postalische Kontaktangaben enthalten, systematisch gelöscht.
  • Veröffentlichungen, die darauf abzielen, andere Kommentare und Veröffentlichungen mit einem nicht konstruktiven Zweck zu diskreditieren.

Internetnutzerinnen und Nutzer, die wiederholt gegen diese Regeln verstossen, können von der Seite ausgeschlossen werden.

 

Die richterliche Gewalt fordert die Teilnehmer zu Folgendem auf:

  • Zeigen Sie Respekt und Höflichkeit. Kommentare, die nicht verständlich sind, werden nicht akzeptiert.
  • Reagieren Sie auf Veröffentlichungen auf Kommentare, die dem ursprünglichen Thema entsprechen. Die richterliche Gewalt behält sich das Recht vor, themenfremde Reaktionen zu löschen.

Externe Links, die in den Kommentaren angegeben werden, liegen nicht in der Verantwortung der Gerichtsbarkeit.