Le Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (TPAE) souhaite accompagner les mandataires de la meilleure manière possible dans la compréhension du dispositif de la décision les désignant.
Les présentes fiches informatives ont été élaborées à cette fin, étant précisé qu'elles valent en outre instructions au sens de l'art. 400 al. 3 du Code civil.
En cas de question, vous pouvez contacter le bureau de soutien aux mandataires du TPAE par e-mail.
Une cartographie est mise à disposition pour permettre de voir une vue d'ensemble des différentes sections et la liste des fiches intégrées au guide.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Patrick BECKER erwarb 1998 an der juristischen Fakultät Freiburg i.Ü. einen Master-Abschluss sowie 2010 ein Zertificat (CAS) am Institut für öffentliche Verwaltung Lausanne (Institut de hautes études en administration publique, IDHEAP). Er trat zunächst als stellvertretender Gerichtsschreiber in das ehemalige Arbeitsgericht ein und wurde dann vollamtlicher Gerichtsschreiber, stellvertretender Direktor und Direktor des Gerichts. Seit 2008 gehört er dem Generalsekretariat an, wo er zunächst als stellvertretender Sekretär für die Beziehungen zu den Medien und Institutionen zuständig war und ab Dezember 2009 als stellvertretender Generalsekretär amtete. Mit Wirkung auf Januar 2011 wurde er auf Empfehlung der Conférence des président·e·s de juridiction hin von der Commission de gestion du Pouvoir judiciaire zum Generalsekretär ernannt.
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Formulaires et documentation
Directives anticipées: modèles FMH
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Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant
Case postale 3950
1211 Genève 3
Fragen und Antworten
Ja, dieses Gutachten ist notwendig, um diejenige Massnahme anzuordnen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Sie müssen zu den vom Sachverständigen anberaumten Terminen erscheinen und seine Fragen beantworten.
Wenn Sie nicht freiwillig zu den Terminen erscheinen, kann das Gericht Sie dazu zwingen, insbesondere durch Einschaltung der Polizei.
In dringenden Fällen kann das Gericht zu Beginn oder während des Verfahrens einen vorläufigen Entscheid fällen (superprovisorische oder vorläufige Massnahme), der sofort rechtskräftig wird (sofort vollstreckbar). Gleichzeitig setzt das Gericht das laufende Verfahren fort, um eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene längerfristige Lösung zu finden.
Informieren Sie das Gericht schriftlich über die Veränderungen, die seit der Anordnung der Massnahme eingetreten sind (Gesundheitszustand, finanzielle Lage, familiäre Situation usw.), und erläutern Sie, warum die Massnahme nicht mehr geeignet ist.
Auch Ihre Beiständin oder Ihr Beistand, Ihre Angehörigen oder Dritte (z. B. behandelnde Ärztin, behandelnder Arzt, Vermögensberater/in, Sozialarbeiter/in) können sich schriftlich an das Gericht wenden.
Informieren Sie das Gericht schriftlich über alle Veränderungen, die seit der Ernennung der Beiständin oder des Beistands eingetreten sind (Gesundheitszustand, finanzielle oder familiäre Situation usw.), sowie über die Gründe, aus denen Sie einen Wechsel der Beistandsperson wünschen.
Sie können gleichzeitig eine andere Person als Beistand vorschlagen.
Besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem Beistand und, wenn die Meinungsverschiedenheiten fortbestehen, informieren Sie das Gericht schriftlich und erläutern Sie, was Sie ihrem Beistand vorwerfen.
Das Gericht wird dann Ihren Beistand befragen und entscheiden, ob Ihrem Antrag entsprochen werden soll oder nicht.
Sie müssen den Fall der Polizei und dem Gericht melden.
Die Polizei wird gegen die möglicherweise böswillige Person Untersuchungen einleiten, während das Gericht prüft, ob eine Schutzmassnahme für die schutzbedürftige Person erforderlich ist.
Die Themenseite Beiständinnen, Beistände und Schutzbevollmächtigte wird einen Teil Ihrer Fragen beantworten. Darüber hinaus können Sie sich an das Bureau de soutien aux mandataires (BSM) wenden.
Ein Leitfaden mit für die Auftragsausführung nützlichen Informationen und Muster von Berichten steht Ihnen hier zur Verfügung.
Der Vorsorgeauftrag kann in jeder beliebigen Sprache abgefasst werden. Wenn er jedoch bei Gericht eingereicht wird, kann dieses eine französische Übersetzung auf Kosten des Verfassers verlangen.
Wenn Sie glauben, dass eine Person in Gefahr ist oder ihre Situation ein sofortiges Eingreifen erfordert, wenden Sie sich umgehend an die Polizei unter der Nummer 117. Diese wird die ersten Schritte einleiten, um die fragliche Person in Sicherheit zu bringen und Verbindung mit den Erwachsenenschutzdiensten aufnehmen.