Eingehen auf konkrete Bedürfnisse
Zunahme der Fälle und Massnahmen des Erwachsenenschutzes
Seit 2019 ist im Kanton Genf die Anzahl der vom TPAE behandelten Fälle um 21,5 % von 11'734 au 14'256 angestiegen.
Gleichzeitig sind die Sachverhalte immer komplexer geworden, insbesondere als Folge der Überalterung der Bevölkerung. Während die Reform von 2013 das Ziel verfolgte, Anzahl und Impakt der Schutzmassnahmen zu verringern, wuchsen gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung.
Nun sollen die Schutzmassnahmen den konkreten Bedürfnissen der hilfsbedürftigen Personen besser angepasst werden.
Tätigkeitsbericht 2025 der Genfer Justiz
Operative Führung der Mandatspersonen
Seit 2019 ist im Kanton Genf die Anzahl der vom TPAE behandelten Fälle um 21,5 % von 11'734 au 14'256 angestiegen.
Gleichzeitig sind die Sachverhalte immer komplexer geworden, insbesondere als Folge der Überalterung der Bevölkerung. Während die Reform von 2013 das Ziel verfolgte, Anzahl und Impakt der Schutzmassnahmen zu verringern, wuchsen gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung.
Nun sollen die Schutzmassnahmen den konkreten Bedürfnissen der hilfsbedürftigen Personen besser angepasst werden.
Hauptziele:
- Definition der auf die Mandatsverwaltung (Rekrutierung, Ernennung, Bestimmung der Aufgaben und Nachfolge der Mandatsperson) anwendbaren Regeln und Ausarbeitung von Mechanismen zur Optimierung ihrer Umsetzung (Grundsätze);
- Erstellung eines zentralisierten Registers der professionellen Privatmandatspersonen um konkret diejenigen zu ermitteln, die in Anbetracht der Bedürfnisse der schutzbedürftigen Person am besten für die Aufgabe geeignet sind (Mandatspersonenregister);
- Überprüfung der Regeln betreffend die Aufsicht über die Tätigkeit der Mandatspersonen und Ausarbeitung eines neuen Kontrollmodells (Führung und Controlling);
- Automatisierung des Datenaustausches mit dem OPAd und dem OEJ zwecks Verbesserung der Effizienz.
Aktueller Stand der Arbeiten:
- Schaffung des dem TPAE angegliederten Bureau de soutien aux mandataires (BSM);
- Fertigstellung des Registers der Mandatspersonen (RegMan): Webanwendung, die es der Richterschaft erlaubt, die in der jeweiligen Situation am besten geeignete professionelle Privatmandatsperson zu bestimmen und dank eines einheitlichen Referenzsystems sowie eines Entscheidhilfe-Tools einen Gesamtüberblick über die laufenden Mandate ermöglicht.
- Veröffentlichung des Guide des mandataires auf der Website der Genfer Gerichte: entsprechend den 3 Tätigkeitsbereichen des TPAE (Minderjährige, Volljährige, Nachlasssachen) gegliedert, richtet sich dieser sowohl an neue als auch an erfahrenen Mandatspersonen; er soll das übertragene Mandat präzisieren, die Erwartungen des Gerichts hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben verdeutlichen und eine den geforderten Standards entsprechende Vorgehensweise fördern.
- Abbau des Rückstands an überfälligen Rechenschaftsberichten (im Projektmodus).
RePAir: Die Zukunft des Erwachsenenschutzes überdenken
Im Januar 2023 haben das Département de la cohésion sociale (DCS) und die Genfer Justiz gemeinsam das Programm RePAir (Repenser la Protection de l'Adulte pour l'Avenir, Die Zukunft des Erwachsenenschutzes überdenken) auf den Weg gebracht. Es soll den Schutz von stark hilfsbedürftigen Personen in den Bereichen Verwaltung, Recht, Soziales, Medizin und/oder Finanzangelegenheiten verbessern, bis diese – wenn möglich – ihre Selbstständigkeit wiederfinden; gleichzeitig muss ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt werden.
RePAir entfalten seine Wirkungen auf 3 Ebenen, nämlich
- Im Vorfeld einer Schutzmassnahme,
- während der Betreuung der von einer Erwachsenenschutzmassnahme betroffenen Person und
- im Anschluss an eine Schutzmassnahme.
Hauptziele:
- Die Umsetzung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismässigkeitsprinzip im Rahmen einer Schutzmassnahme soll gefördert werden.
- Die Qualität der Begleitung einer schutzbedürftigen Person soll verbessert werden.
- Das Risiko, dass nach Aufhebung einer Schutzmassnahme die betroffene Person erneut schutzbedürftig wird, so dass eine weitere Massnahme angeordnet werden muss, soll eingedämmt werden.
Aktueller Stand der Arbeiten:
- Bestandsaufnahme und Mandatspersonen-Pool: Durch eine Bestandsaufnahme konnte die Notwendigkeit, den Kreis der Mandatspersonen entsprechend den Bedürfnissen der geschützten Personen zu diversifizieren, genauer bestimmt werden; ferner trug sie dazu bei, die Begleitung der betroffenen Personen sowie das aktuelle System anhand interkantonaler Vergleiche in den Bereichen rechtliche Rahmenbedingungen, operationelle Führung, Schulung und Begleitung der Mandatspersonen zu analysieren. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für eine Revision der Kriterien zur Mandatsvergabe (unter Berücksichtigung der jeweiligen Profile), für die Anpassung des Vergütungssystems und für den Ausbau des Schulungsangebots.
