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Commission du barreau

Die Commission du barreau ist das offizielle Aufsichtsorgan für Anwältinnen und Anwälte, das mit der Aufsicht der Anwältinnen und Anwälte betraut ist, die auf dem Gebiet des Kantons Genf Rechtsvertretungen ausüben.

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Präsidentschaft und Direktion

Herr Shahram DINI
Präsident

Frau Emmanuelle BOILLAT
Juristin

Frau Christine ROBERTS
Sachbearbeiterin

Frau Cora CRISCUOLO
Sachbearbeiterin

Zuständigkeiten

In diesem Zusammenhang ist es vor allem Aufgabe der Commission du barreau:

  • Sicherzustellen, dass die Anwältinnen und Anwälte alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die sie zur Ausübung ihres Berufs berechtigen
  • Dafür zu sorgen, dass die Anwältinnen und Anwälte die für ihre Tätigkeit geltenden beruflichen Regeln einhalten, und gegebenenfalls Verstösse gegen diese Regeln, die ihnen anzulasten sind, zu sanktionieren

Die Commission du barreau ist verwaltungsmässig der Judikative unterstellt, die ihr die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen administrativen und logistischen Mittel zur Verfügung stellt.

Die Commission du barreau übt die Zuständigkeiten aus, die der Aufsichtsbehörde für Anwältinnen und Anwälte durch das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (BGFA), sowie durch das Genfer Gesetz über den Anwaltsberuf vom 26. April 2002 (LPAv) übertragen wurden, dessen Umsetzung durch die Bestimmungen des Reglements über die Anwendung des Gesetzes über den Anwaltsberuf vom 7. Dezember 2010 (RPAv) festgelegt ist.

Sie ist zuständig für:

  • Führung des kantonalen Registers der Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und -praktikanten
  • Führung des Registers der Anwältinnen und Anwälte aus den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten, die berechtigt sind, in der Schweiz unter ihrem ursprünglichen Titel ständig Parteien vor Gericht zu vertreten und eine Geschäftsadresse in Genf haben
  • Disziplinaraufsicht über Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltspraktikantinnen und -praktikanten und ausländische Anwältinnen oder Anwälte, die in Genf zugelassen sind
  • Ernennung einer Stellvertretung für Anwältinnen und Anwälte, die aufgrund ihrer Lage an der Ausübung ihres Berufs gehindert sind
  • Die Aufhebung des Berufsgeheimnisses für Anwältinnen und Anwälte
  • Organisation und Überwachung der Anwältinnen und Anwälte (mit deren Organisation die Genfer Anwaltskammer gemäss Art. 8A LPAv betraut wurde)
  • Die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummern gemäss dem Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummern vom 18. Juni 2010

Organisation

Die Commission du barreau setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, die für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt werden, darunter 2 amtliche Richterinnen und Richter der Judikative und 2 Mitglieder, die nicht der Anwaltschaft angehören.

Mitglieder der Commission du barreau

Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2023

Shahram DINI Präsident
Alessandra CAMBI FAVRE-BULLE Vizepräsidentin
Vincent SPIRA Vizepräsident
Lorella BERTANI
Dominique BURGER
Alessandra CAMBI FAVRE-BULLE
Shahram DINI
Miranda LINIGER GROS
Corinne NERFIN
Vincent SPIRA
Dominique FAVRE
Cédric THEVOZ
Mitglieder

François CANONICA
Sébastien DESFAYES
Elliott GEISINGER
Véronique HILTPOLD
Yves NIDEGGER
Olivier PETER
Daniel SORMANNI
Marielle TONOSSI

Ersatzmitglieder