Skip to main content

Rechtsprechung

Der Begriff "Genfer Rechtsprechung" bezeichnet die Gesamtheit der Entscheide der Genfer Justizbehörden.

Direkter Zugang zu einem Entscheid

 

Die veröffentlichte Rechtsprechung umfasst alle Entscheide, die auf Initiative der Judikative ausdrücklich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Die Veröffentlichung kann über verschiedene Kanäle erfolgen (juristische Fachzeitschriften, Website usw.). Der Inhalt der Veröffentlichung ist nicht unbedingt identisch mit dem Wortlaut des ursprünglichen Entscheids: Der Text kann geschwärzt worden sein (Streichung von Informationen, die eine Identifizierung der Parteien ermöglichen, um die Privatsphäre zu schützen); er kann zusammengefasst worden sein (Veröffentlichung von "Rechtsprechungsblättern"); er kann auch erweitert worden sein (Hinzufügung von Kommentaren, Schlüsselwörtern, Zusammenfassungen usw.).

Merkblätter zur Rechtsprechung im Bereich Mieten und Pachten

Beschreibende Merkblätter ohne vollständigen Inhalt der Entscheide