- Pilotprojekt Pro Senectute: Dieses auf 2 Jahre angelegte Pilotprojekt verfolgt ein doppeltes Ziel, nämlich zum einen die Übernahme von Beistandschaften bei Personen ab 65 Jahren, und zum anderen die Durchführung von sozialen Abklärungen infolge einer Gefährdungsmeldung betreffend Personen ab 55 Jahren; letztere sollen das TPAE bei der Beurteilung des Falls und bei Entscheidfindung unterstützen, um gegebenenfalls – falls die konkreten Umstände es erlauben – Alternativen zu einer Beistandschaft in Betracht zu ziehen.
- Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen: Als Zentralstelle für die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen wurde das TPAE vorgeschlagen; der Vorentwurf eines entsprechenden Gesetzes liegt vor. In einer 2. Phase sollen die zur Umsetzung dieses Gesetzes notwendigen organisatorischen, logistischen und informationstechnischen Anpassungen vorgenommen werden.
- Kommunikation: Die Bevölkerung soll besser über die kantonalen Erwachsenenschutzmassnahmen informiert werden, um die Umsetzung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismässigkeitsprinzips der Massnahmen zu gewährleisten.
Fragen und Antworten
Das Programm RePAir (Repenser la Protection de l'Adulte pour l'Avenir, Die Zukunft des Erwachsenenschutzes überdenken) wurde vom Département de la cohésion sociale und der Genfer Justiz im Januar 2023 auf den Weg gebracht. .
Es verfolgt hauptsächlich drei Ziele:
- Die Umsetzung des Verhältnismässigkeits- und des Subsidiaritätsprinzips* soll gefördert werden.
- Die Qualität der Begleitung der schutzbedürftigen Person soll verbessert werden.
- Das Risiko, dass nach Aufhebung einer Schutzmassnahme die betroffene Person erneut schutzbedürftig wird, was eine weitere Massnahme erfordern würde, soll eingedämmt werden.
* Gerichtliche Schutzmassnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn die der hilfsbedürftigen Person Nahestehenden bzw. die zuständigen privaten oder öffentlichen Einrichtungen keinen ausreichenden Schutz garantieren können ; ausserdem müssen die Massnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sein.
Um die stark hilfsbedürftigen Personen besser zu schützen : Die stetige Zunahme der Bedürfnisse eines Teils der Bevölkerung, nämlich der Senioren und der jungen Erwachsenen, hat eine Zunahme der beimTribunal de protection de l'adulte et de l'enfant gemeldeten Fälle zur Folge, vor allem seit der Pandemie COVID-19. Dabei stellte sich heraus, dass zum einen nicht nur die Anzahl der hilfsbedürftigen Personen ständig ansteigt, sondern auch deren Bedürfnisse zunehmen, und dass zum andern die Umstände immer komplexer werden.
Folglich ist auch die Anzahl der vom TPAE angeordneten und dem Office de la protection de l’adulte oder privaten Beistandspersonen übertragenen Massnahmen gestiegen, die allerdings nur angeordnet werden, nachdem das Gericht alle Umstände des Einzelfalls geprüft und festgestellt hat, dass sie konkret erforderlich sind.
Indem sie auf drei Ebenen Wirkung entfaltet, nämlich
- vor der Entscheidung des TPAE, ob eine Massnahme abgeordnet wird oder nicht,
- während der Dauer der Massnahme und
- nach Aufhebung der Massnahme,
trägt die Reform dazu bei, die Begleitung der hilfs- und schutzbedürftigen Personen während ihres ganzen Lebens zu verbessern,
- indem die Information über die verfügbaren Ressourcen in den Bereichen soziale Massnahmen und Erwachsenenschutzmassnahmen verbessert wird,
- indem durch Einführung eines Mechanismus zur Meldung schon vor Anordnung einer Massnahme innovative Begleitmassnahmen bereitgestellt werden
- und schliesslich, indem die Kriterien bezüglich Ernennung und Vergütung der Beistandspersonen überprüft werden ebenso wie ihre Begleitung und Unterstützung.
Letztlich geht es darum, die am stärksten gefährdeten Personen besser zu schützen.
Das Programm Gestion des mandataires RePAir (GMR) soll im Wesentlichen drei Gruppen zugutekommen:
- den hilfsbedürftigen Personen : Um ihren Interessen besser gerecht zu werden, soll das Programm GMR ermöglichen, dass in Anbetracht der Bedürfnisse und der Lage der schutzbedürftigen Person die am besten geeignete Mandatsperson ernannt wird ;
- den Mandatspersonen : Es werden klare Informationen auf Internet bereitgestellt und ihre Beziehungen zum Gericht werden vereinfacht ;
- dem Gericht : Interne Abläufe werden klarifiziert und optimiert, was den schutzbedürftigen Personen, den Mandatspersonen und den Mitarbeitenden des TPAE zugutekommt.
Ungefähr 1:4, d.h. etwa eine Mandatsperson auf vier ist eine nahestehende Person. Das Programm Gestion des mandataires RePAir (GMR) bezweckt, die Mandate und Beistandschaften künftig anders zu vergeben.
Um die Bedürfnisse aller Beteiligten besser zu berücksichtigen und die Relevanz der Ergebnisse zu garantieren, hat die Justiz ein Gremium aus Mandatspersonen zu den Arbeiten beigezogen.