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Präsidentschaft und Direktion
Me Shahram DINI
Präsident
Frau Emmanuelle BOILLAT
Gerichtsschreiberin
Frau Christine ROBERTS
Sachbearbeiterin
Frau Jessica LAIGNEL
Sachbearbeiterin
Zuständigkeit
Vorrangige Aufgabe der Aufsichtskommission über die Anwaltschaft ist es,
- sicherzustellen, dass die Anwältinnen und Anwälte alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die sie zur Ausübung ihres Berufs berechtigen,
- zu überwachen, dass die Anwältinnen und Anwälte die für ihre Tätigkeit geltenden Berufsregeln einhalten und allfällige Verstösse zu sanktionieren.
Die Aufsichtskommission ist verwaltungsmässig den Justizbehörden angegliedert, die ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen administrativen und logistischen Mittel zur Verfügung stellen.
Die Aufsichtskommission übt die Zuständigkeiten aus, die ihr durch Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (BGFA), sowie durch das Genfer Gesetz über den Anwaltsberuf vom 26. April 2002 (Loi sur la profession d'avocat, LPAv) übertragen wurden, dessen Umsetzung durch die Ausführungsverordnung des Gesetzes über den Anwaltsberuf vom 7. Dezember 2010 (Règlement d'application de la loi sur la profession d'avocat, RPAv) geregelt ist.
Sie ist zuständig für die
- Führung des kantonalen Registers der Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und - praktikanten,
- Führung des Registers der Anwältinnen und Anwälte aus den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten, die in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten dürfen und eine Geschäftsadresse in Genf haben,
- Disziplinaraufsicht über Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und -praktikanten und über ausländische Anwältinnen oder Anwälte, die in Genf zugelassen sind,
- Aufhebung des Berufsgeheimnisses von Anwältinnen und Anwälten,
- Ernennung einer Stellvertretung für Anwältinnen und Anwälte, die an der Ausübung ihres Berufs gehindert sind,
- Prüfung von Gesuchen um Entbindung von einer Pflichtverteidigung gemäss Art. 8 LPAv (Genfer Gesetz über den Anwaltsberuf) durch ein dem Berufsgeheimnis unterworfenes anwaltliches Mitglied,
- Überwachung der gemäss Art. 8A LPAv (Genfer Gesetzes über der Anwaltsberuf) von der Anwaltskammer bezeichneten Anwältinnen und Anwälte der ersten Stunde,
- Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummern der Anwaltskanzleien (vgl. Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummern vom 18. Juni 2010, UIDG, SR 431.03).
Organisation
Die Commission du barreau setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, die für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt werden, darunter 2 amtliche Richterinnen und Richter und 2 Mitglieder, die nicht der Anwaltschaft angehören.
Mitglieder der Commission du barreau
1. Dezember 2023
Me Shahram DINI | Präsident |
Mme Alessandra CAMBI FAVRE-BULLE | Vizepräsidentin |
Mme Lorella BERTANI | Vizepräsidentin |
Lorella BERTANI |
Mitglieder |
Tano BARTH |
Ersatzmitglieder |
Formulare
Anträge
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s (titulaires du brevet genevois)
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s (avocat∙e∙s suisses non titulaires du brevet genevois)
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s-stagiaires
- Inscription au tableau des avocat∙e∙s ressortissant∙e∙s d'un état membre de l'UE/AELE
- Modification de l'inscription au registre cantonal ou tableau des avocat∙e∙s
- Modification ou réinscription des avocat∙e∙s-stagiaires