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Präsidentschaft und Direktion
Herr Shahram DINI
Präsident
Frau Emmanuelle BOILLAT
Juristin
Frau Christine ROBERTS
Sachbearbeiterin
Frau Cora CRISCUOLO
Sachbearbeiterin
Zuständigkeiten
In diesem Zusammenhang ist es vor allem Aufgabe der Commission du barreau:
- Sicherzustellen, dass die Anwältinnen und Anwälte alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die sie zur Ausübung ihres Berufs berechtigen
- Dafür zu sorgen, dass die Anwältinnen und Anwälte die für ihre Tätigkeit geltenden beruflichen Regeln einhalten, und gegebenenfalls Verstösse gegen diese Regeln, die ihnen anzulasten sind, zu sanktionieren
Die Commission du barreau ist verwaltungsmässig der Judikative unterstellt, die ihr die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen administrativen und logistischen Mittel zur Verfügung stellt.
Die Commission du barreau übt die Zuständigkeiten aus, die der Aufsichtsbehörde für Anwältinnen und Anwälte durch das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (BGFA), sowie durch das Genfer Gesetz über den Anwaltsberuf vom 26. April 2002 (LPAv) übertragen wurden, dessen Umsetzung durch die Bestimmungen des Reglements über die Anwendung des Gesetzes über den Anwaltsberuf vom 7. Dezember 2010 (RPAv) festgelegt ist.
Sie ist zuständig für:
- Führung des kantonalen Registers der Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und -praktikanten
- Führung des Registers der Anwältinnen und Anwälte aus den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten, die berechtigt sind, in der Schweiz unter ihrem ursprünglichen Titel ständig Parteien vor Gericht zu vertreten und eine Geschäftsadresse in Genf haben
- Disziplinaraufsicht über Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und -praktikanten und ausländische Anwältinnen oder Anwälte, die in Genf zugelassen sind
- Ernennung einer Stellvertretung für Anwältinnen und Anwälte, die aufgrund ihrer Lage an der Ausübung ihres Berufs gehindert sind
- Die Aufhebung des Berufsgeheimnisses für Anwältinnen und Anwälte
- Organisation und Überwachung der Anwältinnen und Anwälte (mit deren Organisation die Genfer Anwaltskammer gemäss Art. 8A LPAv betraut wurde)
- Die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummern gemäss dem Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummern vom 18. Juni 2010
Organisation
Die Commission du barreau setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, die für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt werden, darunter 2 amtliche Richterinnen und Richter der Judikative und 2 Mitglieder, die nicht der Anwaltschaft angehören.
Mitglieder der Commission du barreau
Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2023
Shahram DINI | Präsident |
Alessandra CAMBI FAVRE-BULLE | Vizepräsidentin |
Vincent SPIRA | Vizepräsident |
Lorella BERTANI Dominique BURGER Alessandra CAMBI FAVRE-BULLE Shahram DINI Miranda LINIGER GROS Corinne NERFIN Vincent SPIRA Dominique FAVRE Cédric THEVOZ |
Mitglieder |
François CANONICA |
Ersatzmitglieder |
Formulare
Fragebögen
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s (titulaires du brevet genevois)
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s (avocat∙e∙s suisses non titulaires du brevet genevois)
- Inscription au registre cantonal des avocat∙e∙s-stagiaires
- Inscription au tableau des avocat∙e∙s ressortissant∙e∙s d'un état membre de l'UE/AELE
- Modification de l'inscription au registre cantonal ou tableau des avocat∙e∙s
- Modification ou réinscription des avocat∙e∙s-stagiaires